Klausuren
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Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.
Die Nacherfüllung Kaufrecht in der Fallbearbeitung
Die Klausur befasst sich mit der Nacherfüllung im Kaufrecht anhand eines Kooperationsvertrags zwischen einer Farbenherstellerin und einer Additiv-Herstellerin. Im Mittelpunkt stehen Mängel am Produkt "SuperCleaner" sowie die daraus resultierenden Ansprüche im kaufrechtlichen Verhältnis zwischen Unternehmern und gegenüber einem Verbraucher. Die Bearbeitung erstreckt sich auf Vertragsbeendigung, Nacherfüllung, Vorschuss und Regress.
Reise nach Bergen aan Zee
Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.
Die Profifußball-Tochtergesellschaft
Der Fall betrifft die Ausgliederung einer Profisportabteilung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in eine Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (AG). Die Aufgabenstellung prüft insbesondere die Zulässigkeit der Betätigung des Vereins in der Rechtsform einer AG, die erforderlichen vereinsinternen Zustimmungen, die Organhaftung bei konzernrechtlicher Einflussnahme sowie Kontrollmechanismen für den Mutterverein.
Geld regiert den Amateurfußball
Die Klausur behandelt die Arbeitsverhältnisse von Amateur-Vertragsspielern im Fußball am Beispiel eines Stürmers, der vom Verein eine Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns verlangt. Thematisiert werden insbesondere die Frage der Arbeitnehmereigenschaft, die Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes, die Berücksichtigung verschiedener Zahlungen als Mindestlohn, sowie Ansprüche im Krankheitsfall.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Urlaub lass' ich mir nicht nehmen
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob Frau Minge-Leitner einen Anspruch auf Übertragung nicht genommenen Urlaubs auf das neue Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland hat. Zentrale Aspekte sind die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach IPR, die Auslegung des Arbeitsvertrags sowie der nationale und unionsrechtliche Urlaubsanspruch. Zusätzlich sind praktische Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise einzubeziehen.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert die Möglichkeit des Austritts oder Ausschlusses eines Bundeslandes (Saarland) aus der Bundesrepublik Deutschland mittels Bundesgesetz sowie per Grundgesetzänderung. Geprüft werden insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit einschlägiger Antragsarten sowie die materiellen Grenzen einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung nach dem Grundgesetz.
Ein Geburtstag und seine Folgen
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden Eigentums- und Vermögensdelikte, typische Raserproblematiken, Nötigung im Zusammenhang mit Parkplatzfällen sowie strafrechtliche Aspekte rund um Aufstiftung behandelt. Verschiedene strafrechtliche Handlungen und ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich A, C, D und E stehen im Mittelpunkt. Die Klausur verbindet Alltagsgeschehen mit komplexen strafrechtlichen Fragen.
Streit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden die Herausgabe- und Schadensersatzansprüche aus einem mehrstufigen Sicherungs- und Eigentumserwerb an einer Baumaschine unter mehreren Beteiligten geprüft. Im Fokus stehen Fragen des Mobiliarsachenrechts, insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der gutgläubige Erwerb, Sicherungsübereignung und Besitzschutzansprüche. Die Bearbeiter sollen umfassend Ansprüche der B-Bank gegen den gutgläubigen G prüfen.
Tornados gegen Windmühlen
Die Energize! GmbH beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Bundesrepublik Deutschland, als Trägerin der Bundeswehr, erhebt erhebliche Einwände wegen Beeinträchtigungen einer militärischen Elektronischen Luftkampfübungsanlage und eines nahegelegenen Flughafens, und klagt gegen die Genehmigung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere hinsichtlich Klagebefugnis und der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG.
Buch-Liebe
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Fall, in dem eine Bibliothekarin einer Komplizin dabei hilft, ein wertvolles Buch aus der Universitätsbibliothek zu entwenden und dabei Aufkleber in andere Bücher anzubringen. Im Verlauf der Tat wird ein Schatten wahrgenommen und es kommt zu einem tätlichen Kontakt. Es sind insbesondere strafrechtliche Delikte wie Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie die Rolle der Meinungsfreiheit und eine mögliche Untreuehandlung zu prüfen.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur thematisiert verschiedene Testamente und mögliche Erben zum Nachlass des verstorbenen Horst Heedorfer. Im Zentrum steht die Frage, ob und welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche Markus Möder als vermeintlicher Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann. Es kommen erbrechtliche sowie sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragen zur Anwendung.
Wellness aus dem Baukasten
Die Klausur behandelt das Pauschalreisevertragsrecht aus dem Schuldrecht und thematisiert vor allem die Anspruchsvoraussetzungen des Reisenden auf Minderung des Reisepreises wegen eines Mangels der gebuchten Unterkunft. Der Sachverhalt dreht sich um eine Online-Buchung mit Zusatzleistungen und verschiedene Vertragspartner. Zu prüfen ist, ob der Reisende einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Reiseanbieter geltend machen kann.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
In diesem Übungsfall wird die Rechtmäßigkeit des Widerrufs von roten Kfz-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung thematisiert. Gegenstand ist insbesondere ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 V VwGO. Zudem werden Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung und zum Wegfall des Vorverfahrens behandelt.
Qual der Wahl
Im Rahmen einer Klausur zum Öffentlichen Recht wird die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten ungleichartigen Wahlfeststellung im Strafurteil anhand einer Verfassungsbeschwerde der Betroffenen B überprüft. Dazu werden insbesondere die Justizgrundrechte, der Grundsatz nullum crimen sine lege und der Vorbehalt des Gesetzes sowie der Grundsatz in dubio pro reo behandelt. In einer Abwandlung wird zudem diskutiert, ob sich eine Verletzung der Grundrechte ergibt, wenn Delikte mit unterschiedlichem Unwertgehalt in der Wahlfeststellung kombiniert werden.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.
* "Wer darf hier was?
Diese Zivilrechtsklausur zur Zwischenprüfung behandelt die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen und thematisiert die Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie die Rolle des Besitzes als Interventionsrecht. Im Rahmen zweier Szenarien werden Rechtsbehelfe wie die Dritterinnerung und die Drittwiderspruchsklage geprüft und auf Erfolgsaussichten untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenspiel von ZPO und BGB im Kontext des Sachenrechts und der Zwangsvollstreckung.
Kapitalverkehrsfreiheit
Die Klausur thematisiert die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter einem neuen Gesetz und deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung von Eingriffen in die Kapitalverkehrsfreiheit, der Unionsgrundrechte sowie die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Regelungen im Kontext eines Vorabentscheidungsverfahrens.
Abstand, bitte!
In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Im Mittelpunkt steht der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstücks durch eine GbR, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Bestimmtheit des Kaufgegenstandes, des Trennungs- und Abstraktionsprinzips sowie Fragen der Vertretung und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen. Zudem wird die (analoge) Anwendung des § 899a BGB im Kontext eines gutgläubigen Erwerbs und die Herausgabe nach Eigentumsverlust geprüft.
Die Qual der Wahl
Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.
Demonstratives Demonstrieren
In dieser Anfängerklausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Kollektivbeleidigung geprüft. Die Kandidatin hat mit dem T-Shirt-Aufdruck 'A.C.A.B.' an einer Demonstration teilgenommen und wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Es sind insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 GG und deren Beschränkbarkeit im Lichte einer Kollektivbezeichnung zu problematisieren.