Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) mittels konkreter Normenkontrolle vor dem BVerfG. Prüfungspunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Besteuerung gewerblichen Passagierluftverkehrs, die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit untersucht.
Der kamerascheue Demonstrant
Im Übungsfall möchte A, politisch engagierter Bürger, an einer friedlichen Versammlung teilnehmen. Die Polizei plant, trotz erwarteten friedlichen Verlaufs, präventiv einen Überwachungswagen mit ausgefahrener aber ausgeschalteter Mastkamera am Versammlungsort zu positionieren. A sieht hierin eine Verletzung seiner Versammlungsfreiheit und möchte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Maßnahme vorgehen.
Immun gegen Durchsuchungen?
In der Klausur geht es um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere einer Durchsuchung. Es wird unter anderem geprüft, ob das Vorgehen des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten und der generelle Immunitätsbeschluss des Bundestages mit dem Grundgesetz vereinbar sind und ob ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte.
Die nackte Oberbürgermeisterin
Die Klausur behandelt einen Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines künstlerischen Gemäldes, das eine bekannte Oberbürgermeisterin unbekleidet darstellt. Thematisiert wird insbesondere die Reichweite der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG im Spannungsfeld zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht am eigenen Bild. Die Fallfrage lautet, ob die Untersagung der Bildverbreitung die Künstlerin in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Bundestagsfraktion F der Bundesregierung eine Verletzung ihrer Informationsrechte im Zusammenhang mit den Verhandlungen zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorwirft. Im Fokus steht, ob und in welchem Umfang die Bundesregierung den Bundestag fortlaufend über die Entwicklungen informieren muss, insbesondere angesichts der Mitwirkungsrechte des Parlaments beim europäischen Integrationsprozess. Die Thematik ist an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.2012 angelehnt.
Die 'durchgeknallte Frau'
Die Übungsklausur befasst sich mit einer Politikerin, die als Model für ein Magazin posiert und daraufhin von einem Kolumnisten in einer Boulevardzeitung polemisch als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet wird. Nach erfolgloser zivilrechtlicher Unterlassungsklage prüft sie, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Erfolg haben könnte. Thematisiert werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit sowie die praktische Konkordanz und mittelbare Drittwirkung.
Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?
Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.
Casus belli
Die Klausur thematisiert polizei- und ordnungsrechtliche Konflikte rund um eine Gedenkveranstaltung am Volkstrauertag. Im Mittelpunkt stehen polizeiliche Maßnahmen gegenüber einem störenden Teilnehmer sowie grundrechtliche Aspekte, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Zusatzfragen behandeln Sicherstellung eines Protest-Transparents und die Zulässigkeit von Lautsprecher-Durchsagen bei einer Versammlung.
Totalschaden mit Sonnenschein
Der deutsche Kfz-Mechaniker K möchte in Portugal arbeiten, stößt aber auf Schwierigkeiten bei der Anmeldung zur portugiesischen Rentenversicherung. Grund ist die fehlende Eintragung in eine Liste der Kfz-Mechaniker, die von der portugiesischen Wirtschaftskammer geführt wird und wofür seine deutsche Ausbildung nicht anerkannt wird. Die Klausur fragt nach der Vereinbarkeit dieser Eintragungserfordernisse mit den Grundfreiheiten des Europarechts sowie nach dem Verfahren der Vorabentscheidung durch den EuGH.
Fortgeschrittenenklausur: My home is my castle
Im Kölner Stadtgebiet wird bei Bauarbeiten eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, was eine Evakuierung aller Anwohner im Umkreis von 1,5 km zur Folge hat. Die betroffenen Bewohner, darunter M und B mit ihren Kindern, sollen bis zur erfolgreichen Entschärfung ihre Wohnungen verlassen und verbringen die Zeit in einer Mehrzweckhalle. B fühlt sich durch die polizeilichen Anordnungen in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Im weiteren Verlauf bleibt die Familie zunächst in ihrer Wohnung und erlaubt nach Aufforderung das Betreten durch einen Behördenmitarbeiter, der sich vom Verlassen der Wohnung überzeugt. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu polizeilichen Maßnahmen, Grundrechtsschutz und etwaige Entschädigungsansprüche.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.
Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.
Der Anwalt und sein Recht auf Papier
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Verpflichtung für Rechtsanwälte, Schriftsätze ausschließlich elektronisch an Gerichte zu übermitteln. Ausgangspunkt ist die Frage, ob die neue Regelung gegen die Berufsfreiheit des betroffenen Rechtsanwalts verstößt. Zu prüfen sind vor allem die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung.
Übungsfall: HALEC
Im Zusammenhang mit einer lebensmittelbedingten Infektionswelle während einer Festveranstaltung in der Stadt X erwägt der Krisenstab verschiedene Gefahrenabwehrmaßnahmen gegenüber einem Catering-Unternehmen und Lebensmittelbetrieben. Es geht um die Rechtmäßigkeit von Anordnungen bezüglich Sicherstellungen, Gesundheitsuntersuchungen und Betriebsschließungen nach dem SOG LSA. Die betroffene Firma B will sich gegen eine aufgrund eines Laborfehlers erlassene Betriebsschließung wehren. Zudem verlangt die Firma B Schadensersatz für finanzielle Einbußen und erhebt Klage gegen die Stadt X, nachdem Aufträge infolge einer behördlichen Warnmeldung gekündigt wurden.
Was lange währt ...?!
Die Klausur behandelt die Aufhebung eines über 35 Jahre alten Bewilligungsbescheids über Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) für eine ehemalige DDR-Häftling. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, zur Verwirkung sowie zur Anwendung der Ausschlussgründe des HHG und dem rechtlichen Gehör.
Übungsfall: Das geht ab! Wir feiern die ganze Nacht! Facebookpartys und das Polizeirecht
Der 16-jährige Tobias veranstaltet eine Geburtstagsfeier, die durch eine versehentlich öffentlich gestellte Einladung bei Facebook unerwartet rund 1000 Gäste anzieht. Die Feier eskaliert, sodass die Polizei einen Großeinsatz einleiten muss, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im Mittelpunkt steht das polizeirechtliche Vorgehen gegenüber dem Gastgeber, insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit für die entstandene Gefahrenlage. Der Fall thematisiert dabei die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegenüber Privatpersonen im Zusammenhang mit öffentlichen Partys über soziale Netzwerke.
Übungsfall: Die E-Mail-Steuer
Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.
Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan
Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.
Maler – ein gefährliches Handwerk?
Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.
Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda
Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.
Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz
Die Klausur behandelt Fragen des europäischen und internationalen Menschenrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Überwachung privater Kommunikation durch ausländische Geheimdienste. Im Zentrum steht ein Fall, in dem ein Strafverteidiger befürchtet, gemeinsam mit seinen Mandanten von einem ausländischen Dienst abgehört zu werden, und die rechtliche Prüfung nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorgenommen wird.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?
Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.