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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JA 20201. Staatsexamen

Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen

Die Klausur thematisiert die Wahlprüfungsbeschwerde eines betreuten, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgers und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechtsausschlusses gem. § 13 Nr. 2 BWG unter Berücksichtigung der Wahlrechtsgrundsätze und der Grundrechte. Im zweiten Teil wird geprüft, ob dem Kläger wegen einer Verletzung von Verschwiegenheitspflichten und daraus resultierenden Gesundheitsschäden Amtshaftungsansprüche gegen das Land zustehen.

Thomas Becker, Johannes Heck· JA 2020, 440· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Klausur behandelt Verfassungsbeschwerde, Grundrechtsprüfung, "Elfes"-Urteil.

Dr. Dr. Markus P. Beham, Lilly Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“

Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.

Alexander Tischbirek· ZJS 2020, 627
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Die Presse und ihr Interesse

Die Klausur thematisiert die presserechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber einer Rechtsanwaltskammer und die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung solcher Ansprüche. Im Zentrum stehen der Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein, mögliche Ausschlussgründe sowie das Verhältnis zu Geheimhaltungspflichten aus der BRAO und die Bedeutung der Pressefreiheit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Dr. Daniel Berneith· JA 2020, 298· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEinstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlkampf in Schleswig-Holstein

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wahlkampfes in Schleswig-Holstein, insbesondere das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, die Chancengleichheit der Parteien und die Zulässigkeit von Wahlwerbung durch Amtsträger. Der Sachverhalt beleuchtet beispielhaft einen Brief einer Landesministerin sowie einen Tweet eines Bundesministers, die jeweils amtsbezogene Ressourcen zur Wahlwerbung einsetzen. Es wird gefragt, ob diese Handlungen rechtlich zulässig sind und durch Grundrechte geschützt werden.

Nicolas Harding, Lennart Laude· JA 2020, 284· 300 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.

Justin Friedrich Krahé· ZJS 2020, 462
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Der öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen

Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis

In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Showdown am Alexanderplatz

Die Klausur thematisiert versammlungsrechtliche Auflagen gegenüber einer Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz und deren verfassungsrechtliche Überprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf verwaltungsbehördliche Auflagen. Zudem werden polizeirechtliche Gefahrenprognosen und die Schutzpflichten des Staates behandelt.

Dr. Björnstjern Baade· JA 2020, 202· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.

Sebastian Theß· ZJS 2020, 256
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Allzweckwaffe Sperrklausel

In der Klausur wird ein Antrag einer Landesregierung auf abstrakte Normenkontrolle gegen eine Erhöhung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz geprüft. Es geht um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere das Stimmverhalten im Bundesrat, sowie um die Vereinbarkeit einer 10%-Sperrklausel mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes und dem Prinzip der Chancengleichheit politischer Parteien.

Dr. Benjamin Straßburger· JA 2020, 116· 180 Min
Abstrakte NormenkontrolleBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Freie Dächer für freie Bürger

Die Bauherrin B beantragt beim Bezirksamt Schöneberg eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses im Geltungsbereich des Berliner Baunutzungsplans von 1961. Das Bezirksamt lehnt den Antrag ab und verweist auf eine Überschreitung der Geschossflächenzahl sowie eine beschlossene Veränderungssperre. B macht u.a. geltend, der Baunutzungsplan sei funktionslos geworden, der Planaufstellungsbeschluss fehlerhaft und Ausnahmen sowie Befreiungen seien möglich; außerdem sei die Veränderungssperre mangels Konkretisierung unwirksam. Es geht insbesondere um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Wirksamkeit des Baunutzungsplans und der Veränderungssperre, kommunalrechtliche Verfahrensfehler sowie verwaltungsprozessuale Fragestellungen.

Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zwielichtige Dienstreisen in Kolonien

Im Mittelpunkt des Falls stehen völkerrechtliche Fragen der Immunität staatlicher Funktionsträger sowie die Zuständigkeit internationaler Gerichte. Die Regierung des Staates Äquatorien verlangt von der ehemaligen Kolonialmacht Kolonien die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen früheren Ressortminister, der sowohl dienstlich als auch privat Vermögenstransfers tätigte. Außerdem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage Äquatoriens vor dem Internationalen Gerichtshof zur Durchsetzung dieses Anspruchs. In einer Abwandlung wird zudem die Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts bei Foltervorwürfen thematisiert.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des F gegen einen Bescheid des Landratsamts (LRA), mit der sich F gegen eine Baugenehmigung sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wendet. F möchte die Aufhebung der Verwaltungsakte erreichen, wobei insbesondere die Frage nach der statthaften Klageart und der Klagebefugnis gemäß § 42 VwGO zu prüfen ist. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Drittschutzkonzept im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Nachbarschutz und das Rücksichtnahmegebot bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es sind grundlegende Abwägungen zwischen Individualinteressen des Nachbarn und öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baurecht anzustellen.

Renate Penßel· ZJS 2020, 44
Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fridays for School

Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.

Helmut Birner· JURA 2020, 1373
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.

Jens Gerlach· JURA 2020, 1246
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Rechtsverordnung+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Pandemiebedingte Betriebsschließung«

Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen

In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Ronja Heß, Ibrahim Kanalan· JURA 2020, 859
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindePolitische ParteienGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

E-Mobilität: Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Der Fall befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Aktenvorlagen durch die Bundesregierung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche verfassungsrechtliche Konflikte zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und grundrechtlichen Positionen betroffener Unternehmen sowie Beamter.

Johannes Klamet· JURA 2020, 750
Einführung in das StaatsorganisationsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)

Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.

Johannes Eichenhofer· JURA 2020, 684
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)+1 weitere
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