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Öffentliches Recht

Polizeiliche Standardmaßnahmen

Polizeiliche Standardmaßnahmen im NRW-Polizeigesetz (§§ 8–14 PolG NRW) regeln typisierte Eingriffsformen wie Identitätsfeststellung, Befragung, Vorladung und Erkennungsdienstliche Maßnahmen. Sie genießen Anwendungsvorrang gegenüber der polizeilichen Generalklausel (§ 8 PolG NRW), begrenzen die Eingriffsbefugnisse und bieten Rechtssicherheit. Examensklassiker: Verhältnis Standardmaßnahme/Generalklausel, tatbestandliche Abgrenzung mehrerer Standardermächtigungen, Prüfungsstruktur der Standardmaßnahmen.

Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.

Kramer, Tyborczyk· JuS 2021, 845
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Polizeiliche Kennzeichnungspflicht

In der Klausur steht die grundrechtliche Bewertung der polizeilichen Kennzeichnungspflicht im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wesentlichkeitslehre und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit der konkreten Anwendung im Einzelfall insbesondere in Bezug auf die Angemessenheit problematisiert. Ein weiterer Fokus liegt auf dem sachlichen Schutzbereich, namentlich der Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Evers· JuS 2020, 1177
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Dunkle Hautfarbe

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei, die allein auf die dunkle Hautfarbe des Klägers gestützt wurde. Es stehen Fragen des Polizeirechts, des Grundrechtsschutzes (insbesondere Gleichheit und informationelle Selbstbestimmung) sowie des Verwaltungsprozessrechts (Fortsetzungsfeststellungsklage) im Mittelpunkt. Die einschlägigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes und des Grundgesetzes sind maßgeblich.

Andreas Müller· JA 2019, 295· 60 Min Bearbeitung
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)WiederholungEnteignender Eingriff+5 weitere
JA 2019Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Polizei- und Ordnungsrecht in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen eine behördliche Verfügung, die einem Fußballverein den Verkauf von Eintrittskarten an den Gastverein untersagt, und ein Gefährderanschreiben an einen Fan. Der Sachverhalt stellt materielle und prozessuale Fragestellungen zur Gefahrenabwehr, Adressatenauswahl, Zweckveranlasser, Nichtverantwortlichkeit sowie die Zulässigkeit von Klagen gegen polizeiliches Handeln heraus.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Dr. Thomas Spitzlei, Fahrner· JA 2019, 282· 300 Min Bearbeitung
Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Der RatDer Bürgermeister+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme

Die Klausur behandelt die polizei- und ordnungsrechtliche Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterkunft von Flüchtlingen durch die Ordnungsbehörde, insbesondere als Reaktion auf drohende Obdachlosigkeit infolge anhaltender Fluchtmigration. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auf Grundlage des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz. Im Fokus stehen polizeiliche Standardmaßnahmen, die Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen und das Verhältnis zu bestehenden Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung.

Dr. Sina Fontana, Manfred J. Klein· JA 2017, 846· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

Die Klausur thematisiert das polizeiliche Betretungsverbot im häuslichen Bereich sowie die Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen. Es wird ein typischer Sachverhalt aus dem Polizei- und Ordnungsrecht behandelt, bei dem die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und die Zulässigkeit der Klage zu prüfen sind. Der Fokus liegt auf der Anwendung der polizeilichen Generalklausel und verwaltungsprozessrechtlichen Vorschriften.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageRecht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Die Klausur thematisiert die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen im Rahmen einer geplanten Großveranstaltung ('Rush Drive 2010'), die vorbeugend zur Gefahrenabwehr durchgeführt wurde. Es werden die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage sowie mögliche Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs durch die Polizei im Gutachtenstil geprüft.

Prof. Dr. Gerrit Manssen, Jeanine Greim· JA 2011, 443· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Polizeiliche Generalklausel+5 weitere
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Polizeiliche Standardmaßnahmen in der Jurafuchs-Lernapp

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