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Strafrecht

Meineid, § 154 StGB

Der Meineid (§ 154 StGB) erfasst das vorsätzliche, falsche Schwören vor einer zur Eidesabnahme zuständigen Stelle. Zentral sind der Täterkreis (u.a. Zeuge, Sachverständiger, Dolmetscher; §§ 153, 154 StGB), der Vereidigungsfähige (Eidesunmündigkeit § 61 StGB) sowie der Versuchsbeginn. Examensklassiker: Versuchsbeginn beim Schwören, Vereidigung von Eidesunmündigen, Täterkreis (Beschuldigter, Dolmetscher) und die Abgrenzung zur Falschaussage (§ 153 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 36 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2024Fortgeschrittene

Mein Kind teile ich mit niemandem!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und C im Zusammenhang mit der Vorlage eines gefälschten Arztbriefs, dem Verstecken eines Originals und einer Falschaussage vor Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens. Geprüft werden insbesondere Urkundsdelikte, Aussagedelikte und Rechtspflegedelikte. Die §§ 277, 278 StGB sind explizit von der Prüfung ausgenommen.

Niedernhuber· JA 2024, 902· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte, insbesondere die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug. Im Mittelpunkt stehen der Darlehenserhalt durch Täuschung sowie der Preisetikettentausch und das unbemerkte Entwenden eines Schals in einem Modekaufhaus. Ebenfalls werden die nachfolgenden Transaktionen des Schals und deren strafrechtliche Relevanz geprüft.

Klotz· JA 2024, 379· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Begünstigung (§ 257 StGB)+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.

Dr. Nina Schrott· JuS 2024, 231· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Der Feuerschütze vom roten Main

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Kioskbetreibers, der sein eigenes Gebäude zur Brandstiftung vorbereiten und mit einem Pfeil in Brand setzen möchte. Durch eine Explosion kommt ein Feuerwehrmann ums Leben; zudem manipuliert der Täter später eine Hotelrechnung, um sich ein Alibi zu verschaffen. Zu prüfen sind insbesondere Brandstiftungsdelikte und Urkundendelikte sowie Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs.

Ruppert, Machalett· JA 2023, 372· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die 'Billiger-tanken-GmbH'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Eigentums- und Vermögensdelikte anhand von Tankstellenfällen, bei denen ein Täter ohne Bezahlung Benzin entwendet. Schwerpunkt der Prüfung ist das Verhalten des Täters sowohl bei spontaner als auch bei wiederholter Begehung vor dem Hintergrund eines wirksamen Eigentumsvorbehalts. Zu analysieren sind insbesondere Diebstahl und Betrug in Bezug auf den Kraftstoff sowie Eigentumsverhältnisse beim Sachentzug.

Dümmler, Pokorny· JA 2023, 115· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

Die Klausur behandelt typische Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts sowie Probleme rund um den Versuch und den Rücktritt. Im Sachverhalt geht es zunächst um eine Anstiftung zum Diebstahl eines Fahrzeugs, die jedoch aufgrund eines Irrtums im Tatobjekt scheitert, sowie um einen anschließenden gemeinschaftlichen Versuch einer Brandstiftung mit Flaschenbomben, bei dem der Rücktritt verschiedener Mittäter thematisiert wird.

Koch, Rößler· JA 2021, 637· 150 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Raser von der Laube

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines illegalen Straßenrennens innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit tödlichen Folgen für einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer und einer Körperverletzung des Beifahrers. Im Zentrum stehen Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Verkehrs- und Tötungsdelikte. Die Prüfung umfasst insbesondere das Verhalten der Fahrerin und die einschlägigen Normen des StGB sowie der StVO.

Wörner, Zivanic· JA 2021, 554· 180 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

Die Klausur behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum bei einer Notstandshandlung, in der ein vermeintlich in Gefahr befindlicher Säugling im Auto tatsächlich eine Puppe ist. Zudem wird die Strafbarkeit eines Beteiligten thematisiert, der von der falschen Tatsachenkenntnis des Haupttäters ausgeht und dennoch bei der Sachbeschädigung mithilft.

Schreiber, Steinle· JA 2021, 473· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In der Klausur "Die Drei aus dem Stübchen" geht es um eine gemeinschaftlich begangene Diebstahlstat von drei Bekannten, die sich zusammenschließen, um wiederholt gemeinschaftliche Ladendiebstähle zu begehen. Schwerpunkt bildet die strukturierte Prüfung verschiedener Beteiligungsformen und Qualifikationen im Rahmen eines organisierten Diebstahls, einschließlich dem Mitführen einer Waffe.

Großmann, Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Drogendealers, der nach gemeinsamer Einnahme von Heroin davon absieht, ärztliche Hilfe zu rufen, obwohl sein Freund aufgrund einer Überdosis in Lebensgefahr schwebt. Thematisch im Zentrum stehen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Abgrenzung von Fremd- und Selbstgefährdung, Ingerenz und die unterlassene Hilfeleistung.

Lorenz, Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBUnterlassenBetäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft

In der Klausur geht es um S, der aus Eifersucht einen gezielten Tötungsversuch an E mit einer Schusswaffe unternimmt, jedoch aufgrund eines Fehlers tatsächlich E statt der vermeintlich anvisierten C tötet. Im zweiten Teil versetzt S C eine schmerzhafte, aber nicht blutende Stichverletzung mit einer Kuchengabel. C wehrt sich mit einem Aschenbecher und fügt S eine Schnittwunde zu. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.

Nicolai· JA 2020, 21· 120 Min Bearbeitung
Allgemeiner TeilMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu einem geplanten Tötungsdelikt im Freundeskreis, dem Einsatz der Individual- bzw. Kollektivbeleidigung gegen einen Polizeibeamten sowie ein Aussagedelikt mit Alibi-Behauptungen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Strafrahmenverschiebung nach § 28 StGB und der Abgrenzung von Beleidigungsformen.

Nicolai· JA 2018, 825· 120 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

Die Klausur behandelt verschiedene Problemfelder des Strafrechts, darunter den Verteidigungswillen bei Notwehr, das Überschreiten der Gebotenheitsgrenze (Exzess), die außertatbestandliche Zielerreichung und den subjektiven Rücktrittshorizont. Im Mittelpunkt stehen zwei Fallkonstellationen: Zum einen die Tötungshandlung durch A, die sich als überraschende Abweichung vom gemeinsam geplanten Vorgehen darstellt, sowie die Gewaltanwendung durch B in einer rivalisierenden Rocker-Konstellation mit anschließendem Rücktritt vom vollendeten Tötungsversuch.

Kett-Straub, Bauernschmitt· JA 2017, 348· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Die Klausur behandelt einen feuchtfröhlichen Abend und eine anschließende emotionale Eskalation, in deren Folge A seine Ehefrau E mit einem Beil tödlich verletzt, nachdem er eigentlich den Freund F treffen wollte. Die strafrechtlichen Fragen drehen sich insbesondere um dolus alternativus, Mordmerkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Zudem wird ein Fall von lebensrettender, aber nicht einvernehmlicher Blutspende durch den Halbbruder H behandelt.

Böhm, Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

Die Klausur thematisiert verschiedene Straftatbestände aus dem Bereich der Brandstiftung sowie Straßenverkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die (unterlassene) Brandbekämpfung in einer Wohnung nach fahrlässigem Auslösen eines Brandes sowie das Verhalten nach erheblichem Alkoholkonsum im Zusammenhang mit der Führung bzw. dem Schieben eines Motorrollers. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und C in Bezug auf diese Geschehnisse ist unter Berücksichtigung von Schuldunfähigkeit und Teilnahmehandlungen zu prüfen.

Schumann, Azar· JA 2017, 114· 180 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem der Angeklagte nach Alkoholkonsum einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Straßenverkehrsdelikte, darunter Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Bischoff, Braam· JA 2016, 939· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A: unerlaubtes Betreten und Duschen in einem Krankenhaus, das widerrechtliche Entnehmen und Zerstören eines Liebesbriefs aus einem Briefkasten sowie eine beleidigende Tirade am Telefon. Außerdem wird die strafrechtliche Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus thematisiert.

Reinbacher, Brodowski· JA 2016, 106· 120 Min Bearbeitung
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBMeineid, § 154 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem eine Frau im Affekt mehrfach auf eine andere einsticht, wodurch diese tödlich verletzt wird. Im Anschluss planen die Hinterbliebenen einen Racheakt durch das Deponieren von Sprengsätzen, führen diesen aber letztlich nicht aus. Die Aufgabenstellung fordert eine gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des dolus eventualis, des unmittelbaren Ansetzens und der Verbrechensvorstufen.

Nix· JA 2015, 748· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur befasst sich mit der Revision eines Nebenklägers im Strafprozess nach einem Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge. Thematisiert werden die gerichtliche Besetzung als Schwurgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit der Nebenklagerevision, denkbare Verfahrensfehler (u.a. kein Schlussvortrag für den Nebenkläger) sowie die Beschwer bei Verfahrensverstößen zuungunsten des Prozessgegners. Im materiellen Recht steht insbesondere das Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge im Mittelpunkt.

Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBMeineid, § 154 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, dem Fehlen subjektiver Rechtfertigungselemente und der Anwendung von § 33 StGB. Im Mittelpunkt stehen mehrfach Körperverletzungen und die möglichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, ausgelöst durch konflikthafte Situationen im Wintersport. Die Strafbarkeit der Beteiligten wird unter Berücksichtigung besonderer strafrechtlicher Problemstellungen analysiert.

Nestler· JA 2014, 262· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

In der Klausur "Parkfreuden" werden strafrechtliche Probleme rund um die Nutzung eines manipulierten Behindertenparkausweises, das Erstellen einer Kopie mittels Passfoto, das Erschleichen von Leistungen, sowie Betrug durch Umetikettieren im Feinkostladen behandelt. Zusätzlich geht es um den Missbrauch von Ausweispapieren und die körperliche Auseinandersetzung mit einer Kassiererin nach Aufdeckung des Betrugs.

Preuß· JA 2013, 433· 120 Min Bearbeitung
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Die Klausur behandelt Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifiziertes Delikt (Teilnahme), rechtfertigende Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, Erziehungs- und Sorgerecht der Eltern, objektive Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten, psychische Beihilfe.

Esser, Beckert· JA 2012, 590· 120 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Die Klausur behandelt Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Kontext einer Verwechslung (error in persona) des Angestifteten sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und die Problematik des § 28 StGB. Darüber hinaus werden die Strafbarkeit des Angestiftenden und des Täters sowie die Folgen einer Körperverletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden thematisiert.

Sievert, Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung zur Erlangung eines Erbes. Bei der Umsetzung kommt es zunächst zu einer Verwechslung und schwerer Körperverletzung, die durch anonymes Eingreifen verhindert wird. Anschließend scheitert der Mordplan aufgrund von Reue und gezieltem Eingreifen, wobei eine Körperverletzung erfolgt.

Brand, Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTätige Reue, § 306e StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur thematisiert eine von Suizidwunsch und Sterbehilfe geprägte Konstellation mit zwei Söhnen, von denen der eine dem Vater ein tödliches Gift injizieren soll, während der andere das Gift bereitstellt. Es sind klassische Probleme der Täterschaft, Teilnahme und Rechtfertigungsgründe ebenso zu würdigen wie Fragen betreffend Fahrlässigkeit und Körperverletzung mit Todesfolge. Zusätzlich geht es um einen Ärztefall mit einer fehlerhaften Operation am falschen Knie.

Kühl, Kneba· JA 2011, 426· 180 Min Bearbeitung
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen

Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.

Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der Gang nach dem Eisenhammer

Die Klausur behandelt unter anderem die Problemstellungen des räuberischen Diebstahls unter Beteiligung eines absichtslos-dolosen Gehilfenwerkzeugs, verschiedene Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Kettenanstiftung), den Anstiftervorsatz sowie die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch. Neben klassischen Prüfungen zu Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Urkunds- und Aussagedelikte angesprochen.

Dehne-Niemann· JA 2009, 868· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, versuchter Beteiligung sowie der Frage nach Einwilligung. Im Mittelpunkt stehen die Ereignisse nach einem tödlichen Handgemenge zwischen A und B und die spätere Verabredung zwischen A und F zur Brandstiftung. Die Bearbeitung erfordert fortgeschrittene Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere zu den Straftatbeständen des Allgemeinen und Besonderen Teils sowie den strafbaren Versuch.

Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min Bearbeitung
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

Die Klausur behandelt zwei Sachverhalte: Zunächst unterlässt der Vater (V) die Rettung seines Sohns (S), nachdem seine Partnerin (L) ihn dazu drängt, worauf S ertrinkt. Im zweiten Teil kommt es zu einem Streit zwischen V und L, bei dem V nach einer Ohrfeige durch L in einen Abgrund stürzt und stirbt; L entfernt sich trotz erkannter Lebensgefahr für V. Geprüft werden strafrechtliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich Unterlassen, Tötung und Körperverletzung.

Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.

Heger· JA 2008, 859· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeBrandstiftung, § 306 StGB Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.

Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min Bearbeitung
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.

Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBSchuld+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Der Fall 'Hafenlichter' behandelt eine Reihe von Vermögensdelikten rund um einen Überfall auf einen Taxifahrer, Körperverletzung und den Diebstahl eines Handys. Zusätzlich thematisiert er das Regressverbot. Der Sachverhalt umfasst die Prüfung strafbaren Verhaltens verschiedener Beteiligter, insbesondere des Täters A und der Lebensgefährtin L.

Namavicius· JA 2007, 190
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Baier· JA 2005, 37· 60 Min Bearbeitung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
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