Besonderer Teil
Der Besondere Teil des Strafrechts umfasst die einzelnen Straftatbestände (§§ 211–303 StGB) und konkretisiert strafbares Verhalten. Im Fokus steht die Prüfung von Gesetzeskonkurrenzen (Idealkonkurrenz, Realkonkurrenz, Konsumtion) bei Mehrfachdelikten, insbesondere im Verhältnis typischer Delikte wie Totschlag (§ 212), Diebstahl (§ 242) und Körperverletzung (§§ 223, 224). Examensklassiker: Verhältnis zwischen Raub und Körperverletzungsdelikten, Diebstahl und Sachbeschädigung (§ 303), Versuch und vollendete Delikte (§ 22 StGB).
Zu diesem Thema haben wir 56 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Die Gauner und der Geldspeicher
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.
Rockstar auf Abwegen
In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.
Ein räuberischer Ausflug
Die Klausur behandelt einen Fall um Torben (T), der ohne Erlaubnis das Elektroauto seines Mitbewohners nimmt, dabei seinen Mitbewohner mit Gewalt überwältigt, anschließend unter Vorhalt einer als Waffe getarnten Luftpumpe Champagner entwendet und daraufhin eine Kellnerin zur Sicherung der Beute verletzt, woraufhin diese tödlich von einem Auto erfasst wird. Es sind verschiedene Delikte aus dem Bereich der Raub- und Körperverletzungsdelikte sowie relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts zu prüfen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer
Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.
Anfängerklausur: Das Haus am See
Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.
Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.
Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
„Die Gasleitung und der E-Scooter“
Die Klausur behandelt komplexe Sachverhalte rund um eine Explosions- und Brandkatastrophe infolge fahrlässiger Verwechslung einer Gasleitung auf einem Industriegelände. Zentral sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit des involvierten Monteurs A für Todes- und Verletzungsfolgen beim Einsatz von Rettern, sämtliche Zurechnungs- und Fahrlässigkeitsproblematiken im AT, sowie die Konkretisierung der einschlägigen Brandstiftungsdelikte im BT. Weiterhin wird eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Rahmen der Strafbarkeit von A und F behandelt. Zusatzfragen betreffen die zuständige Gerichtsbarkeit und Zeugnisverbote im Strafprozess.
Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe
Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.
Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade
A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.
Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.
Heidelheimer Betrügereien
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.
Der Abgasskandal
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.
Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht
Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.
Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour
Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.
Maskendeal
In der Klausur 'Maskendeal' werden strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den Verkauf von minderwertigen Masken im Rahmen der Corona-Krise geprüft. Im Fokus stehen insbesondere Betrug im besonders schweren Fall und Untreue, ergänzt um Fragen zum individuellen Schadenseinschlag und zur Anfechtung des Vertrages. Es erfolgt eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.
Fortgeschrittenenklausur: Fernweh
A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt
Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.
Zugfahrt mit Folgen
Die Klausur behandelt verschiedene Probleme des Strafrechts: Im Bereich des Allgemeinen Teils geht es um Versuch, Rücktritt und die Anforderungen an eine freiwillige Rücktrittshandlung. Im Besonderen Teil werden insbesondere die Unterschlagung und die Mordmerkmale relevant, zudem werden Qualifikationen wie schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch angesprochen. Die Sachverhaltslösung erfordert besonders die Abgrenzung fehlgeschlagener und noch möglicher Rücktritte sowie die Bewertung der einzelnen Delikte im Zusammenhang einer Beziehungstat.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.
* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert
Die Klausur behandelt die Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Schwerpunkt sind die Prüfung von Verfahrensverstößen (u.a. § 275 StPO sowie Belehrungspflichten gemäß §§ 136, 163a StPO), der Zugang einer Revisionsbegründung sowie materiell-rechtliche Aspekte zur Untreue und zur Konkurrenz der Straftaten.
Alkohol, Tritte und ein Handy-Video
Die Klausur thematisiert verschiedene strafrechtliche Probleme: Im Allgemeinen Teil stehen die actio libera in causa (a.l.i.c.) und die Garantenstellung bei getrennten Ehegatten im Vordergrund. Im Besonderen Teil werden Raub und räuberische Erpressung sowie die Zueignungsabsicht nach § 249 StGB behandelt. Im Sachverhalt geht es um eine geplante und alkoholisiert ausgeführte Messerattacke, eine im Affekt verübte Körperverletzung, Untätigkeit trotz Kenntnis eines Gewaltplans sowie den Angriff auf einen Zeugen samt Handy-Diebstahl und -Datenlöschung.
Kinder des Himmels
Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.
Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft
In der Klausur geht es um S, der aus Eifersucht einen gezielten Tötungsversuch an E mit einer Schusswaffe unternimmt, jedoch aufgrund eines Fehlers tatsächlich E statt der vermeintlich anvisierten C tötet. Im zweiten Teil versetzt S C eine schmerzhafte, aber nicht blutende Stichverletzung mit einer Kuchengabel. C wehrt sich mit einem Aschenbecher und fügt S eine Schnittwunde zu. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
Es war doch keiner mehr da!
Die Klausur behandelt einen komplexen Straßenverkehrsunfall, der unter anderem durch alkoholbedingtes Fehlverhalten und überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde, sowie die anschließende Unfallflucht und eine wahrheitswidrige Aussage des Unfallverursachers gegenüber der Polizei. Zusätzlich wird ein Betrugssachverhalt hinsichtlich fingierter Rechnungen thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“
Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).
* "Mit dem Handy auf der Flucht
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug unter besonderer Berücksichtigung der Zueignungsabsicht, prüft verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Aspekte der Sachbeschädigung. Zudem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Gerichtsbesetzung im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter und Mutterschutzvorschriften im Strafprozessrecht thematisiert.
Übungsfall: „Tod auf Rezept?“
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.
Besuch bei Mama
Die Klausur schildert eine Strafbarkeitsprüfung von A und B nach einer Gewaltanwendung gegenüber der Mutter des A zur Wegnahme von Wertgegenständen und dem anschließenden gewaltsamen Vorgehen gegenüber F und N im Straßenverkehr. Es werden verschiedene Delikte, u.a. Raub, besonders schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Beleidigung sowie Begleitthemen des Allgemeinen Teils, angesprochen.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht
Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.
Bandendiebstahl und Betrug
Die Klausur thematisiert vor allem Vermögensdelikte wie Bandendiebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Täterschaft und Teilnahme, insbesondere im Kontext arbeitsteiliger Bandentätigkeit mit Minderjährigen, sowie Problemstellungen zur Versuchsstrafbarkeit, Rücktritt und Beteiligung. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Täuschungsverhalten zur Erlangung von Geldern durch Rückrufabzocke auf strafrechtliche Relevanz geprüft.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur thematisiert einen sogenannten Telefontrick, bei dem über ein Gewinnspielsystem durch Täuschung und Irreführung der Teilnehmer deren Vermögen gefährdet bzw. geschädigt wird (Betrug). Daneben wird die Strafbarkeit bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Mahnungsaktion mit massiver Drohung gegenüber den Geschädigten (Erpressung) sowie die Frage konkludenter Täuschung und Vermögensgefährdung behandelt.
Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.
Übungsfall: In der Gosse
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
Liebe mit Hindernissen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland, die Rolle des Ubiquitätsprinzips sowie die strafrechtlichen Abgrenzungen von Täterschaft und Teilnahme. Weitere thematisierte Delikte sind Sachbeschädigung durch Graffiti, Nachstellung (Stalking), Beleidigung sowie eine tödliche Körperverletzung mit einer Schusswaffe. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.
Gefahr für Juri und Justel
In dieser Klausur wird die Strafbarkeit des A geprüft, der zusammen mit einer ungeladenen, jedoch subjektiv als bedrohlich wahrgenommenen Waffe zwei wertvolle Eulen aus dem Zoo entwendet. Die Prüfung konzentriert sich auf die Qualifikation der Tat als Raub oder räuberische Erpressung sowie die relevanten Beteiligungsformen und konkurrierende Delikte.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg
Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.
Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation
Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.
* "Autos für Afrika
In dieser Klausur geht es darum, wie A und B durch einen gefälschten Abwrack-Nachweis sowohl die Umweltprämie erschleichen als auch eine Urkundenfälschung begehen. Im zweiten Teil wird die Wirksamkeit einer strafrechtlichen Verständigung im Rahmen der Hauptverhandlung und die Frage nach der Anfechtbarkeit des Urteils nach Rücknahme eines Rechtsmittels behandelt.
* "Tödliches Liebesspiel
Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer einverständlichen Fremdgefährdung bei gefährlichen Sexualpraktiken, insbesondere Sittenwidrigkeit gemäß § 228 StGB, Risikoeinwilligung und deren Grenzen, sowie das Geschehen rund um die tödliche Folge. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zur Verwertung von Aussagen aufgrund (qualifizierter) Belehrungen thematisiert.
Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund
T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.
Übungsfall: Politisches Lehrstück
Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.
Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug
A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.
Übungsfall: Bis der Arzt kommt
In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und B im Kontext eines Auftragsmordes aus persönlichen Motiven und geht insbesondere auf verschiedene Straftatbestände, die Problematik des Täterwechsels (aberratio ictus), Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Wechsel von Nummernschildern, das Akzessorietätsprinzip und Irrtümer gemäß § 16 II StGB ein. Die Handlungsschritte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und die Manipulation von Fahrzeugkennzeichen.
Übungsfall: Der Platzverweis
Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.
Übungsfall: Luftgeschäfte
In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.
Besonderer Teil in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen