Bung
Klausuren
Abgebremstes Wandlungsinteresse
Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bung prüfen besonders häufig Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB) (1×), Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) (1×) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB (1×).