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Klausuren

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1.066 Klausuren
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“

Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.

Dr. Marcel Krumm· ZJS 2012, 356
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“

Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.

Norman Jäckel, Berend Koll· ZJS 2012, 347
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?

Die Klausur behandelt einen Widerspruch gegen die Ablehnung verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Brockesstraße durch die Straßenverkehrsbehörde Lübeck. Thematisiert werden unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs, das Abhilfeverfahren, das Verhältnis von behördlichen Beschlüssen, die Voraussetzungen für Wiedereinsetzung und die verwaltungsrechtliche Situation nach Änderung der Verkehrsplanung, insbesondere unter Berücksichtigung der StVO und des VwVfG.

Dr. Anders Leopold· JA 2012, 136· 300 Min
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensBegründetheit des WiderspruchsverfahrensEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+4 weitere
JA 2012Anfänger:innen

Selbstverschuldete Rettungsbefragung

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs, durch den unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung von Schmerzen gegenüber festgehaltenen Personen zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz zentraler Verfassungsgüter erlaubt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie verfahrensrechtliche Probleme des Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Änderung mit Art. 1 Abs. 1 GG und weiteren grundgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2012, 119· 120 Min
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Europarecht: „Ohne Risiken und Nebenwirkungen?“

Die niederländische Pillbox NV möchte in Deutschland eine Apotheke übernehmen und betreibt darüber hinaus einen Internetversandhandel mit Arzneimitteln. Die zuständige Behörde in Leipzig verweigert die Erlaubnis zur Apothekenübernahme mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot des ApoG und untersagt zudem den Internetvertrieb von Medikamenten unter Berufung auf das Versandhandelsverbot des AMG. Pillbox wendet sich daraufhin an die Europäische Kommission mit der Bitte um Prüfung der deutschen Vorschriften im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit und Warenverkehrsfreiheit, sowie deren Beschränkung durch nationale Arzneimittelgesetzgebung.

Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Des Bürgermeisters frühes Ende“ Die Verkürzung laufender Wahlperioden am Beispiel kommunaler Wahlbeamter

Im Fall fordert die im Landtag vertretene Y-Fraktion, die Wahlperioden von Bürgermeistern und Gemeinderäten im Bundesland L durch Gesetz zu synchronisieren, indem die Amtszeit der Bürgermeister von 7 auf 5 Jahre verkürzt wird. Ziel ist eine gleichzeitige und gleichlange Wahl der kommunalen Organe, um die politische Arbeit zu erleichtern und Kosten einzusparen. Die X-Fraktion beanstandet die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens mit Blick auf das Demokratieprinzip, den Wählerwillen und den Vertrauensschutz sowie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte. Der Fall untersucht die Vereinbarkeit eines solchen Eingriffs in laufende Amtszeiten mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Frage, ob eine Verlängerung der Gemeinderatsperioden verfassungskonform wäre.

Hana Kühr, Sebastian Ziehm· ZJS 2012, 206
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Das neue Kulturgutschutzgesetz

In diesem Fall geht es um das neue Kulturgutschutzgesetz, das zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung ins Ausland geschaffen werden soll. Bundestagsabgeordneter A bringt einen Gesetzentwurf ein, nach dem bestimmte Kulturgüter in ein Verzeichnis eingetragen und deren Ausfuhr genehmigungspflichtig wird; die Einzelheiten der Eintragung sollen per Verordnung durch den Bundesminister für Bildung und Forschung geregelt werden. Der Bundestag verabschiedet das Gesetz, doch der Bundespräsident weigert sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, es auszufertigen, insbesondere hinsichtlich des Gesetzesinitiativrechts und der Verordnungsermächtigung. Die B-Fraktion im Bundestag stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Verpflichtung des Bundespräsidenten zur Ausfertigung festzustellen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Organstreitverfahren, das Initiativrecht, die Anforderungen an Verordnungsermächtigungen sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten.

Boas Kümper· ZJS 2012, 91
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JURA 2012, 543
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen

Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.

Mathias Hong· JURA 2012, 473
Bekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenWiederholung+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Präimplantationsdiagnostik

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit eines strafrechtlichen Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Besonders im Fokus stehen der Schutz der Menschenwürde sowie der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte bei ethisch und gesellschaftlich kontroversen Gesetzesänderungen.

Carsten Bäcker· JURA 2012, 399
Abstrakte NormenkontrolleMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereich Handels- und Gesellschaftsrecht Alleingang beim Beteiligungserwerb

Die Klausur thematisiert die Hauptversammlungskompetenz bei einem bedeutenden Beteiligungserwerb einer Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften des AktG und UmwG sowie der Rechtsprechung des BGH (Holzmüller- und Gelatineentscheidungen). Weiterhin werden die Rechtsfolgen eines Missachtens ungeschriebener Hauptversammlungskompetenzen und die Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen behandelt.

Sebastian Schwarz· JURA 2012, 75
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ehec-Alarm

Im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung einer möglichen erneuten Ehec-Welle wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Zustimmungserfordernisse geprüft. Schwerpunkte sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, das Prüfungsrecht des Bundeskanzlers sowie Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs gegen dessen Weigerung zur Gegenzeichnung. Die Klausur behandelt insbesondere das Organstreitverfahren zwischen Bundestag und Bundeskanzler.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2011, 921· 300 Min
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungsverfahrenOrganstreitverfahren+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Materielles BauordnungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Zum Verwechseln ähnlich

Der Fall behandelt eine Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit der Antragstellerin im Zusammenhang mit dem Versand irreführender Angebote zur Eintragung in ein Verzeichnis für Neugründungen. Im Mittelpunkt steht der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die sofort vollziehbare Untersagungsverfügung nach § 35 GewO und die Frage, ob das Vorgehen der Antragstellerin eine Unzuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung darstellt.

Dr. Christine Gömöry· JA 2011, 698· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Im Mittelpunkt der Klausur steht die verwaltungsrechtliche Vollstreckung im Zusammenhang mit der Anbringung historischer Fensterläden an einem denkmalgeschützten Gebäude nach Erlass und Umsetzung eines Bebauungsplans. Geprüft werden insbesondere Fragen zur Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, zur Verwaltungsvollstreckung und zur Kostenpflicht, einschließlich möglicher Einwände gegen Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenbescheide.

Matthias Valta, Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungDer Verwaltungsakt in der KlausurBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Der engagierte Bürgermeister

Im Fall fordert der Bundesverband der NPD im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Stadt Gera, vertreten durch den Oberbürgermeister, die Unterlassung amtlicher öffentlicher Aufrufe zur Gegendemonstration gegen eine von der NPD geplante Versammlung. Zu prüfen sind die Grenzen amtlicher Äußerungen und die Zulässigkeit und Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Eingriffsqualität solcher Äußerungen.

Andreas Kerst· JA 2011, 617· 60 Min
Öffentlich-rechtlicher UnterlassungsanspruchDer BürgermeisterPolitische Parteien+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Der Fall behandelt die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen im Vorfeld einer vermuteten verbotenen Straßenveranstaltung sowie mögliche Rechtsbehelfe und Staatshaftungsansprüche des Betroffenen. Neben der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung ist insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Beschädigung des Fahrzeugs zu prüfen. Die Klausur deckt wesentliche Probleme des Polizei- und Staatshaftungsrechts ab.

Prof. Dr. Gerrit Manssen, Jeanine Greim· JA 2011, 443· 300 Min
Polizeifestigkeit der VersammlungPolizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Der Klausurfall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Abschleppung eines Pkw mit abgefahrenen Reifen durch das Ordnungsamt einer Stadt. Im Vordergrund stehen verwaltungs- und ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse, Fragen des Sofortvollzugs sowie der Rechtsschutz, insbesondere Eilrechtsschutz, gegen Maßnahmen der Gefahrenabwehr.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVerwaltungsvollstreckung+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Überschwemmung, bei der K als Eigentümer eines Hausgrundstücks in Berlin Sachschäden und Körperschäden erlitten hat. Im Fokus stehen mögliche Haftungsgrundlagen gegen das Land Berlin wegen unterlassener Warnung und Fehlern des Rettungsdienstes sowie die Einordnung der rechtlichen Verantwortung, Mitverschulden und Aufrechnungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die Frage des zuständigen Gerichts angesprochen.

GrundlagenÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner

Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.

Robin Schray· ZJS 2011, 515
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
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