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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.029 Klausuren
JA 2010Fortgeschrittene

Black Jack

Die Klausur behandelt einen verwaltungsgerichtlichen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Hundehaltungsuntersagung und einen Leinenzwang durch eine bayerische Verwaltungsgemeinschaft. Thematisiert werden die Zuständigkeit der Behörde, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit sowie Fragen des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt steht zudem der Umgang mit potentieller Gefahr durch einen als Kampfhund eingeordneten Hund.

Anton Meyer· JA 2010, 738· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten planübergreifenden Nachbarschutzes im Bauplanungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nachbarin W erfolgreich gegen eine Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf dem Nachbargrundstück vorgehen kann. Besonderes Augenmerk liegt auf Lichtimmissionen, dem bauplanungsrechtlichen Gebietscharakter, Nachbarschutz, Klagebefugnis und etwaigen Formalia im Verwaltungsprozess.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2010, 616· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit

Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.

Dr. Daniela Winkler· JA 2010, 526· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Wildpark

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wildpark-Großprojekts im Außenbereich nach § 35 BauGB, speziell die Privilegierung nach § 35 I Nr. 4 BauGB, und die verwaltungsprozessuale Vorgehensweise durch eine Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung des Vorbescheids. Der Fall beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zur Privilegierung, öffentlich-rechtlichen Belangen sowie dem Verhältnis von Bauvorhaben zu Flächennutzungsplan und Planungsbedürftigkeit.

Anton Meyer· JA 2010, 456· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Alles Gute kommt von oben

Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Dr. Annette Prehn· JA 2010, 438· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone

Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.

Lothar Michael, Julia Leven· ZJS 2010, 723
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht

Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.

Eva Marie Schnelle· ZJS 2010, 716
Politische ParteienRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Arbeitender Abgeordneter

Die Klausur behandelt die Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit gesetzlicher Regelungen zur Offenlegung und Sanktionierung von Nebeneinkünften für Bundestagsabgeordnete, insbesondere die Vereinbarkeit von § 44a, 44b AbgG mit dem Grundgesetz. Gegenstand sind sowohl die prozessuale Durchsetzung durch eine Anfechtungsklage als auch die Prüfung verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Probleme, darunter das freie Mandat und die Rolle des Bundestagspräsidenten sowie seines Stellvertreters. Im Mittelpunkt steht die Abwehr eines Ordnungsgeldes und die rechtliche Überprüfung einer Gesetzesänderung.

Andreas Weiss, Weuß· JA 2010, 349· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDer Bundestag+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Rosinenpicken“ im Abfallgewerbe

Die A-GmbH, ein Entsorgungsunternehmen, stellte in der Stadt K Altpapiercontainer auf, um von Haushalten Papier, Pappe und Karton zu sammeln. Als die Stadt K dadurch Einnahmeverluste erlitt, erließ sie eine Verfügung gegen die A-GmbH, die das Sammeln und Entsorgen von Altpapier durch private Dritte untersagt und die Entfernung der Container anordnet, verbunden mit einem Zwangsgeld. Die A-GmbH legte dagegen einen Rechtsbehelf ein, wobei die Zulässigkeit (insbesondere Fristwahrung und Form) sowie materielle Fragen zum Überlassungsrecht, zur öffentlich-rechtlichen Pflichtenverteilung und zum Schutz des öffentlichen Interesses geprüft werden müssen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, insbesondere das Abfallrecht, und verfahrensrechtliche Aspekte des Rechtsbehelfs.

Recht der öffentlichen SachenDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.

Die Klausur behandelt die Duldungsverpflichtung von Grundstückseigentümern nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer geplanten Bundesstraße. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtliche Einordnung der behördlichen Ankündigung und Durchführung von Bodenuntersuchungen, die Klageart sowie Fragen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Eigentümers werden umfassend gutachterlich geprüft.

Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Boris Duru· JA 2010, 281· 300 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Der Verwaltungsakt in der KlausurBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte

Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.

Holger Greve· ZJS 2010, 509
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur behandelt die Frage, ob das rheinland-pfälzische Vergabegesetz (§§ 3, 13 RPVgG), das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Tariftreue verpflichtet und für bestimmte Streitigkeiten den Zivilrechtsweg vorschreibt, mit höherrangigem Recht – insbesondere Grundrechten und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes – vereinbar ist. Zentral ist die Betrachtung, ob eine Verfassungsbeschwerde eines nicht tarifgebundenen Unternehmens gegen die Benachteiligung im Vergabeverfahren mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG, die Justizgrundrechte sowie Bundeskompetenzen Erfolg haben könnte.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Fiktion mit Tücken

In diesem Fall begehrt die K-AG als Eigentümerin eines Kaufhausgrundstücks eine gerichtliche Überprüfung der Rücknahme einer ihr vermeintlich zustehenden Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auslöser ist die Zurückstellung ihres Bauantrags sowie eine nachfolgende Veränderungssperre der Stadt zur Sicherung einer geänderten Bauleitplanung für das Sondergebiet 'Einkaufszentrum Süd'. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Zurückstellung sowie der Veränderungssperre, das Verfahren einer fiktiven Genehmigungserteilung und die Rechtsbeständigkeit der Rücknahmeentscheidung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie verwaltungsprozessuale Aspekte der Anfechtung und Bestandskraft von Verwaltungsakten.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ausschluss aus dem Plenum

Im Mittelpunkt des Falls steht der Ausschluss einer Fraktion und ihrer Abgeordneten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages durch den Bundestagspräsidenten nach einer Protestaktion während einer Debatte zum Afghanistan-Mandat. Die Betroffenen sehen dadurch ihre parlamentarischen Rechte, insbesondere die Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, als verletzt an und begehren eine Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreitverfahrens. Der Fall beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen, den Grundsatz der Gleichbehandlung im Parlament sowie die prozessuale Parteifähigkeit einzelner Abgeordneter und Fraktionen im Verfassungsprozess. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf dem parlamentarischen Ordnungsrecht und dem grundrechtlichen Schutz parlamentarischer Teilhaberechte.

Marten Vogt· ZJS 2010, 383
Ermessen und VerhältnismäßigkeitBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Kampfhundrentner

In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.

Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld· JA 2010, 199· 120 Min
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Rüge durch den Bürgermeister

Die Klausur behandelt einen Kommunalverfassungsstreit zwischen einem einzelnen Ratsmitglied und dem Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt. Streitgegenstand ist eine vom Bürgermeister ausgesprochene öffentliche Rüge wegen angeblich vertrauenswidriger Zusammenarbeit, deren Zulässigkeit und rechtliche Grundlage anhand der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates zu prüfen ist. Zusätzlich wird geprüft, ob das Ratsmitglied diese Rüge gerichtlich anfechten kann.

Günter Proppe· JA 2010, 141· 60 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Flatrate – All You Can Drink!

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grenzen für Veranstalter von 'Flatrate-Partys', insbesondere die behördliche Untersagung des unbegrenzten Alkoholausschanks gegen Pauschalpreis, den Rechtsschutz durch Anfechtungsklage, die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen und Auflagen, sowie die Rolle von Grundrechten bei Verwaltungsentscheidungen. Zudem werden alternative Veranstaltungsmodelle und die Auswirkungen der Föderalismusreform I auf das Gaststättenrecht erörtert.

Prof. Dr. Arndt Schmehl· JA 2010, 128· 180 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen SachenFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht

Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.

Elke Gurlit, Larissa Maier· ZJS 2010, 231
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun

E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.

Christian Hufen· ZJS 2010, 225
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Öffentliche Einrichtungen, Versammlungen und Gefährderanschreiben

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Einrichtungen, das Versammlungsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Auflagen, Verboten und Gefährderanschreiben sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen gegenüber potenziellen Gefährdern. Im Vordergrund stehen die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der behördlichen Maßnahmen.

Stüber· JA 2010, 56
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten

Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.

Lothar Michael, Heiko Sauer· ZJS 2010, 86
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.

VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz

Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.

Ansgar Koreng· JURA 2010, 931
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungskompetenzenAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Der Tod des Zuchtebers Cutlar

Die Klausur behandelt einen möglichen Amtshaftungsanspruch wegen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens durch einen im Verwaltungsverfahren beauftragten Sachverständigen. Sie thematisiert die Zurechnung des Fehlers im Verwaltungsverfahren, die Abgrenzung zwischen § 839 BGB und § 839a BGB (sowie deren analoge Anwendung) und die Frage, ob die öffentliche Hand haftet, wenn durch die Verfahrensprivatisierung Dritten ein Schaden entsteht.

Jan Henrik Klement· JURA 2010, 867
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+1 weitere
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