Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Ein neues Transplantationsgesetz
Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.
Die Zuständigkeit der EU zur Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen
Die Klausur thematisiert die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Errichtung eigener Verwaltungseinrichtungen am Beispiel einer geplanten Verordnung im Umweltschutzbereich. Geprüft werden die Wahl der Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Agentur, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Erfolgsaussichten einer Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die erlassene Verordnung.
»Dicke Luft in der Stadt«
Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.
Piusaufzug mit Hindernissen
Die Klausur thematisiert polizeiliche Maßnahmen bei einer Versammlung der Piusbruderschaft und einer Gegendemonstration, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Einkesselung des Aufzugs sowie begleitender Videoüberwachung. Es werden Grundfragen des Versammlungsrechts, der Polizeifestigkeit von Versammlungen und der Verhältnismäßigkeit exekutiver Maßnahmen behandelt.
Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
Die Klausur behandelt eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung, mit der das Tätowieren eines Ponys mit einer 'Rolling Stones'-Zunge untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Gegenstand sind insbesondere die Vereinbarkeit dieser Verfügung mit dem Tierschutzgesetz, die Möglichkeit einer Rechtfertigung aus vernünftigem Grund, mögliche Grundrechtseingriffe – insbesondere Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) – sowie prozessuale Zulässigkeitsfragen im einstweiligen Rechtsschutz und Fragen der Zustellung.
Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden
In der Klausur wird die rechtliche Überprüfung der Europawahl am Beispiel einer Sperrklausel und der Einforderung von Wahlspenden thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen des Wahlrechts, insbesondere der Wahlgleichheit, der Chancengleichheit von Parteien sowie der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel und damit verbundener Einspruchsverfahren. Darüber hinaus sind Fragen des Zugangs zum Bundesverfassungsgericht, der Wirksamkeit der Einlegung einer Beschwerde sowie prozessuale Aspekte zu prüfen.
Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber, der trotz Angabe seiner Behinderung und einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hat. Im Mittelpunkt stehen die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung schwerbehinderter Menschen gemäß § 82 SGB IX sowie die Anspruchsvoraussetzungen des AGG. Der Streit betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot im Einstellungsprozess.
Streit um die Studiengebühren
In der Klausur wird ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in einem Bundesland auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft. Ein Student fühlt sich insbesondere durch die neue finanzielle Belastung benachteiligt und begehrt die Überprüfung potenzieller Grundrechtsverstöße, etwa im Hinblick auf Gleichheit, Berufsfreiheit und Bildungszugang. Die Klausur legt dabei besonderen Wert auf die Argumentation zu Grundrechten und mögliche Verfassungsverstöße.
Telefonicom
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Steuerrecht, insbesondere die Änderung und Anfechtung von Steuerbescheiden sowie die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids für die Einkommensteuer. Im Fokus stehen materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts, etwa Einspruchsverfahren und die Rechtskraft von Behördenbescheiden sowie deren formelle Voraussetzungen und Wirkung. Der Sachverhalt ist als Aktenvortrag konzipiert.
Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?
Die Klausur behandelt das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem baden-württembergischen LadÖG sowie ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen durch Polizeiverordnung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verkaufsverbot sowie einer Anfechtungsklage gegen einen polizeilichen Platzverweis. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale, polizei- und ordnungsrechtliche sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein baurechtswidrig genutztes Freizeitgrundstück Anspruch auf Anschluss an die kommunale Wasserversorgung hat. Dabei werden sowohl Fragen des kommunalen Satzungsrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch verwaltungsprozessrechtliche Aspekte geprüft. Zudem wird die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Wasseranschlusses durch die Gemeinde analysiert.
Kneipenquerelen
Die Klausur 'Kneipenquerelen' thematisiert Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach der Föderalismusreform am Beispiel des Gaststättenrechts und die Reichweite bundesgesetzlicher Regelungen in Landesgesetzen (statische Verweisung LGastG auf BGastG). Im Zentrum steht die Frage, ob eine landesrechtliche Weitergeltung und Anwendung neuer Bundesvorschriften möglich ist und ob eine Verfassungsbeschwerde gegen eine darauf gestützte Geldbuße Aussicht auf Erfolg hat.
Der Tannenbaumverkauf
Die Klausur behandelt die Frage, ob K als Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des Grundstücks S-Straße 2 für den Tannenbaumverkauf, für Werbeanlagen und als Parkplatz hat. Streitig sind insbesondere die bodenrechtliche Relevanz und Zulässigkeit dieser Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet, die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung sowie Fragen zur Zulässigkeit und Form des Widerspruchsverfahrens. Vorzunehmen ist eine umfassende verwaltungsprozessuale und baurechtliche Prüfung anhand des Berliner Landesrechts und des BauGB.
Geld oder Schläge
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Wohnungsverweisung (Rückkehrverbot) nach häuslicher Gewalt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das gegenüber dem Ehemann ausgesprochene und bereits erledigte Rückkehrverbot rechtmäßig war. Der Sachverhalt umfasst die polizeiliche Gefahrenprognose, das Hausverbot und die Auswirkungen auf Grundrechte.
Easy Going in Europa?
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer kommunalen Regelung in Maastricht, die den Zutritt zu Coffeeshops auf Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden beschränkt, mit den europäischen Grundfreiheiten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Maßnahme eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Waren- und Dienstleistungsverkehr darstellt, ob sie gerechtfertigt werden kann und wie sie sich auf Nebenangebote in Coffeeshops (Speisen, Getränke) auswirkt.
Übungsfall: Störung am Volkstrauertag
A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Die Klausur behandelt den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), den Gleichbehandlungs- und Vertrauensschutz bei der Vergabe, insbesondere nach der Ausgliederung des Betriebs auf eine privatrechtliche GmbH. Schwerpunkte liegen auf dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis, dem Anspruch auf Gleichbehandlung, Ausgliederungen kommunaler Aufgaben sowie den Anforderungen des Vertrauensschutzes bei befristeten Nutzungsverhältnissen.
Übungsklausur: Der ehrenwerte Sonnenbankier
Der Inhaber eines Fitness- und Sonnenstudios in Hannover, S, wendet sich gegen ein Bundesgesetz, das Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in öffentlichen Einrichtungen verbietet und bei Verstößen ein Bußgeld vorsieht. Er sieht darin eine unzulässige Einschränkung seines Berufsrechts sowie der Grundrechte jugendlicher Kunden und kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Im Fokus stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts wie Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Rolle der Landesregierung sowie der Mehrheits- und Anwesenheitserfordernisse. Zusätzlich sind grundrechtliche Aspekte, insbesondere Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und etwaige Grundrechte Jugendlicher, in Verbindung mit staatlichem Paternalismus zu prüfen.
Skinheads im Keller
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung und Rechtmäßigkeit der polizeilichen Auflösung eines Skinhead-Konzerts in einem geschlossenen Raum. Es geht um die Abgrenzung zwischen versammlungsrechtlicher und polizeirechtlicher Eingriffsbefugnis sowie die Voraussetzungen für eine Auflösung nach dem Versammlungsgesetz. Gegenstand ist eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht auf Rechtswidrigkeit der Maßnahme.
Übungshausarbeit: Gebete in der Schule
Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.
Referendarexamensklausur: Die Trierer Sperrgebietsverordnung
A erhebt Anfechtungsklage gegen eine polizeiliche Anordnung, die ihr das Ausüben selbständiger Straßenprostitution auf einer öffentlichen Straße in Trier untersagt. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der Trierer Sperrgebietsverordnung, die Prostitution im öffentlichen Raum weitgehend verbietet und sich auf Jugendschutz sowie Kriminalprävention beruft. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage, die Vereinbarkeit mit dem Bundesprostitutionsgesetz und die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit sowie die europarechtlichen Freizügigkeitsregelungen. Zu prüfen ist, ob die polizeiliche Maßnahme und die zugrundeliegende Sperrgebietsverordnung rechtlich Bestand haben.
Betriebsleiterwohnhaus
In der Klausur wird die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines neuen Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB thematisiert. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit von belastenden Nebenbestimmungen, insbesondere eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates) sowie der Androhung eines Zwangsgeldes in einer Baugenehmigung. Außerdem sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Rechtsbehelfs gegen diese Nebenbestimmungen zu prüfen.
Ärger mit dem 'Dosenpfand'
Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit nationaler Regelungen zur Einführung eines Pflichtpfandsystems auf Einwegverpackungen mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit und die Möglichkeit eines Staatshaftungsanspruchs wegen eines dabei entstandenen Schadens. Untersucht wird insbesondere, ob die Umstellung und der Wegfall bisheriger Befreiungen unzulässige Beschränkungen des freien Warenverkehrs darstellen oder zu entschädigungspflichtigen Rechtsverletzungen führen.
Übungsklausur Steuerrecht: „Steuern und Finanzen“
Die X-KG, vertreten durch ihren Komplementär A und die Kommanditisten B und C, beantragt beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung einer geplanten Umstrukturierung. Nachdem das Finanzamt eine für die KG günstige Auskunft erteilt, erfolgt die Umstrukturierung entsprechend. Später ändert das Finanzamt aufgrund einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs seine Rechtsauffassung und erlässt einen geänderten Feststellungsbescheid, in dem stille Reserven besteuert werden. A, B, C und die X-KG wehren sich gegen diese Änderung und erheben Klage. Im Fokus stehen vor allem Fragen zur Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft, zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung sowie zu Klagefristen im Steuer- und Verwaltungsrecht.