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Klausuren

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1.066 Klausuren
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Im Mittelpunkt steht ein Fußballverein, dem von der Ordnungsbehörde untersagt wird, Eintrittskarten an den Gastverein abzugeben, um drohende gewalttätige Auseinandersetzungen sog. Problemfans zu verhindern. Der Verein hält die Untersagung für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Es sind polizei- und verwaltungsprozessrechtliche Fragen mit Fokus auf Verhaltensstörer und Notstandspflichtigen sowie Grundrechte zu prüfen.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
GrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

In dieser Übungsklausur geht es um die Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet nach Bauplanungsrecht. Der Nachbar möchte gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen und macht einen Gebietserhaltungsanspruch geltend. Es sind die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts zu prüfen.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag zum allgemeinen Polizeirecht, in dem eine Meldeauflage gegen einen Fußballfan mittels Verwaltungsakt verhängt wurde. Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, das Feststellungsinteresse im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage und die Auswirkungen auf Grundrechte wie Freizügigkeit und allgemeine Handlungsfreiheit. Es wird außerdem auf Anhörungsrechte und Ermessensausübung eingegangen.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

In der Anfängerklausur wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem privat betriebenen, für jedermann zugänglichen Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern zulässig ist. Schwerpunkte liegen auf dem Versammlungsrecht und der mittelbaren Grundrechtsbindung Privater an Grundrechte des Grundgesetzes.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Die Feuerwehrkosten

Die Klausur behandelt die Erhebung von Feuerwehrkosten nach einem Feuerwehreinsatz, bei dem ein Pkw aus einer Schneewehe geborgen wurde. Streitig ist insbesondere die Kostentragungspflicht des Autofahrers, die Berechnung und Angemessenheit der Gebühren sowie die Verantwortlichkeit der Stadt für den Winterdienst. Es geht um die Auslegung des Landes- und Satzungsrechts zum Brandschutz im Kontext kommunaler Gebühren.

Andreas Kerst· JA 2013, 375· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungKommunale Satzungen+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

Im Sachverhalt erteilt die Polizei nach einer häuslichen Auseinandersetzung ein zehntägiges Rückkehrverbot gegen M. Dieser möchte nach Ablauf der Maßnahme feststellen lassen, dass das polizeiliche Betretungsverbot rechtswidrig war und zieht vor das Verwaltungsgericht. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Grundlagen Die Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten

Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.

Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt

Der Fall behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Rücktritts eines Bundespräsidenten und die Frage der Vertretung im Amt. Zudem wird thematisiert, ob eine Bundestagsfraktion gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch dessen Vertreter vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen kann.

Dr. Thorsten Helm, Maximilian Platzer· JA 2013, 284· 180 Min
Der BundespräsidentDie obersten Verfassungsorgane – EinführungOrganstreitverfahren+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur Staatsorganisationsrecht: Präsidiale Privatisierungsprüfung

Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz zur vollständigen Privatisierung des Maßregelvollzugs in psychiatrischen Krankenhäusern in den Bundestag ein. Das Gesetz sieht vor, dass künftig private Anbieter hoheitsrechtliche Zwangsmaßnahmen gegenüber den untergebrachten Personen durchführen dürfen. Die Bundespräsidentin weigert sich, das Gesetz auszufertigen, mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit des Bundes, das Beamtenprivileg aus Art. 33 Abs. 4 GG und das Demokratieprinzip. Rechtlich stehen die präsidentielle Prüfungsbefugnis, die Verfassungsmäßigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und die Grundrechtsrelevanz im Mittelpunkt.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot

Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Nils Schaks· ZJS 2013, 397
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Du sollst nicht rauchen

G betreibt eine kleine Gaststätte, in der das Rauchen nach einem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz verboten wird. Er sieht sich existenziell bedroht, muss einen Passivrauchengefahrentest absolvieren und fordert Rechtsschutz gegen das Gesetz, insbesondere wegen einer Benachteiligung gegenüber größeren Gaststätten sowie der zusätzlichen Prüfungspflicht.

Christian Weinbuch· JA 2013, 197· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Stadt und der Müll

Die Klausur thematisiert die Gebührenerhöhung und die differenzierenden Gebührensätze für die Müllentsorgung in einer kreisfreien Stadt. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der §§ 5 und 10 der Gebührensatzung angesichts des Kostendeckungsprinzips und des Gebots der Leistungsäquivalenz. Grundlage ist das Kommunalabgabenrecht unter Berücksichtigung eines Landes-Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Kommunale SatzungenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeLandesrecht (bundeslandspezifisch)+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
StraßenrechtWiederholung+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF

Die Klausur befasst sich mit der parlamentarischen Kontrolle der Haushaltskompetenz im Zusammenhang mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Im Fokus stehen die Beteiligungsrechte des Bundestages und der Abgeordneten, insbesondere bezüglich der Übertragung von Rechten auf ein Sondergremium und den Rechtsschutzmöglichkeiten der Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht.

Michaela Staufer· JA 2013, 124· 180 Min
Der BundestagEuropäische IntegrationOrganstreitverfahren+2 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Unionsrecht: Nationales Verbot des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen

In diesem unionsrechtlichen Fall klagt die Gesellschaft K gegen die Untersagung des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen durch die Gesundheitsbehörde eines Mitgliedstaats. Streitig ist, ob ein nationales Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsen mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Grundfreiheiten, vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie und der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV auf den Online-Handel sowie der Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund. Das vorlegende Gericht legt den Fall dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Vorgaben vor.

Recht der öffentlichen SachenSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?

Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.

Alexander Schiff· JURA 2013, 1289
Der BundestagOrganstreitverfahrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fotografierverbot von SEK-Beamten

Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ratsausschluss nach Prügelei?

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses einer nordrhein-westfälischen Stadt, der das Ratsmitglied Bobic aufgrund einer gewalttätigen Auseinandersetzung nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausschließen soll. Geprüft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses eines Ratsmitglieds, insbesondere unter Einbeziehung wahl- und kommunalrechtlicher Vorschriften sowie der Auswirkungen auf die Grundrechte des Betroffenen.

Thorsten Attendorn· JURA 2013, 1065
Der RatGrundlagen+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.

Prof. Dr. Volker M. Haug· JURA 2013, 959
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungStaatsstrukturprinzipien des GG+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ralph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
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