Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Tierische Kunst
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
Zur Vereinbarkeit von Altersgrenzen mit Europa- und Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt die Frage, ob gesetzlich festgelegte Altersgrenzen für das passive Wahlrecht – hier am Beispiel des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters in Bayern – mit europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Im Fokus steht die mögliche Diskriminierung wegen des Alters sowie der rechtliche Rahmen durch das Grundgesetz und die Europäische Grundrechtecharta.
Der ehemalige jüdische Friedhof
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.
»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.
»Turbulenzen für die Teilchenforschung«
Die Klausur handelt von einem neu eingeführten Gesetz zur Sicherheit in der Teilchenforschung im Bundesland L und dessen Auswirkungen auf universitäre Forschungsvorhaben mit gefährlicher Technologie. Thematisiert werden gesetzgeberische Kompetenzen und mögliche Grundrechtseinschränkungen, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsfreiheit. Die Oppositionsparteien im Bundestag stellen die Verfassungsmäßigkeit und inhaltliche Bestimmtheit des Gesetzes infrage.
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?
In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.
»Sukzessivadoption und Ehegattensplitting – Gleichheit und die Ausgestaltung von Freiheit«
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein eingetragener Lebenspartner die Sukzessivadoption eines zuvor allein adoptierten Kindes begehrt, wobei diese für eingetragene Lebenspartnerschaften gesetzlich ausgeschlossen ist. Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Aspekte des Gleichheitsrechts und der Familienfreiheit im Kontext von Ehe, Lebenspartnerschaft und Adoption. Die Fallfrage richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses.
Der verschlossene Bundesnachrichtendienst
Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.
Verlegung einer politischen Versammlung am »Holocaust-Gedenktag«
Im Fall wird die Rechtmäßigkeit einer von der Stadt verfügten Verlegung einer politischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag untersucht. Im Zentrum stehen versammlungsrechtliche, gefahrenabwehrrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere der Begriff der öffentlichen Ordnung und die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Auflösung eines Skinheadkonzerts
Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.
Der unmoralische Bebauungsplan
Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.
Aktenvortrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht
Die K-GmbH bietet Werbefahrten auf Berliner Landesstraßen an, bei denen großformatige Werbetafeln auf Kleinlastkraftwagen montiert werden. Die zuständige Behörde verlangt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die sie jedoch aus verkehrsbezogenen Gründen nicht zu erteilen bereit ist. Die K-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht, um festzustellen, dass sie keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf und beruft sich dabei auf den Vorrang des Straßenverkehrsrechts sowie auf Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit.
Mehr Transparenz!
Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.
Streikrecht aus Straßburg? Das beamtenrechtliche Streikverbot unter völkerrechtlichem Anpassungsdruck
Die Klausur behandelt das beamtenrechtliche Streikverbot und seine Vereinbarkeit mit Grundrechten, insbesondere im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 11 EMRK. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern deutsche Behörden an völkerrechtliche Vorgaben gebunden sind und ob das Streikverbot für Beamte mit höherrangigem Recht kollidiert.
»Mia san mia« – Einheimischenmodell auf Bayerisch
Die Klausur behandelt das bayerische Einheimischenmodell im Kontext der Vergabe von Baugrundstücken. Ein tschechischer Staatsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht auf diskriminierungsfreie Vergabe und bringt insbesondere europarechtliche und grundrechtliche Bedenken gegen die Praxis der Gemeinde vor. Die Überprüfung umfasst Fragen des Verwaltungsrechtswegs, des einstweiligen Rechtsschutzes, kommunalrechtlicher Vorschriften, Grundrechte und europäischer Grundfreiheiten.
Staatsorganisationsrecht – »Zeitgemäßes Wahlrecht«
Der Fall thematisiert die Einführung einer Wahlpflicht mittels Änderung des Bundeswahlgesetzes durch § 51 BWahlG, mit dem Bürger bei Nichtwahrnehmung ihres Wahlrechts mit einer Geldbuße belegt werden. Die Landesregierung hält dies für verfassungswidrig und beantragt die abstrakte Normenkontrolle; im Zentrum stehen die Vereinbarkeit einer Wahlpflicht mit der Wahlfreiheit und dem Demokratieprinzip.
Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit
Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet
Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer prostitutiven Einrichtung im allgemeinen Wohngebiet innerhalb Berlins. Die Antragstellerin möchte die Nutzung einer Wohnung für Prostitutionszwecke genehmigen lassen, während das Bezirksamt die Nutzung unterbinden möchte. Es wird die baurechtliche Einordnung und die Genehmigungsfähigkeit nach dem BauGB (insbesondere § 34 BauGB mangels Bebauungsplan) geprüft.
(K)eine andere Wahl?“
Der Fall behandelt eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers gegen die Sperrklausel (Fünf-Prozent-Hürde) bei der Bundestagswahl sowie gegen die unbeschränkte Möglichkeit der Briefwahl. Diskutiert wird insbesondere die Vereinbarkeit der Sperrklausel und der Briefwahl mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes. Die Klausur stellt zudem prozessuale wie materiell-rechtliche Fragen aus dem Wahlprüfungsrecht.
Das Taubenfütterungsverbot“
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in der Stadt M verbietet. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Verordnung formell und materiell rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage, die Wesentlichkeitstheorie, Tierschutz, Grundrechte und das Infektionsschutzgesetz. Zusätzlich geht es um die verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das Fütterungsverbot und die Verordnung.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.
Konflikte um die Kindergartenpflicht
Die Klausur thematisiert die Einführung einer verpflichtenden Kindergartenpflicht für Kinder ab vier Jahren. Geprüft wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit den Grundrechten von Eltern und Kindern, insbesondere in Bezug auf Erziehung und Entwicklung. Das Gutachten soll zudem die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise § 22 SGB VIII, berücksichtigen.
Kanal voll?
Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen und insbesondere kommunalrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Grundstücke für die Verlegung und Benutzung von Trinkwasser- und Abwasserleitungen durch eine Gemeinde. Zu prüfen ist, ob und inwieweit ein Grundstückseigentümer Unterlassungsansprüche gegen die Gemeinde erfolgreich geltend machen kann und welche Auswirkungen gemeindliche Satzungen sowie ein Widerruf der bisherigen Duldung haben. Es sind ferner verwaltungsprozessuale Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsschutzbegehrens zu begutachten.
Viel Wind um Nichts?
Der Fall behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich. Ein Nachbar, dessen geplante Anlage durch die Genehmigung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, wehrt sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die sofortige Vollziehung. Die klausurtypischen Problemstellungen umfassen insbesondere die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die Bindungswirkung des Vorbescheids sowie das Rechtsschutzbedürfnis im verwaltungsprozessualen Eilverfahren.