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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.029 Klausuren
JA 2020Fortgeschrittene

Die Leiden des jungen Werner

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines waffenrechtlichen Bescheids gegen ein exponiertes Mitglied einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei. Im Mittelpunkt stehen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie die sofortige Vollziehbarkeit und der einstweilige Rechtsschutz. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Grenzen verwaltungsbehördlicher Maßnahmen im Spannungsverhältnis zu Grundrechten und Parteimitgliedschaft.

Johanna Gabler, Christoph Hautkappe· JA 2020, 924· 300 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer BundesratDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?

Die Klausur thematisiert eine Anfechtungsklage gegen die Untersagung des Arzneimittelverkaufs per Automat in Baden-Württemberg durch eine niederländische Apothekengesellschaft. Im Fokus steht die Frage, ob der Bescheid mit der Warenverkehrsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund des § 43 I 1 AMG und der einschlägigen Vorschriften des AEUV. Die Klausur beinhaltet europa- und verwaltungsrechtliche Problemstellungen sowie eine Diskussion über die Praxis grenzüberschreitender Arzneimittelabgabe.

Prof. Dr. Alexander Brigola· JA 2020, 915· 120 Min
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.

Müller· JuS 2020, 1055
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Abgeschleppt im Advent

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Differenzierung zwischen der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme im Polizei- und Ordnungsrecht. Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Prüfungsaufbau und die Auffindung der richtigen Ermächtigungsgrundlage für den Kostenbescheid gelegt. Weiterhin wird die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme, insbesondere des fiktiven Grundverwaltungsakts sowie die Verhältnismäßigkeit des Abschleppvorgangs, eingehend geprüft. Die Überlegungen zu Adressat und Angemessenheit des Kostenbescheids sind ebenfalls Bestandteil der Analyse, stehen jedoch nicht im Vordergrund.

Klenner· JuS 2020, 1040
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2020Fortgeschrittene

Mietpreisbremse

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1 BGB) aus Sicht einer privaten Vermieterin. Schwerpunkte sind das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und das Gleichheitsrecht (Art. 3 Abs. 1 GG) im Hinblick auf die gesetzliche Begrenzung der Miethöhe sowie eine mögliche Ungleichbehandlung durch die Regelung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
JuS 2020Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Wahlrechtliche Paritätsklauseln

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit wahlrechtlichen Paritätsklauseln. Zentrale Themen sind die Verhältnismäßigkeit solcher Vorgaben sowie deren verfassungsimmanente Schranken, darunter das Gleichberechtigungsgebot und das Demokratieprinzip. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob die Freiheit der Parteien (Art. 21 GG) durch Paritätsregelungen als Bestandteil des Wahlrechts tangiert wird. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Wahlrecht.

Gröpl, Becker, Heck· JuS 2020, 961
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Unvorhersehbare Ministerpräsidenten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auslegung des Begriffs „Nachfolger“ im Rahmen des Art. 75 III LVerf. und die Funktion der geschäftsführenden Regierung, die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage mit Blick auf die Interessen des Ministerpräsidenten sowie die Anforderungen und Rechtsfolgen einer Neuwahl des Ministerpräsidenten, insbesondere bezogen auf das Mehrheitserfordernis und mögliche Folgen einer rechtswidrigen Wahl. Die Zusammenhänge zwischen Landesregierung und Parlament werden ebenso thematisiert wie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wahl und Abberufung eines Ministerpräsidenten. Die rechtlichen Herausforderungen bei mehrfachen Rücktritten und der Geschäftsführung werden analysiert. Im Mittelpunkt steht die Anwendung und Auslegung landesverfassungsrechtlicher Normen im Kontext politischer Wechsel im Ministerpräsidentenamt.

Huggins· JuS 2020, 944
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JA 2020Fortgeschrittene

Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern

Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kein Glück mit dem Glücksspiel

Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, und ihre Beschränkung durch nationale Regelungen zum Glücksspiel. Zentral ist die Frage, ob das deutsche Sportwettengesetz (SpWettG) mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Zu klären ist, ob das Konzessionserfordernis sowie das Werbeverbot im SpWettG eine unzulässige Beschränkung für einen EU-Bürger darstellen.

Dr. Yury Safoklov· JA 2020, 601· 120 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

28 days later

Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Regelungen zur polizeilichen Präventivgewahrsamsdauer, insbesondere einer bis zu 28-tägigen Ingewahrsamnahme nach dem PolGN eines Bundeslandes zur Abwehr erheblicher Straftaten. Diskutiert werden die Anforderungen der Grundrechte, die unions- und konventionsrechtlichen Vorgaben sowie bundesverfassungsgerichtliche Äußerungen zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Gewahrsamsdauern.

Alina Kulle, Jan-Peter Möhle· JA 2020, 517· 300 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Entscheidung durch GerichtsbescheidFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?

In der Klausur geht es um die Ablehnung eines Bauvorbescheids für ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen fehlerhafter Bauleitplanung, die Bedeutung einer Veränderungssperre sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens. Der Kläger stellt zugleich Schadensersatzforderungen wegen der Versagung des Bauvorbescheids und wirft erhebliche Mängel in der Bauleitplanung und Erschließung vor.

Andreas Lenk, Clara Niemöller· JA 2020, 455· 300 Min
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen

Die Klausur thematisiert die Wahlprüfungsbeschwerde eines betreuten, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgers und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechtsausschlusses gem. § 13 Nr. 2 BWG unter Berücksichtigung der Wahlrechtsgrundsätze und der Grundrechte. Im zweiten Teil wird geprüft, ob dem Kläger wegen einer Verletzung von Verschwiegenheitspflichten und daraus resultierenden Gesundheitsschäden Amtshaftungsansprüche gegen das Land zustehen.

Thomas Becker, Johannes Heck· JA 2020, 440· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Klausur behandelt Verfassungsbeschwerde, Grundrechtsprüfung, "Elfes"-Urteil.

Dr. Dr. Markus P. Beham, Lilly Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“

Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.

Alexander Tischbirek· ZJS 2020, 627
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Die Presse und ihr Interesse

Die Klausur thematisiert die presserechtlichen Auskunftsansprüche gegenüber einer Rechtsanwaltskammer und die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zur Durchsetzung solcher Ansprüche. Im Zentrum stehen der Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein, mögliche Ausschlussgründe sowie das Verhältnis zu Geheimhaltungspflichten aus der BRAO und die Bedeutung der Pressefreiheit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Dr. Daniel Berneith· JA 2020, 298· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEinstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlkampf in Schleswig-Holstein

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wahlkampfes in Schleswig-Holstein, insbesondere das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, die Chancengleichheit der Parteien und die Zulässigkeit von Wahlwerbung durch Amtsträger. Der Sachverhalt beleuchtet beispielhaft einen Brief einer Landesministerin sowie einen Tweet eines Bundesministers, die jeweils amtsbezogene Ressourcen zur Wahlwerbung einsetzen. Es wird gefragt, ob diese Handlungen rechtlich zulässig sind und durch Grundrechte geschützt werden.

Nicolas Harding, Lennart Laude· JA 2020, 284· 300 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.

Justin Friedrich Krahé· ZJS 2020, 462
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Der öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen

Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis

In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Showdown am Alexanderplatz

Die Klausur thematisiert versammlungsrechtliche Auflagen gegenüber einer Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz und deren verfassungsrechtliche Überprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf verwaltungsbehördliche Auflagen. Zudem werden polizeirechtliche Gefahrenprognosen und die Schutzpflichten des Staates behandelt.

Dr. Björnstjern Baade· JA 2020, 202· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.

Sebastian Theß· ZJS 2020, 256
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
117181943