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Klausuren

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JA 20051. Staatsexamen

Octroi de mer

Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer vom französischen Staat erhobenen Abgabe („octroi de mer“) beim Warenimport nach Guadeloupe mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dabei werden rechtliche Aspekte der Zoll- und Abgabenerhebung sowie mögliche Ansprüche im Rahmen der Staatshaftung thematisiert. Im Gutachten ist insbesondere zu prüfen, ob die nationale Einschränkung des Rückforderungsanspruchs abgabenrechtlich zulässig und mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Dr. Thomas Trautwein· JA 2005, 435· 180 Min
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Bürger und EinwohnerFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur behandelt die Versagung einer waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse durch eine GmbH durch das Polizeipräsidium Köln. Schwerpunkte sind die behördliche Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung gem. § 35 Abs. 3 WaffG, prozessuale Schritte im Eilrechtsschutz sowie Fragen der anwaltlichen Beratung bei Verweigerung von Ausnahmegenehmigungen.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
UnterlassenVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Geschäfte in der Gründungsphase

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Probleme von Geschäften, die in verschiedenen Phasen der GmbH-Gründung geschlossen werden. Im Fokus stehen die Haftung für Verträge der Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH sowie die Handelndenhaftung gem. § 11 II GmbHG, insbesondere hinsichtlich Ansprüchen aus Kauf- und Mietverträgen. Die Auswirkungen der späteren Handelsregistereintragung auf bestehende Ansprüche werden ebenfalls thematisiert.

Jacques Großkreuz· JA 2005, 347· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet

In dieser Klausur geht es um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans, den die Gemeinde A für ein Industriegebiet am Ortsrand erlassen hat. Die Nachbargemeinde B, deren bewohnte Ortsteile sehr nahe an dem geplanten Gebiet liegen, hält den Plan für rechtswidrig und möchte auf dem Wege der Normenkontrolle dagegen vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere Zulässigkeit und Begründetheit eines Normenkontrollantrags nach hessischem Landesrecht, die interkommunalen Abstimmungsanforderungen sowie die Einhaltung formeller und materieller Anforderungen an die Bauleitplanung.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl· JA 2005, 280· 300 Min
Bürger und EinwohnerNormenkontrollverfahrenHandlungsformen der Gemeinde+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Jahrhundertwein

Die Klausur behandelt die typischen Probleme des Versendungskaufs nach der Schuldrechtsreform. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Gefahrübergang, Schadensersatz und Rückabwicklung beim Untergang der Ware auf dem Transportweg, insbesondere unter Berücksichtigung von § 447 BGB und den Pflichten beim Versendungskauf. Eine Abwandlung thematisiert die Eigenversendung durch den Verkäufer mittels Erfüllungsgehilfen.

Prof. Dr. Joachim Hennrichs, Jan Kordes· JA 2005, 269· 180 Min
GefahrübergangHaftung nach StVGMietverhältnisse über Wohnraum+4 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Das Botschaftsasyl

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragestellungen rund um das Botschaftsasyl und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Thematisiert werden zudem der diplomatische Schutz, die Vereinbarkeit des Botschaftsasyls mit völkerrechtlichen Normen und Menschenrechten sowie diplomatenrechtliche Prinzipien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

Dr. Christoph Tangermann· JA 2005, 197· 300 Min
Politische ParteienAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Bequemlichkeit hat ihren Preis

Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.

Prof. Dr. Marc Eckebrecht· JA 2005, 184· 240 Min
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteWeitere SekundäransprücheMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre

Die Klausur behandelt die Sanktionierung von Prüfungsverstößen im Rahmen einer universitären Übung im Öffentlichen Recht und die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Ausschluss von der Übung. Es sind einschlägige Normen aus der Prüfungsordnung sowie aus dem Hessischen Hochschulgesetz geprüft; der Sachverhalt thematisiert das Grundlagenwissen zum Verwaltungsakt, dessen Fehlerfolgen und das Prüfungsrecht an Hochschulen.

Dr. Sebastian Heselhaus, Weiss· JA 2005, 122· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ein Wochenende in München

Die Klausur thematisiert Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung im Hotelgewerbe sowie die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte. Es geht insbesondere um die Wirksamkeit der Zimmerbuchung durch eine minderjährige Auszubildende, die Preisvereinbarung und die rechtliche Zulässigkeit der Pfandnahme des Hotelgepäcks bei Zahlungsverweigerung. Der Sachverhalt erfordert eine Analyse von Vertretungsfragen, Vertragsschluss, Pfandrechten und Besitzschutz.

Dr. Ulf Müller, Anja Doepner· JA 2005, 108· 300 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Biete Motorrad für Auto und Indienreise

Der Sachverhalt behandelt die Wirksamkeit von Kaufverträgen unter Beteiligung eines Minderjährigen, dessen Einwilligung durch die Eltern eine Rolle spielt. Ferner werden Rückabwicklungsansprüche im Bereich des Bereicherungsrechts und die Folgen von fehlender Genehmigung oder nachträglicher Zustimmung problematisiert. Die verschärfte Haftung und besondere Stellung des Minderjährigen im Schuldrecht werden ebenso angesprochen.

Dr. Rüdiger Ham, Torben Müller· JA 2005, 102· 120 Min
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternGeschäftsfähigkeit§ 824 BGB+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer durch das Landratsamt unter Ersetzung des Einvernehmens (§ 36 BauGB) erteilten Baugenehmigung im Außenbereich, die Möglichkeit einer Befreiung von Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplans sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es sind Fragen des Bauplanungsrechts und Verwaltungsprozessrechts im Kontext des Kommunalrechts angesprochen.

Markus Sikora· JA 2005, 40· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Einstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Fußball-Fieber

Die Klausur "Fußball-Fieber" behandelt mehrere Fälle aus dem Kaufrecht mit Fokus auf Gewährleistungsansprüche. Thematisiert werden Mängelrechte bei Sachmängeln von Fanartikeln, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Die Fälle prüfen klassische Probleme wie mangelhafte Lieferung, Gefahrübergang und Händlerpflichten.

Dr. Peter Balzer, Dr. Nadine Grau· JA 2005, 31· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Gewährleistung§ 824 BGB+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Obdachlos

Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Obdachlos
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zeitfrage

In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zeitfrage
Bürger und EinwohnerRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wolfsgehege

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Wolfsgeheges im Saarheimer Zoo, wobei zwischen Zoobetreiber und Anwohner Konflikte über Lärm und Geruch entstehen. Im Fokus stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zum Nachbarschutz und zur Beteiligung der Nachbarschaft nach § 71 Abs. 1 Satz 2 LBO, sowie das Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung. Die Lösung prüft die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Wolfsgehege.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wolfsgehege
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Wildwechsel

Die Klausur behandelt einen Unfall infolge Wildwechsels, die polizeiliche Bergung des verunfallten Fahrzeugs sowie einen daraus resultierenden weiteren Unfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Abschleppunternehmers. Im Zentrum stehen Fragen der Schadensersatzpflicht zwischen dem Land und dem Vertragspartner, Amtshaftung, sowie die Anwendung von Art. 34 Satz 2 GG.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wildwechsel
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wasser-Fall

In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wasser-Fall
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDie SatzungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Waschanlage

Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Waschanlage
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wahlverwandtschaften

Der Fall betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten Hähnchenstalls im Außenbereich und die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde an die Zusicherung der Duldung bis zur Umstellung des Betriebs auf eigener Futtergrundlage gebunden ist. Außerdem wird geprüft, wie sich die Behörde von der Zusicherung wieder lösen kann, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wahlverwandtschaften
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen

Die Klausur behandelt einen Streit um eine kommunale Bauleitplanung und anschließende Baugenehmigungen im Zusammenhang mit einer Rückübertragung eines vormals enteigneten Grundstücks, das nun zur Errichtung einer Freiluftbühne genutzt werden soll. Im Fokus steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt, Nachbar und Kreisverwaltung zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten, der schließlich zu Problemen bei der Genehmigung eines Nebengebäudes führt. Thematisiert werden Bebauungsplan, Nachbarrechte, Vertragsbindung der Verwaltung sowie baurechtliche und planungsrechtliche Fragestellungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Versprochen ist versprochen
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Verrechnet

Die Klausur thematisiert die Rückforderung von Ausbildungskosten gegenüber einer Beamtin, die ihre Tätigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Mindestzeit beendet hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung, die rechtliche Einordnung der Verpflichtungserklärung (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder einseitige Auflage) sowie die Zulässigkeit des Verwaltungsakts zur Rückforderung. Die Beamtin wehrt sich gegen den Bescheid im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Verrechnet
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Veränderungssperre
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
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