Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt einerseits Rücktritts- und Schadensersatzansprüche im Kaufrecht bei einem Sportwagen mit geringfügiger Leistungsabweichung, andererseits den Eigentumserwerb einer Baumaschine unter Kollision entgegenstehender AGB zum Eigentumsvorbehalt. Zudem wird geprüft, ob der Käufer einen Anspruch auf schadensersatzweise Eigentumsübertragung geltend machen kann.
Dschihad
Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen ein behördlich ausgesprochenes Ausreiseverbot, das mit der geplanten Ausreise in den bewaffneten Dschihad begründet wurde. Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Verletzung der Grundrechte aus Art. 11 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 GG, indem die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe der einschlägigen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe dargestellt werden.
Fußball unter Nachbarn
T will aus Feindschaft zu seinem Nachbarn O einen Sprengsatz am Auto des O zünden, um diesen zu töten. Der Sprengsatz ist jedoch ein harmloser Knaller, woraufhin O durch den Knall erschrickt, das Auto verreißt und sich eine leichte Kopfverletzung zuzieht. Zu prüfen ist, wie sich T nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Falschparkers gegen die Abschleppunternehmerin und die Grundstückseigentümerin nach erfolgtem Abschleppen und Bezahlung überhöhter Kosten. Zudem ist zu prüfen, ob dem Falschparker Schadensersatz für beim Abschleppen entstandene Lackschäden zusteht. Thematisch liegt der Schwerpunkt bei sachenrechtlichen und schuldrechtlichen Ansprüchen, insbesondere dem Bereicherungsrecht, sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“
Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.
Stein ist nicht gleich Stein
Der Fall befasst sich im Ausgangssachverhalt mit den rechtlichen Folgen einer Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit (Langformat vs. Normalformat im Klinkersteinkauf) und beleuchtet insb. das kaufmännische Bestätigungsschreiben, Kaufmannseigenschaft, Rügeobliegenheit und die kaufrechtlichen Ansprüche zwischen Unternehmern. In der Abwandlung geht es um transport- und eigentumsrechtliche Beziehungen beim Speditionsgeschäft, insbesondere um das Pfandrecht des Spediteurs und den gutgläubigen Erwerb an unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gemäß HGB.
Examensübungsklausur: Ein Übel kommt selten allein…
K, Betreiberin einer Schraubenproduktion, bestellt bei V zwei Produktionsmaschinen. Aufgrund von Lieferproblemen und Mängeln der gelieferten Maschinen verlangt K von V Schadensersatz für entgangenen Produktionsgewinn sowie den Ersatz eines Mehrpreises für eine als Ersatz bei einem Dritten gekaufte Maschine. V stellt die Ansprüche weitgehend in Frage und verweist auf angebliche Nutzungsvorteile der K. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob K im Zusammenhang mit einem Online-Fernsehkauf und einem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid noch Widerrufsrechte oder andere Rechtsbehelfe gegenüber H geltend machen kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig kaufrechtliche Leistungsstörungen, Schadensersatzansprüche und verbraucherschützende Vorschriften im Onlinehandel.
Die Presse und ihr Interesse
Die Klausur behandelt einen Streit über den presserechtlichen Auskunftsanspruch einer Journalistin gegenüber einer Rechtsanwaltskammer. Es geht um den einstweiligen Rechtsschutz zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs nach dem Landespressegesetz Schleswig-Holstein im Vorfeld einer Landtagswahl, insbesondere im Spannungsfeld von Pressefreiheit und Verschwiegenheitspflichten der Behörde.
Wahlkampf in Schleswig-Holstein
Der Fall behandelt die Grenzen staatlichen Handelns im Wahlkampf, insbesondere das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder und die Chancengleichheit der Parteien. Es geht zudem um die Zulässigkeit und Reichweite der Meinungsfreiheit von Amtsträgern im Kontext staatlicher Ressourcen und Wahlwerbung.
Alkohol, Tritte und ein Handy-Video
Die Klausur behandelt eine komplexe strafrechtliche Situation, in der B nach Alkoholkonsum einen Tötungsversuch an seiner getrennten Ehefrau A begeht und dabei gescheitert. Später übt C im Zuge einer Vergeltung eine Körperverletzung an B aus und entwendet durch Gewalt das Handy eines Zeugen, um belastendes Videomaterial zu löschen. Zu prüfen sind Strafbarkeit und Beteiligung von A, B und C, insbesondere unter den Gesichtspunkten Garantenstellung, a.l.i.c., Raub und Körperverletzung.
Fehlgeleitet
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Unfall mit einem technisch fortgeschrittenen Fahrzeug, das aufgrund eines Softwarefehlers durch einen Spurhalteassistenten eine Familie überfährt. Die Beteiligten streiten um Schadensersatzansprüche, wobei insbesondere die Haftung des Fahrzeughalters, des Fahrers, der Fahrzeugherstellerin und Fragen des Schadensrechts zu klären sind. Es geht um die zivilrechtliche Haftung bei autonomen Fahrsystemen und die Zurechnung von Fehlern autonomer Systeme.
Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.
Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein
Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.
Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen
Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel
Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.
Der gefährlichste Parkplatz der Stadt
Bei der Klausur handelt es sich um eine Anwaltsklausur aus Beklagtensicht zum Thema Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz. Es werden Fragen zu Verkehrssicherungspflichten, Mitverschulden bei einem Versuch, ein wegrollendes Fahrzeug zu stoppen, und der Möglichkeit einer Streitgenössischen Drittwiderklage behandelt.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt
Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.
Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis
In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.
Showdown am Alexanderplatz
Im Fall geht es um eine Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz, deren Veranstalterin von der Polizei Auflagen bezüglich Ort und Nutzung von Sitz- beziehungsweise Liegegegenständen erhält. Nach gerichtlichem Eilverfahren stellt sich die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen diese gerichtlichen Entscheidungen Erfolg hätte. Thematisiert werden insbesondere die Versammlungsfreiheit, der Bestimmtheitsgrundsatz und die Zulässigkeit und Begründetheit von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz.
Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin
Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.
Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.
Mündlicher Prüfungsfall: Das verflixte Vorkaufsrecht
S möchte durch Klage gegen E die Auflassung eines Grundstücks erreichen, nachdem sie ein dingliches Vorkaufsrecht erworben und ausgeübt hatte. Aufgrund einer Grundbuchberichtigung stellte sich heraus, dass nicht I, sondern E Eigentümer war, der das Grundstück inzwischen an D verkauft hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Eigentumsklage gestützt auf das Vorkaufsrecht sowie prozessuale Zuständigkeiten. Zudem werden mögliche Ansprüche der S gegen die Erwerberin D sowie Gegenrechte und Gegenansprüche D's behandelt. Der Fall thematisiert zentrale Probleme aus Zivilprozess- und Immobiliarsachenrecht, insbesondere zum Vorkaufsrecht und Grundbuchberichtigung.