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Strafrecht

Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB

§ 202 StGB schützt das Briefgeheimnis durch die Strafbarkeit unbefugten Öffnens verschlossener Schriftstücke oder die Kenntnisnahme ihres Inhalts mittels technischer Mittel. Zentral sind die Merkmale Schriftstück, Verschlossenheit und Nichtkenntnisbestimmung (§ 202 Abs. 1 Nr. 1). Examensrelevant sind u.a. die Auslegung von ‚verschlossen‘, das unbefugte Sich-Kenntnis-Verschaffen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2) sowie die Abgrenzung zur bloßen Kenntniserlangung und zum ‚Unbefugt‘-Tatbestandsmerkmal (§ 201 Abs. 1 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 21 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min Bearbeitung
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)RechtfertigungsgründeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+6 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Rockstar auf Abwegen

In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.

Dieckmann, Otto· JA 2025, 537· 180 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+13 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast

A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.

Pascale Fett· ZJS 2025, 312
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Heimweg nach dem Stammtisch

Die Klausur behandelt ein Geschehen rund um alkoholisierten Fahrzeuggebrauch nach einem Stammtisch und einen anschließenden Verkehrsverstoß mit Gefährdung und Sachschaden. Die strafrechtliche Prüfung richtet sich auf das Verhalten des alkoholisierten S sowie der D als Fahrerin und beinhaltet Fragen zur Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die Prüfung der §§ 212, 211, 315d StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Schach· JA 2024, 113· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

In dieser Anfängerklausur wird geprüft, ob sich der Fußballspieler Anton (A) wegen seines grob regelwidrigen Tritts gegen einen Mitspieler im Rahmen eines Kreisklassenspiels strafbar gemacht hat. Zudem ist zu prüfen, ob die übermüdete Ärztin Christine (C) für den Tod des verletzten Spielers durch eine fahrlässige Medikamentenverwechslung strafrechtlich verantwortlich ist. Die Klausur thematisiert damit Kausalitätsfragen, Irrtumsproblematiken und den Umgang mit Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Kontext.

Hoffmann, Koenen· JA 2022, 727· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Die missglückte Hauptverhandlung

Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.

Semmelmayer· JA 2022, 585· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBBegünstigung (§ 257 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte im Rahmen einer Anklageschrift sowie das Prüfungssetting einer Hauptverhandlung inklusive Verständigung. Im Mittelpunkt stehen Sportwettenbetrug, Brandstiftung, Verkehrsdelikte, Urkundendelikte und Körperverletzung. Die Aufgaben betreffen materielles sowie prozessuales Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision und Verteidigung.

Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

Die Klausur behandelt einen komplexen Lebenssachverhalt mit Bezügen zu Eigentums- und Vermögensdelikten (Online-Gutscheinfall, Einbruch und Diebstahl), Fragen zu Nötigung und Körperverletzung bei Parkplatzfällen sowie die Aufstiftung zu einer Beleidigung. Prüfen ist die Strafbarkeit von vier Beteiligten in unterschiedlichen Konstellationen, insbesondere auch klassische Probleme wie Raserabsicht und Gefährlichkeit von Gegenständen beim Einbruch.

Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt eine Revision in einem Strafverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Prüfungsrelevant sind hier die Wahlfeststellung, Befangenheit eines Schöffen, Fragen zur Verwertung von Beweismitteln nach Polizeirecht, Beschränkungen und Grenzen der Revision sowie Besonderheiten bei der Gesamtstrafenbildung und der Zurückverweisung an ein Gericht niedrigerer Ordnung.

Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBTotschlag, § 212 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank

In dieser Fortgeschrittenenklausur ist zu prüfen, ob sich A durch das Aufheben und Verwenden eines verlorenen Schlüssels, das Öffnen eines Spinds und das Entwenden von Geld sowie einer EC-Karte, ferner durch Geldabhebung mit der Fremdkarte und die spätere Aneignung einer gefundenen Uhr strafbar gemacht hat. Es werden mehrere Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Betrugs- und Fundunterschlagungsproblematiken angesprochen.

Schumann, Zivanic· JA 2018, 504· 180 Min Bearbeitung
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Esser, Michel· JA 2017, 585· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.

Klesczewski, Knaupe· JA 2017, 434· 240 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBZulässigkeit der RevisionUntreue (§ 266 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht

Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.

Martin Böse· ZJS 2016, 365
Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Der Milzriss

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.

UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

Die Klausur behandelt den Fall eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten, der im Wege der Revision gegen das Urteil vorgeht. Thematisiert werden unter anderem die Voraussetzungen der Revision, mögliche Fehler im Verfahren, Fragen zu Mord/Totschlag einschließlich Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.

Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBMord, § 211 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung zur Erlangung eines Erbes. Bei der Umsetzung kommt es zunächst zu einer Verwechslung und schwerer Körperverletzung, die durch anonymes Eingreifen verhindert wird. Anschließend scheitert der Mordplan aufgrund von Reue und gezieltem Eingreifen, wobei eine Körperverletzung erfolgt.

Brand, Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTätige Reue, § 306e StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
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