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Strafrecht

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)

§ 316a StGB schützt Kraftfahrzeugführer und Mitfahrer vor Angriffen unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs. Zentral sind der Täterkreis, die Opferstellung (Führer/Mitfahrer), das Verständnis des Angriffs und das Ausnutzen typischer Verkehrslagen. Examensrelevant: Abgrenzung zu § 249 StGB, taugliche Opfer/Täter, vorgetäuschte Polizeikontrollen und der notwendige Zusammenhang mit der Verkehrssituation.

Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min Bearbeitung
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)RechtfertigungsgründeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+6 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.

Simon Pschorr· JuS 2024, 663· 240 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+6 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

Die Klausur thematisiert eine gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Aktion in einer Universitätsbibliothek, bei der es zu einem Diebstahl eines wertvollen Buches, zur Anbringung von Aufklebern in Bibliotheksbüchern, zum Hausfriedensbruch und zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kommt. Es werden insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Sachbeschädigung, räuberischem Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie Beteiligungsformen und Versuchstatbeständen behandelt.

Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

Die Klausur befasst sich mit einer eskalierenden Auseinandersetzung zwischen vier Freunden, in deren Verlauf es zu Bedrohungen, einer Schlägerei mit schweren Verletzungsfolgen und einem versuchten tödlichen Angriff kommt. Es werden die strafrechtliche Einordnung von Bedrohung, die Besonderheiten der Beteiligung an einer Schlägerei, Täterschaft und Teilnahme, die Anwendung von Mordmerkmalen sowie der Rücktritt vom Versuch erörtert.

Preuß, Krüll· JA 2018, 271· 120 Min Bearbeitung
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Esser, Michel· JA 2017, 585· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. Im Fokus stehen Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie eine mögliche Beteiligung durch Unterlassen. Der Sachverhalt stellt das Zusammenspiel verschiedener Beteiligungsformen und strafrechtlicher Institute im Kontext eines geplanten und durch B versuchten Tötungsdelikts dar.

Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

Die Klausur behandelt einen Raub mit dem Einsatz einer Spielzeugpistole und dem Fesseln des Fahrers, einen räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer sowie eine versuchte Tötung mit anschließendem Rücktritt vom Mord. Außerdem enthalten sind prozessuale Fragen zur Reichweite des Beweisverwertungsverbotes aus § 252 StPO bei Zeugenaussagen. Der Sachverhalt bietet mehrere Deliktskonstellationen und prozessrechtliche Probleme.

Ibold· JA 2016, 505· 300 Min Bearbeitung
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

Die Klausur behandelt zahlreiche Delikte aus dem Strafgesetzbuch im Kontext einer dramatisch eskalierenden Fluchtsituation nach einem Diebstahl. Zentral ist das Vorgehen des B, der zunächst eine Fahrerin nötigt, diese entführt, Lösegeld erpressen will und im Rahmen einer wilden Verfolgungsjagd durch sein Verhalten den Tod des Opfers verursacht. Es sind insbesondere Fragen aus den Bereichen der Raub-, Erpressungs-, Straßenverkehrs- und Tötungsdelikte zu prüfen.

Lang, Sieber· JA 2014, 913· 300 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.

Kudlich, Litau· JA 2012, 755· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

Im Fall versucht der wegen Geldnot motivierte T, nachts mit einem Werkzeug in ein Haus einzubrechen, um Bargeld aus einer Kanzlei zu stehlen. Nach einem Irrtum über die Nutzung betritt er ein Schlafzimmer und entwendet eine Uhr, wobei er später mittels Drohung und Fesselung gegenüber dem Wohnungsinhaber flieht. Die Uhr verkauft er an den Hehler H, den Erlös schenkt er seiner Freundin F, die über dessen Herkunft aufgeklärt wird. Die Strafbarkeit von T und F nach dem StGB ist zu prüfen.

Kett-Straub, Henn· JA 2010, 590· 180 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

Die Klausur behandelt eine komplexe Fallkonstellation um Tötungs- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die körperliche Misshandlung und letztliche Tötung des Bruders sowie die anschließende Brandlegung des Hauses in Versicherungsabsicht zur Spurenbeseitigung. Geprüft werden Mordmerkmale, Brandstiftungsdelikte einschließlich Qualifikationen, sowie Delikte im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug.

Linke, Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Verletzte Gefühle

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einer tödlichen Attacke auf E, die von M aus Eifersucht und Rachegefühlen ausgeführt wird. Schwerpunkte liegen auf Mordmerkmalen (Heimtücke, niedrige Beweggründe), gefährlicher Körperverletzung, Fragen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Beteiligung der Schwester S und des Bruders B, Täterexzess, limitierte Akzessorietät des § 28 StGB, Hoch-/Aufstiftung, omnimodo facturus).

Cornelius· JA 2009, 425· 120 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Bis der Arzt kommt

In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Markus Wagner· ZJS 2009, 419
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
Verwandte Themen in BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
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