Grundlagen
Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Polizei- und Verwaltungsbehörden. Zentrale Abgrenzung: präventive (Gefahrenabwehr) vs. repressive (Strafverfolgung) Maßnahmen, etwa anhand der Schwerpunkttheorie. Klassische Streitfragen: Handlungsformen (Realakt, Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung, Verordnung) und Rechtsschutz (z.B. § 113 I 4 VwGO, § 47 VwGO). Relevante Grundrechte: Art. 2 I, 3, 8, 14 GG; einschlägige Spezialgesetze, etwa § 15 VersG.
Zu diesem Thema haben wir 39 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft
Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Viel Rauch um nichts?
Die Klausur behandelt wesentliche Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts mit Schwerpunkt auf den materiellen Eingriffsvoraussetzungen polizeilicher Maßnahmen. Besonders im Fokus stehen die Prüfung von Gefahrenlagen, die polizeiliche Generalklausel sowie typische Standardmaßnahmen. Die Aufgabenstellung eignet sich ideal zur Vertiefung für Studierende mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
Mit dem Mercedes-AMG zur Klimademo
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Polizeirechts anhand eines Vorfalls bei einer Klimademonstration, bei dem verschiedene polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis und unmittelbarer Zwang zum Einsatz kommen. Der Sachverhalt fordert eine rechtliche Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und ist prozessual in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingebettet. Die Klausur ist auf mittlerem Niveau und repräsentiert typische Problemstellungen des Sicherheitsrechts.
»Das besetzte Juridicum«
Die Klausur thematisiert die Besetzung des Juridicums durch Studierende als Protestaktion und die Reaktionen der Universitätsleitung sowie des Wissenschaftsministeriums. Es geht um die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Hochschulorganisationsrecht, das Recht der Gefahrenabwehr und das Hausrecht einer Stiftungshochschule im öffentlichen Recht, insbesondere im Kontext von Wissenschaftsfreiheit, Selbstverwaltung und staatlicher Rechtsaufsicht.
Staatshaftung und Entschädigung im Polizei- und Ordnungsrecht
Die Klausur behandelt eine klassische Staatshaftungs- und Entschädigungsproblematik im Polizei- und Ordnungsrecht anhand eines Falls zur zwangsweisen Unterbringung eines Obdachlosen in einer Privatwohnung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen gegen die Ordnungsbehörde. Schwerpunktmäßig werden polizei- und ordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie der Amtshaftungsanspruch thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark
Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Die gefällte Silberpappel
Die Klausur thematisiert klassische Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts im Kontext der Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen die Befugnisse der Polizei bei Maßnahmen gegenüber Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere infolge des Fällens eines geschützten Baumes. Geprüft werden die Generalklausel, gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeiten sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein
Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.
Palästina-Demonstration
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
»Der verbotene Ohrwurm«
Die Klausur behandelt eine fortgeschrittene Problemstellung zur polizeilichen Generalklausel mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Anhand des Falles 'Der verbotene Ohrwurm' wird die Anwendung und Grenzen der polizeilichen Generalklausel diskutiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle
Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Mitgegangen, mitgefangen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Versammlungsrecht, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Maßnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel. Im Fokus stehen die Versammlungsfreiheit, polizeiliche Eingriffe sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Verbots-, Auflagen- und Auflösungsverfügungen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung und vertiefte Prüfung versammlungsrechtlicher Problemstellungen im Referendarexamen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.
Störender Barbetrieb im Wellnesscenter
Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.
Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«
Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.
Der König Fußball und das Gebührenrecht
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.
Dicke Luft um Komfortkamine
Die Klausur behandelt umweltrechtliche Probleme unter Einbindung polizeirechtlicher Instrumente. Im Fokus stehen der Erlass von Polizeiverordnungen zur Luftreinheit, das Ersetzen von Ermessensentscheidungen im Widerspruchsverfahren sowie die Vollstreckung rechtswidriger Verwaltungsakte. Es wird das Zusammenspiel von Umweltrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Vollstreckungsrecht in einer Feinstaub-Problematik diskutiert.
Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co
Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.
»Die Welt zu Gast in B«
Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.
Polizeiliche Maßnahmen bei Versammlungen
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen. Ein Beispiel-Fall thematisiert die Anwendung von Landesrecht bei länderübergreifendem Polizeieinsatz während einer Versammlung und gibt Einblick in die Gesetzgebungszuständigkeit und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Die normative Schnittstelle zwischen Versammlungsrecht, Polizeirecht und Gefahrenabwehr steht im Fokus.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl
In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.
Racial Profiling
Die Klausur behandelt die Kontrolle einer Familie durch Bundespolizisten im Zug, wobei der Verdacht auf Racial Profiling und eine mögliche Diskriminierung im Raum steht. Die Maßnahmen der Polizei werden anhand des BPolG und der grundrechtlichen Ermessensgrenzen, insbesondere Art. 3 III GG, geprüft. Die Familie möchte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Verwaltungsgericht überprüfen lassen, zudem wird die Staatshaftung angesprochen.
»Rocker ohne Knarre und Kutte«
Der Fall behandelt aktuelle verwaltungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rockervereinigungen. Schwerpunkt sind der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis und das ordnungsbehördliche Verbot des öffentlichen Tragens von Kutten, wobei sowohl materielles als auch besonderes Verwaltungsrecht relevant sind. Daneben ist insbesondere die Definition und Anwendung des Gefahrenbegriffs für die behördlichen Maßnahmen zu prüfen.
Aufenthaltsverbot für Fußballfans?
Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.
»Reisefreiheit für Fußballfans«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Auflagen gegenüber einer Versammlung von Fußballfans, die unter dem Motto 'Reisefreiheit für Fußballfans' gegen polizeiliche Reiseeinschränkungen demonstrieren möchten. Dabei stehen insbesondere die Zulässigkeit von Auflagen, die Auswahl des Versammlungsortes und die Anforderungen an Ordner in Konflikt mit dem Versammlungsgrundrecht im Mittelpunkt. Besonderes Gewicht liegt auf der Verhältnismäßigkeitsprüfung der behördlichen Maßnahmen angesichts früherer Ausschreitungen.
Ein Dach über dem Kopf
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.
»Ein Schuss ins Blaue?«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen eine als alkoholisiert und auffällig eingeschätzte Person sowie die darauf folgende polizeiliche Maßnahme gegenüber einer weiteren Person, die die Beamten bei der Mittagspause filmt. Zu prüfen sind die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Einschreiten im öffentlichen Raum und eventuelle Grundrechtseingriffe (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Polizeirecht).
Auflösung eines Skinheadkonzerts
Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.
Grundfälle zum Versammlungsrecht
Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Piusaufzug mit Hindernissen
Die Klausur thematisiert polizeiliche Maßnahmen bei einer Versammlung der Piusbruderschaft und einer Gegendemonstration, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Einkesselung des Aufzugs sowie begleitender Videoüberwachung. Es werden Grundfragen des Versammlungsrechts, der Polizeifestigkeit von Versammlungen und der Verhältnismäßigkeit exekutiver Maßnahmen behandelt.
Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).
Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen
Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.
Übungsklausur ÖR Umweltrechtliche Verbandsklage und Bodenschutz
Die Klausur thematisiert die umweltrechtliche Verbandsklage im Kontext des Bodenschutzes und des Umweltschadensgesetzes. Im Mittelpunkt stehen Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Umweltfachgesetzen sowie das behördliche Ermessen und die Störerauswahl. Aktuelle europarechtliche Vorgaben werden im Zusammenhang mit dem Umweltschadensgesetz aufgegriffen.
Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.
Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen
Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.
Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung
Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.
Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe
Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.
Grundlagen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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