Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b StGB stellt das Beeinträchtigen von Sicherheit oder Ordnung im Straßenverkehr durch Eingriffe von außen unter Strafe. Erfasst sind etwa das Beschädigen von Fahrzeugen, Beseitigen von Anlagen oder Bereiten von Hindernissen mit konkreter Gefährdung (§ 315b Abs. 1 Nr. 1–3). Häufig diskutiert: konkrete Gefährdung, Schutzzweckzusammenhang, Abgrenzung zu Verkehrsverstößen (§ 315c StGB) sowie die sogenannte 'Pervertierung' des Straßenverkehrs.
Zu diesem Thema haben wir 36 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles
Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.
Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen
Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.
Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party
Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.
Plagiat mit Todesfolge
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.
Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB
Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.
Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer
Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
Die Straßenverkehrsdelikte in der Examensklausur
Die Klausur behandelt typische Straßenverkehrsdelikte, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Anhand praxisnaher Konstellationen wird die Anwendung der entsprechenden Strafnormen geprüft. Die Bearbeitung richtet sich vor allem an Examenskandidat:innen und erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht BT.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.
Der Abgasskandal
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Die Klausur behandelt einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrradfahrer durch das äußerst rechte Fahren eines Pkw-Fahrers, motiviert durch Missgunst und persönliche Animosität, zu Sturz kam und sich verletzte. Zu prüfen sind insbesondere tatbestandsmäßige Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Straßenverkehrsdelikte, die mit einem strafprozessualen Fokus – insbesondere in Form einer Anklageschrift aus Sicht der Staatsanwaltschaft – aufgearbeitet werden sollen.
Kamera(den)-Jagd
Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.
Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen
Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte im Rahmen einer Anklageschrift sowie das Prüfungssetting einer Hauptverhandlung inklusive Verständigung. Im Mittelpunkt stehen Sportwettenbetrug, Brandstiftung, Verkehrsdelikte, Urkundendelikte und Körperverletzung. Die Aufgaben betreffen materielles sowie prozessuales Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision und Verteidigung.
Maskendeal
In der Klausur 'Maskendeal' werden strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den Verkauf von minderwertigen Masken im Rahmen der Corona-Krise geprüft. Im Fokus stehen insbesondere Betrug im besonders schweren Fall und Untreue, ergänzt um Fragen zum individuellen Schadenseinschlag und zur Anfechtung des Vertrages. Es erfolgt eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.
Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“
Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.
Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen
In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
»Brennende Wut«
Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.
Besuch bei Mama
Die Klausur schildert eine Strafbarkeitsprüfung von A und B nach einer Gewaltanwendung gegenüber der Mutter des A zur Wegnahme von Wertgegenständen und dem anschließenden gewaltsamen Vorgehen gegenüber F und N im Straßenverkehr. Es werden verschiedene Delikte, u.a. Raub, besonders schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Beleidigung sowie Begleitthemen des Allgemeinen Teils, angesprochen.
ORIGINAL: "Auf der Flucht
Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl im Pkw und geraten in eine Polizeikontrolle. Um der Festnahme zu entgehen, fährt der Fahrer gezielt auf einen Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung retten kann. Die Klausur thematisiert den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, den Versuch der Tötung und die strafrechtliche Beteiligung des Beifahrers.
Die Verfolgungsjagd
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem der Angeklagte nach Alkoholkonsum einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Straßenverkehrsdelikte, darunter Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.
Übungsfall: The Hangover Part I
Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Ohne Rücksicht auf Verluste
Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.
Die gefährliche Ex-Frau
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von K, die aus Ärger eine Villa anzündet sowie eine Prüfplakette am eigenen Fahrzeug manipuliert. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungs- und Urkundsdelikte sowie Sachbeschädigung, wobei der Sachverhalt klassische Konstellationen des Strafrechts und relevante strafrechtliche Normen beleuchtet.
Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.
Der betrunkene Fahrlehrer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.
Übungsfall: Juristenstammtisch
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Juristenstammtisch, bei dem ein Anwalt das Urteil gegen seinen Mandanten, einen 22-jährigen Studenten, wegen Ladendiebstahls von Zigarettenpackungen diskutiert. Der Student wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wobei das Gericht auch generalpräventive Erwägungen und die Zahlungsunfähigkeit des Täters für eine Geldstrafe anführt. Im Gespräch werden verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und deren rechtliche Voraussetzungen angesprochen, etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie weitergehende Reaktionen auf Bagatellkriminalität. Zusätzlich werden Fragen des Strafprozessrechts, insbesondere Sprungrevision und notwendige Verteidigung, thematisiert.
Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.
Übungsklausur StR Die Rockband
Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.
Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen
Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
* "Eine Bärenjagd auf Abwegen
In der Klausur "Eine Bärenjagd auf Abwegen" wird das strafrechtliche Verhalten zweier Personen untersucht, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Geländewagen Wildtiere jagen und dabei verschiedene Verkehrssicherheits- und Eigentumsdelikte begehen. Hauptpunkte sind Wilderei, Verkehrsstraftaten sowie Fragen der Teilnahme und strafprozessuale Beweisproblematiken im Hinblick auf die Verwertbarkeit einer aufgezeichneten Zeugenaussage.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB in der Jurafuchs-Lernapp
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