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Strafrecht

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB ahndet das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Streitfragen betreffen den Fahrzeugbegriff (motorisierter Krankenfahrstuhl, Rodelschlitten), das Verständnis des Führens, den öffentlich zugänglichen Verkehrsraum sowie die Abgrenzung absoluter (ab 1,1‰ BAK) und relativer Fahruntüchtigkeit, auch bei Fahrrädern und anderen berauschenden Mitteln. Examensklassiker: Rückrechnung der BAK, Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit, Fahrlehrer als Fahrzeugführer.

Zu diesem Thema haben wir 27 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Junge mit Mandoline“

Im Mittelpunkt steht ein kunstaffiner Dieb, der im alkoholisierten Zustand ein Gemälde aus der Kanzlei eines Strafverteidigers entwendet. Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig Diebstahl mit Qualifikationen, Betrug, Hehlerei sowie Delikte im Zusammenhang mit Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Auch die Weitergabe von Diebesgut an eine Dritte Person wird erörtert.

Hanna Göken, Luis Reinwald· JA 2024, 559· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.

Simon Pschorr· JuS 2024, 663· 240 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+6 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
JuS 2024Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Die Straßenverkehrsdelikte in der Examensklausur

Die Klausur behandelt typische Straßenverkehrsdelikte, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Anhand praxisnaher Konstellationen wird die Anwendung der entsprechenden Strafnormen geprüft. Die Bearbeitung richtet sich vor allem an Examenskandidat:innen und erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht BT.

Beatrice Kock, Lisa Menke, Johanna Möslang· JuS 2024, 405· 180 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Die Gasleitung und der E-Scooter“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Monteurs A, der durch die Verwechslung von Gasleitungen eine Explosion und einen Brand verursacht, in deren Folge mehrere Personen schwer verletzt oder getötet werden. Zudem wird die strafrechtliche Relevanz einer anschließenden alkoholisierten E-Scooter-Fahrt von A und F geprüft. Die Aufgabenstellungen umfassen den Umgang mit Fahrlässigkeit, Zurechnung, Retterfall und mehreren Delikten im Bereich Brandstiftung und Verkehrsdelikte.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2024, 206· 300 Min
FahrlässigkeitBrandstiftung, § 306 StGB Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Heimweg nach dem Stammtisch

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten. Im Mittelpunkt stehen Alkoholkonsum, die Überlassung des Fahrzeugs, erhebliches Geschwindigkeitsüberschreiten, ein Streifschaden sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Maximilian Schach· JA 2024, 113· 120 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2022Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte rund um einen Taxifahrer, darunter einen möglichen Sportwettenbetrug, versuchte Brandstiftung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises, Körperverletzung durch das Werfen eines Kieselsteins sowie Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur aus Bayern, Termin 2015/II, mit einem typischen Klausuraufbau für die zweite juristische Staatsprüfung.

Dr. Tobias Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Arno und Bérénice organisieren einen Motorrad-Diebstahl, wobei Bérénice die Wegfahrsperre überwindet und das Motorrad stiehlt. Arno fährt alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit durch München und überquert mehrfach rote Ampeln; dabei überfährt er eine Fußgängerin, die tödlich verletzt wird, und beschädigt das Motorrad. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB mit Fokus auf Diebstahl, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikten und das Verhalten nach dem Unfall.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dr. Kristina Peters· ZJS 2021, 206
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin

Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.

Czellnik· JuS 2021, 69
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFahrlässigkeitGang des Zwischenverfahrens+1 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.

Dr. Jörg Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!

Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.

Marie Louise Hohmann· ZJS 2019, 403
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, Zueignungsabsicht, sowie Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit einer Flucht mit Handy und dem Einsatz eines Messers. Weiterhin wird im strafprozessualen Teil das Recht auf den gesetzlichen Richter und Fragen rund um das Beschäftigungsverbot von Richterinnen sowie der Unterschied zwischen Aussetzung und Unterbrechung eines Strafverfahrens behandelt.

Diane Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Wiederholung+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A wegen eines durch fahrlässiges Handeln ausgelösten Zimmerbrandes und im Zusammenhang mit einem erheblichen Alkoholkonsum die Delikte im Straßenverkehr. Zu prüfen ist außerdem, ob C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht hat. Schwerpunkte liegen bei Brandstiftungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter den Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit.

Dr. Florian Schumann, Shahin Rahimi Azar· JA 2017, 114· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB Vollrausch, § 323a StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur enthält ein strafrechtliches Urteil mit Sachverhalt zum Straßenverkehrsdelikt. Dem Angeklagten wird unter anderem Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und weitere Delikte im Zusammenhang mit einer Verfolgungsjagd nach einem Unfall vorgeworfen. Sie ist als Übungsklausur zum eigenständigen Lösen gedacht.

Dr. Georg Bischoff, Simone Braam· JA 2016, 939· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ist er nun betrunken gefahren? – Das Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen am Beispiel einer strafrechtlichen Prüfung

Die Klausur behandelt den Ablauf und die Besonderheiten eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen anhand eines Beispiels mit dem Schwerpunkt auf Fahrten unter Alkoholeinfluss. Es wird insbesondere auf die rechtliche Bewertung der Trunkenheit im Verkehr und einschlägige strafrechtliche Normen eingegangen.

Tischer· JA 2015, 862
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“

Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Verletzung mit Folgen“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt eine typische Konstellation des Verkehrsstrafrechts: Nach leichtem Alkoholgenuss verursacht der Fahrer A beim Abbiegen einen Unfall und entfernt sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, stellt sich aber später der Polizei. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie die polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
Verwandte Themen in BT 5: Verkehrsdelikte

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

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