Kreisdriften als Kraftfahrzeugrennen?
Das Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) erfasst verbotene Wettrennen sowie Alleinfahrten mit Renncharakter im Straßenverkehr. Umstritten ist, ob sog. Kreisdriften—das wiederholte, kreisförmige Driften mit hoher Geschwindigkeit—als Alleinrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) gilt. Examensklassiker: Auslegung des Rennbegriffs und Abgrenzung zu bloßem grobem Unfug (§§ 315b, 315c StGB).
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Kreisdriften als Kraftfahrzeugrennen? in der Jurafuchs-Lernapp
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