BT 5: Verkehrsdelikte
Die Verkehrsdelikte (§§ 315b–316, 315c, 315d, 142, 323a, 323c StGB) erfassen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und schützen Leib, Leben und Eigentum. Zentral sind die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), Trunkenheit (§ 316), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142) und verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d). Examensklassiker: Relative/absolute Fahruntüchtigkeit, Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraums, Kreisdriften als Rennen, Fahrlässigkeits- und Vorsatzkombinationen.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
Die Gauner und der Geldspeicher
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.
BT 5: Verkehrsdelikte in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.