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Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Die Verkehrsdelikte (§§ 315b–316, 315c, 315d, 142, 323a, 323c StGB) erfassen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und schützen Leib, Leben und Eigentum. Zentral sind die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), Trunkenheit (§ 316), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142) und verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d). Examensklassiker: Relative/absolute Fahruntüchtigkeit, Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraums, Kreisdriften als Rennen, Fahrlässigkeits- und Vorsatzkombinationen.

Zu diesem Thema haben wir 101 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Fortgeschrittene

„Die Wut des Radrennfahrers“

Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.

Professor Dr. Frank Zieschang· JA 2026, 820· 120 Min
Bedrohung, § 241 StGBMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 786
Mord, § 211 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das tragische Ende einer Heimfahrt“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autofahrers, der aus Ärger über das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers eine ruckartige Lenkbewegung vollzieht und dadurch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Schwerpunktmäßig geht es um die Prüfung von Tötungsdelikten, Straßenverkehrsdelikten, Problemen des Vorsatzes, Unterlassen, Versuch und Konkurrenzfragen.

Dr. Christopher Bona· JA 2026, 647· 180 Min
Totschlag, § 212 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBFahrlässigkeit+5 weitere

BT 5: Verkehrsdelikte in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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