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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

Die Klausur thematisiert die Anordnung einer Treuhandverwaltung für eine Raffinerie im Energiesektor als Reaktion auf die durch Sanktionen verschärfte Energiekrise 2022. Zentral sind dabei die Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung (§ 17 EnSiG), die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift sowie die Frage eines Entschädigungsanspruchs. Vertieft behandelt werden die Vereinbarkeit der Maßnahme mit Grundrechten (insb. Art. 14 GG, Niederlassungsfreiheit), das Verhältnis zum Verwaltungsprozessrecht und die verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Maßnahme.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.

VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Aufregung rund um eine Party-Playlist“

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein behördliches Verbot des Abspielens eines Party-Hits auf einem Volksfest. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen der Beschwerdefähigkeit und Prozessfähigkeit juristischer Personen, der Gegenwärtigkeit der Beschwer, der Abgrenzung und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im Verhältnis zur Meinungs- und Berufsfreiheit sowie der Prüfung von Schranken und Verhältnismäßigkeit behördlicher Eingriffe.

Lara Lindlahr, Larissa Schuler· JA 2024, 390· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“

Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Mitgegangen, mitgefangen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Versammlungsrecht, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Maßnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel. Im Fokus stehen die Versammlungsfreiheit, polizeiliche Eingriffe sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Verbots-, Auflagen- und Auflösungsverfügungen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung und vertiefte Prüfung versammlungsrechtlicher Problemstellungen im Referendarexamen.

Sebastian Schwarz· JuS 2024, 441· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht – Parkplätze für Elektrofahrzeuge

Die Klausur thematisiert das allgemeine Verwaltungsrecht und grundlegende Aspekte des Baurechts am Beispiel der Anordnung und Genehmigung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Es werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts behandelt. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren.

Dr. Kristina Isabel Schmidt, Andreas Müsch· JuS 2024, 429· 120 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Der Streit um die Wagnerhalle“

Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.

Lukas Heinze· JA 2024, 319· 300 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenRecht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Der gefährliche Hund“

Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.

Entscheidung durch GerichtsbescheidEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum

Der Fall betrifft den Gangsta-Rapper A, dessen neues Album wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wird. A wendet sich gerichtlich gegen die Indizierung und beruft sich auf die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit Beurteilungsspielraum gemäß § 18 JuSchG. Schwerpunkte bilden das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie der Umfang des gerichtlichen Kontrollmaßstabs bei fachbehördlichen Bewertungen.

Yannick Schumacher· ZJS 2024, 533
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Der entlassene Soldat

Die Klausur befasst sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und behandelt dabei insbesondere die Merkmale des Verwaltungsakts. Im Mittelpunkt steht der Fall eines entlassenen Soldaten, anhand dessen verschiedene Fragestellungen zum Verwaltungsakt und dessen Prüfung erörtert werden. Die Klausur eignet sich für fortgeschrittene Studierende im öffentlichen Recht.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+2 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Besonderes Verwaltungsrecht: Ein teurer Feuerwehreinsatz

Die Gemeinde E verlangt von der Bundesrepublik Deutschland (B) Ersatz für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zur Beseitigung einer Ölverschmutzung im Main-Donau-Kanal. B wurde durch einen Leistungsbescheid zum Kostenersatz herangezogen, nachdem ein Verursacher nicht ermittelt werden konnte. Im Streit steht, ob B als Eigentümerin und Zustandsverantwortliche der Bundeswasserstraße zum Kostenersatz verpflichtet ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz erfüllt sind. Die zentralen rechtlichen Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, insbesondere die Zustandsverantwortlichkeit, Polizeipflichtigkeit und die Bestimmung des richtigen Kostenschuldners im besonderen Verwaltungsrecht.

Melina Reyher· ZJS 2024, 519
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall im Baurecht: Eine Säule der Gesellschaft

A möchte in ihrem Stadtteil eine kleine, fest mit dem Boden verbundene Litfaßsäule auf öffentlicher Wegefläche errichten, um überwiegend für Veranstaltungen zu werben. Sie beantragt eine Baugenehmigung und fragt, ob ein Anspruch auf Erteilung besteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Genehmigungspflicht und -fähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Bauordnung und des Baugesetzbuchs. Besondere Bedeutung kommt der Einordnung der Litfaßsäule als bauliche Anlage sowie der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Wohngebiet zu.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Abwesende Abgeordnete

Die Klausur befasst sich mit zentralen Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere den Anforderungen an die Beschlussfähigkeit des Bundestages und das Gesetzgebungsverfahren. Anhand eines Falles mit abwesenden Abgeordneten werden typische Probleme zu Quoren sowie zum Ablauf von Parlamentsentscheidungen behandelt. Ziel ist die Anwendung der staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze auf einen realitätsnahen Sachverhalt.

Simon Strickrodt, Ann Kathrin Schnieders· JuS 2024, 326· 120 Min
Der BundestagGesetzgebungsverfahrenEinführung in das Staatsorganisationsrecht+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?

Die Klausur befasst sich mit der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung (Maßgabe Sicherheitskonzept) zu einer grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt. Thematisiert werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage nur gegen die Nebenbestimmung, die Einordnung der Maßgabe (Bedingung/Auflage), das Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage und die materiell-rechtliche Teilbarkeit von Nebenbestimmungen.

Katharina Hölzen, Mattis Leson· JA 2024, 238· 60 Min
Recht der öffentlichen SachenWeitere RechtsgebieteNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“

A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Haus der Musik“

In dem Fall geht es um ein ohne Genehmigung errichtetes 'Haus der Musik' im unbeplanten Außenbereich, das für Musikproben und Veranstaltungen genutzt wird. Die Baubehörde verfügt den Abriss und ordnet die sofortige Vollziehung an, woraufhin der Eigentümer Widerspruch und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abrissverfügung stellt. Es sind bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen nach § 35 BauGB sowie die Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen.

Tim Buchholz· JA 2024, 217· 120 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen

Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.

Laura Jäckel, Timo Laven, Yannick Schoog· JuS 2024, 256· 300 Min
Politische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GGVerfassungsbeschwerde+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.

Moritz Rhades, Stefan Martini· ZJS 2024, 390
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenPolitische Parteien+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst

Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Camping an der Mosel

In dieser Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht geht es um baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Campingplatz an der Mosel. Thematisiert werden unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen der Errichtung und Nutzung, insbesondere im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB. Es wird außerdem auf die Bedeutung der Baugenehmigung und die Anwendbarkeit relevanter materieller Vorschriften eingegangen.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?

Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage auf Einbürgerung eines libanesischen Staatsangehörigen. Im Mittelpunkt steht die Auslegung des unbestimmten Tatbestandsmerkmals der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' gem. § 10 Abs. 1 StAG, insbesondere vor dem Hintergrund der verweigerten Zustimmung zum Handschlag aus religiösen Gründen. Zusätzlich relevant sind Fragen des ordnungsgemäßen Widerspruchsverfahrens und die Behandlung formeller Fehler.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2024, 136· 180 Min
Weitere RechtsgebieteDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Verpflichtungsklage+5 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.

Dr. Björnstjern Baade· JuS 2024, 158· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Baurecht: Escape-Rooms im allgemeinen Wohngebiet

A errichtet auf seinem Grundstück in einem Wohngebiet eine Anlage für sogenannte Escape-Rooms, nachdem zuvor eine Baugenehmigung für eine Indoor-Fußballhalle erteilt wurde. N, eine benachbarte Grundstückseigentümerin, fühlt sich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und den Lärm in ihrer Vermietung beeinträchtigt und fordert von der Stadt S den Erlass einer Abrissverfügung gegen A. Hauptsächlich steht die Rechtmäßigkeit einer solchen Abrissverfügung sowie die Verpflichtung der Behörde zu deren Erlass auf Antrag von N im Mittelpunkt. Zudem wird die Klagebefugnis eines Mieters im Zusammenhang mit bauplanungsrechtlichen Belangen geprüft. Wesentliche rechtliche Themen sind das Bauordnungsrecht, die Zulässigkeit der Nutzung, Nachbarschutz und Stellplatzanforderungen.

Piet Blanc· ZJS 2024, 145
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2024, 123
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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