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Klausuren

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1.066 Klausuren
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

In diesem Übungsfall geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Einbaus einer weiteren Wohneinheit in ein bestehendes Wohnhaus im Außenbereich. Der Eigentümer beantragt einen Vorbescheid, den das Landratsamt zunächst erlässt, nach Widerspruch der Gemeinde jedoch wieder aufhebt. Die Fallbearbeitung umfasst Fragen zur Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens, zum Ablauf des Verfahrens nach § 36 BauGB sowie zu den Rechtsgrundlagen und Grenzen von Abhilfe- und Widerrufsentscheidungen im Baugenehmigungsverfahren.

Anton Meyer· JA 2006, 211· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten+3 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

Die Klausur thematisiert die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags an Hochschulen im Bundesland L und prüft die Rechtmäßigkeit dieser nichtsteuerlichen Abgabe. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme rund um die Erhebung von Gebühren, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsfragen und der gerichtliche Rechtsschutz der Betroffenen. Zwei Studierende wehren sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Beitrag und ersuchen rechtliche Beratung.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie SatzungStrukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

ORIGINAL: "Schwierige Nachbarschaft

Die Klausur thematisiert ein nachbarschaftliches Konfliktfeld um den Neubau eines heilpädagogischen Behindertenheims in einem reinen Wohngebiet. Zu prüfen ist, ob und in welcher Weise der benachbarte Grundstückseigentümer erfolgreich gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen kann. Im Fokus stehen insbesondere Fragen des Drittschutzes, der Anwendbarkeit und Reichweite des § 15 BauNVO sowie die Argumentation zu nachbarlichen Abwehrrechten im öffentlichen Baurecht.

Dr. Martin Zilkens· JA 2006, 127· 300 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+2 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Das teure Naturdenkmal

Der Fall thematisiert eine Gesetzesänderung im Bundesnaturschutzgesetz, die einen Unterhaltszuschuss für Grundstückseigentümer vorsieht, wenn die Kosten für Naturdenkmäler bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Zu prüfen ist, ob dem Eigentümer vor Umsetzung des Bundesrechtsanspruchs ein Anspruch auf Zuschuss oder Staatshaftung gegen das Land zusteht und welche bundesstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, falls das Land untätig bleibt.

Christian Ernst· JA 2006, 38· 300 Min
Staatsstrukturprinzipien des GGEnteignungsentschädigung+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

Im Mittelpunkt steht ein Gesetz, das Architekten ab 65 Jahren die weitere Berufsausübung untersagt, um Jüngeren Chancen zu geben und altersbedingte Fehler zu verhindern. Ein betroffener Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf Grundrechte, insbesondere seine Berufsfreiheit, eine mögliche Enteignung sowie Gleichheitsrechte. Die Klausur prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.

Dr. Winfried Bausback, Dr. Michael Hein· JA 2005, 873· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Bei der Klausur handelt es sich um eine anwaltsorientierte Übungsaufgabe aus dem Bauordnungsrecht mit Bezug zu einer Ordnungsverfügung wegen einer einsturzgefährdeten Mauer. Die Sachverhaltsanalyse umfasst insbesondere Fragen zu Widerspruchsfrist und Rechtsbehelfsbelehrung, Störereigenschaft, Umfang der Verantwortlichkeit, sofortiger Vollziehung sowie anwaltlicher Beratung bezüglich eines Antrags nach § 80 V VwGO.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit des Widerspruchsverfahrens+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.

Proppe· JA 2005, 644
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Die Kindergartenkrise

Im Mittelpunkt steht der Streit um den zwangsweisen Beitritt einer Ortsgemeinde zu einem Kindergarten-Zweckverband im Rahmen des rheinland-pfälzischen Landesrechts. Geprüft werden die rechtlichen Voraussetzungen und die Zulässigkeit der zwangsweisen Einbeziehung einer widerspenstigen Gemeinde gegen deren Willen sowie die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung.

Dr. Markus Winkler· JA 2005, 516· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagen+2 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Octroi de mer

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Rückzahlung einer französischen Importabgabe ('octroi de mer') im überseeischen Departement Guadeloupe unter dem Blickwinkel des europäischen Gemeinschaftsrechts. Zu prüfen sind insbesondere der Umgang Frankreichs mit Rückzahlungsfristen und der Abwälzbarkeit der Abgabe, sowie die unionsrechtlichen Grundsätze. Eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage im nationalen französischen Recht besteht nicht.

Dr. Thomas Trautwein· JA 2005, 435· 180 Min
Europäische Integration+1 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet

Die Gemeinden A und B streiten über die Wirksamkeit eines Bebauungsplanes, der für ein bisher als Grünfläche ausgewiesenes Gebiet am Ortsrand von A für den Bau einer Großfertigungsanlage eines Möbelkonzerns als Industriegebiet ausgewiesen wurde. Gemeinde B macht die Rechte ihrer unmittelbar angrenzenden Bürger geltend und bemängelt u.a. Lärmbeeinträchtigung, fehlende Abstimmung mit Nachbargemeinden und die faktische Verhinderung geplanter Wohnbebauung. Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, das Normenkontrollverfahren sowie die Beteiligtenstellung.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl· JA 2005, 280· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsNormenkontrollverfahren+2 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Das Botschaftsasyl

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen rund um das sogenannte Botschaftsasyl. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs, die diplomatischen Rechte im Kontext eines Botschaftsasyls sowie die Beurteilung der Menschenrechtskonformität zwischenstaatlicher Maßnahmen. Bewerter werden gebeten, insbesondere auf Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit völkerrechtlicher Klagen sowie auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge und Prinzipien einzugehen.

Dr. Christoph Tangermann· JA 2005, 197· 300 Min
Weitere Rechtsgebiete+2 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre

Ein Student wird wegen wiederholten Verstoßes gegen die Prüfungsordnung einer hessischen Universität von einer Übung ausgeschlossen. Die Klausur fragt, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss Aussicht auf Erfolg hat. Der Sachverhalt behandelt die Fehlerfolgenlehre im Prüfungsrecht und setzt Kenntnisse im Verwaltungsrecht voraus.

Dr. Sebastian Heselhaus, Weiss· JA 2005, 122· 180 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines durch die Bauaufsichtsbehörde ersetzten Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie Fragen zur Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich und im Lichte eines zukünftigen Bebauungsplans. Zusätzlich werden Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes behandelt, insbesondere die aufschiebende Wirkung eines gemeindlichen Widerspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung.

Markus Sikora· JA 2005, 40· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Obdachlos

Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Obdachlos
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zeitfrage

In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zeitfrage
Bürger und EinwohnerRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wolfsgehege

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Wolfsgeheges im Saarheimer Zoo, wobei zwischen Zoobetreiber und Anwohner Konflikte über Lärm und Geruch entstehen. Im Fokus stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zum Nachbarschutz und zur Beteiligung der Nachbarschaft nach § 71 Abs. 1 Satz 2 LBO, sowie das Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung. Die Lösung prüft die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Wolfsgehege.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wolfsgehege
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Wildwechsel

Die Klausur behandelt einen Unfall infolge Wildwechsels, die polizeiliche Bergung des verunfallten Fahrzeugs sowie einen daraus resultierenden weiteren Unfall aufgrund leichter Fahrlässigkeit des Abschleppunternehmers. Im Zentrum stehen Fragen der Schadensersatzpflicht zwischen dem Land und dem Vertragspartner, Amtshaftung, sowie die Anwendung von Art. 34 Satz 2 GG.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wildwechsel
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Wasser-Fall

In dieser Klausur geht es um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer von der Stadt die Ausstattung eines auf seinem Grundstück errichteten Wasserauffangschachts mit einer technischen Abdeckung und den Ersatz einer Betonrinne durch eine Steinrinne verlangen kann. Es sind kommunalrechtliche Ansprüche sowie die Anspruchsgrundlagen für ein Handeln der Stadt als Trägerin öffentlicher Aufgaben zu prüfen. Streitentscheidend sind die Rechtsnatur und Bindungswirkung eines Verwaltungshandelns in Form eines Schreibens sowie öffentlich-rechtliche Sekundäransprüche, wie insbesondere der Folgenbeseitigungsanspruch.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wasser-Fall
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDie SatzungEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Waschanlage

Die Klausur behandelt die bau- und ordnungsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs einer automatischen Waschanlage an Sonn- und Feiertagen. Im Zentrum steht die Untersagungsverfügung der Ortspolizeibehörde unter Bezugnahme auf das saarländische Feiertagsgesetz, die sich gegen den Betreiber der Einrichtung richtet. Zu prüfen ist, ob die Verfügung rechtmäßig ergangen ist oder ob dem Betreiber ausnahmsweise doch ein Betrieb der Waschanlage zusteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Waschanlage
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wahlverwandtschaften

Der Fall betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten Hähnchenstalls im Außenbereich und die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde an die Zusicherung der Duldung bis zur Umstellung des Betriebs auf eigener Futtergrundlage gebunden ist. Außerdem wird geprüft, wie sich die Behörde von der Zusicherung wieder lösen kann, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wahlverwandtschaften
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen

Die Klausur behandelt einen Streit um eine kommunale Bauleitplanung und anschließende Baugenehmigungen im Zusammenhang mit einer Rückübertragung eines vormals enteigneten Grundstücks, das nun zur Errichtung einer Freiluftbühne genutzt werden soll. Im Fokus steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt, Nachbar und Kreisverwaltung zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten, der schließlich zu Problemen bei der Genehmigung eines Nebengebäudes führt. Thematisiert werden Bebauungsplan, Nachbarrechte, Vertragsbindung der Verwaltung sowie baurechtliche und planungsrechtliche Fragestellungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Versprochen ist versprochen
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Verrechnet

Die Klausur thematisiert die Rückforderung von Ausbildungskosten gegenüber einer Beamtin, die ihre Tätigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Mindestzeit beendet hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung, die rechtliche Einordnung der Verpflichtungserklärung (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder einseitige Auflage) sowie die Zulässigkeit des Verwaltungsakts zur Rückforderung. Die Beamtin wehrt sich gegen den Bescheid im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Verrechnet
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Veränderungssperre
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
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