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JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

1.029 Klausuren
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Scheunenabbruch

Die Klausur behandelt den behördlich veranlassten Abbruch einer einsturzgefährdeten Scheune und die Kostenfolge für die Eigentümerin nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Vollstreckung mittels Zwangsgeld und Ersatzvornahme sowie die Rechtsnachfolge bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Geprüft wird insbesondere, ob die Klage gegen die Kostenforderung Aussicht auf Erfolg hat.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Scheunenabbruch
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Sauna

Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sauna
Recht der öffentlichen SachenDer öffentlich-rechtliche VertragDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Satellitenempfangsanlage

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung der Stadt Saarheim, die die Errichtung von Satellitenempfangsanlagen zum Schutz des historischen Stadtbildes und im Interesse des Denkmalschutzes reglementiert. Im Streit steht, ob die Satzung als Ermächtigungsgrundlage und hinsichtlich des Eingriffs in Grundrechte wie Informationsfreiheit, Glaubensfreiheit und Gleichbehandlung Bestand hat und ob sie mit dem Unionsrecht (Dienstleistungsfreiheit) und Landesrecht vereinbar ist. Im Rahmen eines Normenkontrollantrags wird insbesondere auf die Ermächtigungsgrundlagen, den Grundrechtsschutz sowie die Anforderungen des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Satellitenempfangsanlage
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Sanitäter

In diesem Fall geht es um die Vergabe und anschließende Einstellung eines Künstlerstipendiums durch die Stadt Saarheim nebst der Bindung an eine Materialbezugsklausel und das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Es werden insbesondere Fragen zum Verwaltungsakt, zur Nebenbestimmung, zum Ermessensgebrauch sowie zur Klagebefugnis der Ausgangsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sanitäter
Entscheidung durch GerichtsbescheidErmessen und VerhältnismäßigkeitSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sammy im Saarheimer See

Der Fall behandelt den Einsatz der Polizei beim Entweichen eines Kaimans in einen Badesee, dessen Besitzer nach mehreren erfolglosen Versuchen zum Einfangen und Rückführung des Tieres mit Kostenbescheid zur Erstattung umfangreicher Einsatzkosten aufgefordert wird. Thematisiert werden polizeiliches Handeln, Rechtmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit von Kosten sowie mögliche Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid. Dabei spielen sowohl Maßnahmen der Polizei als auch Ermessensfragen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sammy im Saarheimer See
Versammlungsrechtliche Maßnahmen+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sammlerstücke

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sammlerstücke
Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

SaaRunner

Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: SaaRunner
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungEntscheidung durch GerichtsbescheidGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saarphrodite

Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saarphrodite
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

"SaarheimInForm"

Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: "SaarheimInForm"
Politische ParteienKommunale SatzungenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

"SAARHEIM ALTERNATIV"

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: "SAARHEIM ALTERNATIV"
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDer Rat+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saalbaubau

Die Klausur thematisiert die Rechte und Pflichten eines Ratsmitglieds, insbesondere den Auskunftsanspruch und die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht nach nichtöffentlichen Sitzungen, sowie die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen eine Informationsklage und die Anfechtung eines Ratsbeschlusses durch ein Ratsmitglied. Ferner wird ein Bezug zur Kommunalverfassung und zum verwaltungsprozessualen Rechtsschutz geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saalbaubau
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ruprechts-Razzia

Die Klausur behandelt den Einsatz der Polizei im Rahmen einer geplanten rechtsextremistischen Veranstaltung in Saarheim und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Videoaufnahmen. Es geht um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung, die Eingriffsmaßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Überprüfung, insbesondere angesichts einer behaupteten Verletzung von Grundrechten und der Versammlungsfreiheit.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ruprechts-Razzia
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Richterschelte

In diesem Sachverhalt geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage gegen Beschränkungen einer angemeldeten Demonstration vor dem Wohnhaus eines Richters, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt und auf einen anderen Ort verlegt wurde. Die Fallgestaltung betrifft den Konflikt zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens, mit Bezug auf verwaltungsrechtliche Auflagen und deren gerichtliche Kontrolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Richterschelte
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Rathausverbot

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rathausverbot
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Rathausbrand

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rathausbrand
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Räumliche Differenzen

In der Klausur steht die Ablehnung einer Saalüberlassung durch die Stadt Saarheim im Mittelpunkt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Festsaal des Rathauses nicht für eine private Feier zu vermieten, wobei unter anderem persönlich begründete Erwägungen eine Rolle spielen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie mögliche Diskriminierungen oder Ermessensfehler.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Räumliche Differenzen
Entscheidung durch GerichtsbescheidSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Bürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Presseflug

Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Presseflug
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!

Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Politische ParteienRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ortsratspolitik

Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ortsratspolitik
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ordnungsliebe

Die Klausur "Ordnungsliebe" behandelt die Erfolgsaussichten von Normenkontrollanträgen gegen eine lokale Polizeiverordnung der Stadt Saarheim über Sitte und Anstand. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Antragsteller prozessführungsbefugt sind und ob die Verordnung mit höherrangigem Recht, insbesondere Grundrechten und den Vorgaben des Polizei- und Verordnungsrechts, vereinbar ist. Wesentliche Prüfungspunkte sind Normgeberkompetenz, formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung sowie ihre Vereinbarkeit insbesondere mit der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ordnungsliebe
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Niederschläge

Die Klausur behandelt einen Streit um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer zum Anschluss seines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation verpflichtet wird. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der öffentlichen-rechtlichen Grundlagen für einen Anschluss- und Benutzungszwang, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Grundstücksnutzung. Außerdem werden die Anforderungen an formgerechte Beschlussfassung im Stadtrat sowie das öffentliche Interesse an der Maßnahme thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Niederschläge
Die SatzungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nichts für viel Lärm

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Kommunalrecht, in dem der Oberbürgermeister einer Stadt eigenmächtig einer ortsansässigen Firma einen Zuschuss für Lärmsanierungsmaßnahmen gewährt, ohne die gesetzlichen oder haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es werden die Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Zuwendung thematisiert. Zudem spielen unionsrechtliche Vorgaben (De-minimis-Beihilfen) eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nichts für viel Lärm
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nicht ohne meine Hose

In diesem Fall wird einem blinden Besucher der Zutritt zum städtischen Freibad am Waldsee verweigert, da die Satzung sowohl das Mitbringen von Hunden als auch das Tragen von Badebekleidung an bestimmten Tagen untersagt. Der Betroffene verlangt, mit seinem Blindenhund das Bad auch an Nacktbadetagen besuchen und eine Badehose tragen zu dürfen. Die Klausur prüft die Rechtmäßigkeit der Satzungsbestimmungen, die Zulässigkeit und Erfolgaussichten verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe sowie die berührten Grundrechte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nicht ohne meine Hose
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
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