Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Blockadetraining und szenische Wegtrageübung als Versammlung
Die Klägerin wendet sich gegen versammlungsrechtliche Auflagen, die im Zusammenhang mit einer geplanten Versammlung zur Demonstrationsvorbereitung (Blockadetraining und szenische Wegtrageübung) ergangen sind. Im Mittelpunkt stehen die Frage, ob die Veranstaltung als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts einzustufen ist, die Zulässigkeit von Auflagen und die Polizeifestigkeit der Versammlung. Es werden zudem die Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen und der Störerbegriff behandelt.
Die Hüter der Verfassung
In dem Fall geht es um die verfassungsrechtlichen Handlungsoptionen der Bundespräsidentin im Kontext der Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers sowie um die Zulässigkeit und Begründetheit einer gegen Änderungen des Grundgesetzes und des BVerfGG gerichteten Fraktionsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Themenschwerpunkte sind Staatsorganisationsrecht (Bundespräsident, Wahl des Bundeskanzlers, Gesetzgebungsverfahren, Minderheitenschutz) und Verfassungsprozessrecht (abstrakte Normenkontrolle, Organstreitverfahren).
Kein Platz für Kinder
In dieser Klausur begehrt eine alleinerziehende Mutter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Unterbringung ihrer Tochter in einem städtischen Hort. Streitig ist insbesondere der Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung, die rechtliche Einordnung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stadt. Die Klausur behandelt dabei kommunalrechtliche Fragestellungen im Kontext begrenzter Kapazitäten und deren Auswahlkriterien.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
Das Ultra-Verbot
Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft
In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.
Anfängerhausarbeit: Staatsorganisationsrecht – Nichtanerkennungsbeschwerde
Im Fall begehren mehrere politische Gruppierungen (ALT, BKP, VKM, VEREINIGUNG) die Zulassung zur Bundestagswahl, werden jedoch vom Bundeswahlausschuss aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Zentral ist die Frage, ob die Zuerkennung der Parteieigenschaft und die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige erfüllt sind. Es stehen Bestimmungen aus dem Parteiengesetz und Wahlrecht im Mittelpunkt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Satzung, Parteinamen und Mitgliederstruktur. Außerdem sind verfassungsrechtliche Fragestellungen im Kontext politischer Chancengleichheit und einer möglichen rechtlichen Überprüfung der Entscheidungen angesprochen.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht: Burka-Verbot
Im Mittelpunkt des Falls steht eine französische Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die sich gegen das in Frankreich eingeführte Verbot der Gesichtsverhüllung (Burka-/Niqab-Verbot) im öffentlichen Raum wendet. Sie erhebt nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich in ihrer Religionsfreiheit, Privatheit und Gleichbehandlung verletzt sieht. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des europäischen Menschenrechtsschutzes, insbesondere kollidierende Grundrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit sowie staatliche Interessen an Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Gleichberechtigung. Schwerpunkte liegen auf Zulässigkeit, Schutzbereichsbestimmung und der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der EMRK, einschließlich Diskriminierungsfragen und des Beurteilungsspielraums (margin of appreciation) der Vertragsstaaten.
Anfängerhausarbeit: Verdachtsberichterstattung im Verfassungsschutzbericht
B, Vorstand des Vereins "Der Mensch in Freiheit e.V.", wendet sich gegen die Erwähnung seines Netzwerks im Verfassungsschutzbericht 2013, wo es als Verdachtsfall im Bereich Linksextremismus geführt wird. Im Bericht wird insbesondere auf radikale Beiträge und "Erfolgsmeldungen" aus dem vereinseigenen Online-Journal Bezug genommen, die das aggressive Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und Polizeibeamte thematisieren. B argumentiert, dass Meinungsäußerungen allein nicht zur Feststellung eines verfassungsfeindlichen Verdachts herangezogen werden dürfen und sieht durch die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht seine Rechte aus Art. 5 GG verletzt. Die Fallkonstellation betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung durch Behörden sowie die Abwägung von Grundrechten, insbesondere Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Übungsfall: Mindestlohn für das Volk! – Mindestlohn des Volkes?
Der Fall behandelt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. L, ein Arbeitnehmer, klagt gegen seinen Arbeitgeber T-GmbH vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Differenz zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Mindestlohnverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prüfschwerpunkte liegen insbesondere im Gesetzgebungsverfahren, beim Gesetzgebungsinitiativrecht, der Beteiligung des Bundesrates sowie bei der Wesentlichkeitslehre und dem Demokratieprinzip im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung.
Schluss mit lustig
Die hessische Gemeinde G erlässt eine Alkoholverbotsverordnung für das Musikerviertel, um nächtliche Trinkgelage und Lärmbelästigungen durch Touristen einzudämmen. Ein Student, dem im Rahmen der Verordnung Weinflaschen durch die Polizei sichergestellt werden, klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Verordnung, der polizeilichen Sicherstellung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Konkurrenz bei Beamtenernennung
Der Sachverhalt betrifft die Konkurrenz mehrerer Bewerber bei der Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Er beleuchtet Fehler im Auswahlverfahren, wie die angeblich rechtswidrige Erstellung einer Anlassbeurteilung durch die Justizsenatorin, Beeinflussung im Richterwahlausschuss und die Missachtung einstweiliger Rechtsschutzverfahren. Der Kläger wendet sich gegen die Ernennung eines Konkurrenten und fordert seine eigene Ernennung sowie die erneute Entscheidung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben.
Anfängerhausarbeit: Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen natürlicher Personen
Gorandy, ein Einzelkaufmann, wird vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Geldbuße belegt und später zur Zahlung von Zinsen auf das Bußgeld gemäß § 81 Abs. 6 GWB n.F. aufgefordert. Gorandy erhebt Einwendungen gegen die Verzinsungspflicht, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz, effektiven Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung. Das zuständige Oberlandesgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verzinsungspflicht von Kartellgeldbußen für natürliche Personen.
Streit um das Betreuungsgeld
Die Klausur thematisiert das Betreuungsgeldgesetz und dessen Zustandekommen. Im Zentrum steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Ordnungsgemäßheit des Gesetzgebungsverfahrens, die Gesetzgebungskompetenz sowie die Beteiligung des Bundesrates prüft. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist zu unterstellen.
Übungsfall: „Landeskinderklausel“ – Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht
Im vorliegenden Fall klagen mehrere auswärtige Studierende gegen eine Regelung des Bremischen Studienkontengesetzes, die für sie ab dem dritten Semester im Gegensatz zu Bremer Studierenden Studiengebühren vorsieht. Sie wenden sich vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen die Zahlungspflicht und beantragen vorläufigen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Ungleichbehandlung nach Wohnsitz („Landeskinderklausel“) und die Erhebung von Studiengebühren grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Fall beleuchtet wesentliche verfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, und prüft die Erfolgsaussichten einer konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG.
Wer weist hier wen an?
Die Klausur behandelt eine Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden und einer Verwaltungsgemeinschaft zur Betreibung einer Mehrzweckhalle. Im Streit um die Genehmigung der Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden Fragen des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts aufgeworfen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen gegen die verweigerte Genehmigung.
Bauen auf dem Campingplatz?
Die Klausur thematisiert die Errichtung einer Blockhütte auf einem öffentlichen Campingplatz im Hamburger Stadtgebiet. Im Mittelpunkt stehen das Genehmigungsverfahren, die Prüfung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts sowie eine Beseitigungsverfügung nach Hamburgischem Bauordnungsrecht. Zu klären ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen die Verfügung.
Übungsfall: Geld oder Liebe – eine Frage der Auslegung
Die deutsche Studentin S beantragt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ausbildungsförderung nach § 6 BAföG für ihr Studium in Frankreich, nachdem sie mit ihrem französischen Ehemann dorthin gezogen ist. Ihr Antrag wird mit Verweis auf fehlende besondere Umstände sowie wirtschaftliche und familiäre Zumutbarkeit abgelehnt. S legt Widerspruch ein, erhält einen erneuten ablehnenden Bescheid und erwägt über ihren Anwalt Klage gegen die Behörde. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 BAföG, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte, Grundfreiheiten und Fristenproblematiken im Verwaltungsverfahren.
Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne
Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.
Übungsfall: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Problemen des Fremdbesitzverbots für Apotheken
Eine französische Aktiengesellschaft (MPTLM S.A.) möchte eine Apotheke in Deutschland übernehmen und beantragt hierfür die notwendige Betriebserlaubnis. Das zuständige Landesamt gewährt die Genehmigung, obwohl das sogenannte Fremdbesitzverbot aus dem Apothekengesetz eigentlich verhindert, dass Nicht-Apotheker Eigentümer oder Betreiber einer Apotheke werden. Dagegen klagen lokale Apotheker und die Landesapothekerkammer auf dem Verwaltungsrechtsweg, da sie eine Ungleichbehandlung und Gefährdung der Arzneimittelversorgung sehen. Im Zentrum stehen verfassungs- sowie unionsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots und seiner Vereinbarkeit mit den EU-Grundfreiheiten, die im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sind.
Der uneinsichtige Apotheker
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen Apotheker, der apothekenpflichtige Arzneimittel in der Selbstbedienung anbietet. Hierbei stehen das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) im Mittelpunkt. Neben verwaltungsprozessualen Fragen (Klagearten, Zulässigkeit, Begründetheit) sind insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen und die Vereinbarkeit mit Grundrechten zu prüfen.
Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin
Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.
Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen
Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.