Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
A und B versuchen sich am sogenannten Autosurfen, wobei B schwere Kopfverletzungen erleidet, nachdem A den Wagen infolge eigenverantwortlichen Cannabiskonsums zu schnell fährt und einen Fahrfehler begeht. Im zweiten Teil provoziert A absichtlich eine Notwehrsituation, um C im Rahmen der Nothilfe verletzen zu können. Die Klausur behandelt Straftatbestände aus dem Bereich Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte mit AT-Schwerpunkten wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation in der Nothilfe.
'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?
Im Mittelpunkt des Falles stehen ein Überfall auf einen älteren Hausbewohner durch einen jugendlichen Einbrecher und die daraus resultierenden tödlichen Schüsse des Opfers sowie das Verhalten der Lebensgefährtin in einer Rettungssituation. Die Klausur thematisiert Tötungsdelikte, Fragen der Notwehr und des Notwehrexzesses sowie die Strafbarkeit durch Unterlassen und Teilnahmehandlung. Auch wird auf die spezielle Konstellation eingegangen, dass der Täter selbst jung ist und das Opfer in einer Bedrohungslage agiert.
Thorsten auf Abwegen
Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Strafbarkeit von Betti und Franzi, u.a. wegen Urkundenfälschung, versuchtem Prozessbetrug, falscher uneidlicher Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Betti erstellt unter falscher Unterschrift eine Quittung, legt eine Kopie im Prozess vor und animiert ihre Freundin zu einer falschen Zeugenaussage. Franzi revidiert ihre Aussage noch vor der Urteilsverkündung.
Die Revision der Nebenklage
Die Klausur behandelt die materiellen und prozessualen Fragestellungen rund um die Revision eines Nebenklägers nach einem Urteil wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte sind insbesondere die Revisionsmöglichkeiten der Nebenklage, die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Umgang mit Verfahrensfehlern zuungunsten des Angeklagten und die Beschwer durch unterlassene Gelegenheiten zum Schlussvortrag.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur prüft strafrechtliche Wertungen an einem Fall, in dem T per Telefon unter Vorspiegelung falscher Gewinnchancen Geldbeträge einfordert und später mithilfe eines Rechtsanwalts unberechtigte Forderungen gegen die Betroffenen geltend macht. Die Aufgabenstellungen beziehen sich insbesondere auf die Strafbarkeit wegen Betrugs sowie auf die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Rechtsanwalts gegenüber Geschädigten im Hinblick auf Erpressung.
Das Ende einer Karriere
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.
(K)ein Dieb
Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.
ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug
A und B beschließen, ein baufälliges, versichertes Bauernhaus anzuzünden, wobei B A zu dieser Tat auffordert und A das Feuer legt. Das Haus ist zeitweise von L bewohnt, der zum Tatzeitpunkt nicht anwesend ist. B beabsichtigt, anschließend eine Schadensanzeige bei der Versicherung zu stellen, wird aber vor Durchführung festgenommen.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Übungsfall: Lady Macbeth
Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.
Liebe mit Hindernissen
Der Fall thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen im Kontext einer ungewollten Schwangerschaft und einer gescheiterten Beziehung. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch im Ausland, das Ubiquitätsprinzip, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung, sowie die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und ein tödlicher Schuss im Rahmen einer Bedrohungsaktion.
Gefahr für Juri und Justel
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem A versucht, wertvolle Schneeeulen aus dem Zoo zu stehlen und dabei einen Pfleger mit einer (ungefährlichen) Waffe bedroht, um an die Tiere zu gelangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach Normen des StGB unter Berücksichtigung von Raub, räuberischer Erpressung und verwandten Delikten.
Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.
Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.
* "In die Karten geguckt
Die Klausur behandelt einen Fall um das sogenannte 'Skimming', bei dem mittels eines manipulierten Karten-Lesegeräts EC-Kartendaten und PIN ausgelesen werden. Die Täterin erstellt mit den erlangten Daten eine gefälschte Karte, die dann von einer dritten Person am Geldautomaten benutzt wird. Schwerpunktmäßig werden Computer-, Vermögens- und Urkundsdelikte, Versuch und mittelbare Täterschaft geprüft.
Examensklausur: Ein vertanes Talent und die Verlockungen des elektronischen Zahlungsverkehrs
Der Fall handelt von Hacker H, der an der Hotelrezeption Kreditkartendaten von Kunden durch Manipulation eines Kartenlesegeräts erfasst und nach der anfänglichen Vernichtung des Datensatzes weitergehende Methoden entwickelt. H verschafft sich illegal Zugang zu geschützten Servern eines Kreditinstituts, um Kreditkartendaten, Prüfnummern und PINs zu erlangen und manipuliert mit diesen Daten Kreditkartenrohlinge. Im weiteren Verlauf hebt er mit einer gefälschten Karte Geld ab und tätigt Online-Bestellungen unter fremdem Namen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Sachbeschädigung sowie Straftaten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten (§§ 202a f. StGB).
Übungsfall: In der Gosse
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?
Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen
In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte Revision ein und ihr Verteidiger rügt unter anderem die Verletzung von § 244 III StPO (Ablehnung eines Beweisantrags) sowie § 55 II StPO (fehlende Belehrung der Zeugin zum Auskunftsverweigerungsrecht). Die Klausur verlangt eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
Geld macht nicht (immer) glücklich
Die Klausur behandelt einen Diebstahl aus einem Kiosk, der nach Mittäterschaft weitergeführt wird, und eine anschließende versuchte Wiederholung unter Einsatz von Schusswaffen. Während des geplanten zweiten Diebstahls kommt es zu Gewissensbissen, einem Irrtum sowie einer Körperverletzung im Rahmen des sog. Verfolgerfalls. Die Strafbarkeit von S und A ist gutachtlich zu prüfen.