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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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623 Klausuren
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Niedrige Beweggründe

Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.

Nikolaus Bosch· JURA 2015, 803
Mord, § 211 StGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

Die Klausur behandelt zahlreiche Delikte aus dem Strafgesetzbuch im Kontext einer dramatisch eskalierenden Fluchtsituation nach einem Diebstahl. Zentral ist das Vorgehen des B, der zunächst eine Fahrerin nötigt, diese entführt, Lösegeld erpressen will und im Rahmen einer wilden Verfolgungsjagd durch sein Verhalten den Tod des Opfers verursacht. Es sind insbesondere Fragen aus den Bereichen der Raub-, Erpressungs-, Straßenverkehrs- und Tötungsdelikte zu prüfen.

Dorothee Lang, Johann Sieber· JA 2014, 913· 300 Min
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2014Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter

Die Klausur behandelt die Revision des Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil, insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit der Revision, die Problematik der 'Rügeverkümmerung' aufgrund einer Protokollberichtigung sowie die Auswahl des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Schwerpunkt liegt auf verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen des Strafrechts.

Murad Gorial· JA 2014, 855· 300 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBZulässigkeit der RevisionBegünstigung (§ 257 StGB)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Mord, § 211 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Das materielle Gutachten/A-Gutachten+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit einer Jurastudentin, eines Kommilitonen und eines Professors im Kontext von BAföG-Anträgen, Prüfungsmanipulation, Täuschung bei der Remonstration, Identitätswechsel bei Prüfungen, Bestechung und einer unwahren Aussage im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie prüft insbesondere Urkundsdelikte, Betrug, Beleidigung, Aussagedelikte sowie Bestechungsdelikte im Hochschulkontext.

Prof. Dr. Martin Heger, Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min
Beleidigung, § 185 StGBErschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe im Rahmen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria, die Frage des Gewahrsams, die strafrechtliche Bewertung von Raub und Erpressung sowie Brandstiftung. Im zweiten Teil thematisiert sie die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess, insbesondere die Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls.

Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

UnterlassenGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Im Schwitzkasten

K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil. Zur Prüfung stehen unter anderem Rechtfertigungsgründe und Rücktritt beim versuchten Tötungsdelikt, Qualifikationen der Körperverletzung, fahrlässige Tötung durch einen Dritten im Rahmen eines Behandlungsfehlers, Diebstahl sowie Brandstiftungsdelikte mit Blick auf die Abgrenzung zwischen schwerer und einfacher Brandstiftung. Thematisiert werden auch mögliche Konkurrenzen und Sonderfragen der Ärztlichen Aufklärungspflicht.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 348· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, dem Fehlen subjektiver Rechtfertigungselemente und der Anwendung von § 33 StGB. Im Mittelpunkt stehen mehrfach Körperverletzungen und die möglichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, ausgelöst durch konflikthafte Situationen im Wintersport. Die Strafbarkeit der Beteiligten wird unter Berücksichtigung besonderer strafrechtlicher Problemstellungen analysiert.

Dr. Nina Nestler· JA 2014, 262· 120 Min
RechtfertigungsgründeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: „I am the danger“

Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.

RechtfertigungsgründeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“

Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Abifrust

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Säuglings durch eine enttäuschte Abiturientin sowie dem Versuch eines Freundes, von der Situation durch eine fingierte Erpressung zu profitieren. Schwerpunkte sind Hausfriedensbruch, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Erpressung und Betrug sowie relevante Probleme des Allgemeinen Teils (u.a. Irrtum über den Kausalverlauf). Zudem wird eine strafprozessuale Zusatzfrage zu polygrafischen Untersuchungen als Beweismittel gestellt.

Betrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGBBedrohung, § 241 StGB+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations

Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.

Christopher Schöpe· ZJS 2014, 304
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen

Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2014, 192
Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

In der Klausur 'Der Berg ruft' werden klassische strafrechtliche Problembereiche der Notwehr und des Aggressivnotstands behandelt. Im Fokus stehen die Rechtfertigungsgründe beim gewaltsamen Eindringen in eine Schutzhütte, der Schusswaffeneinsatz zur Wiedererlangung einer Marienfigur sowie die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und fahrlässigem Handeln. Es müssen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von B und S nach StGB geprüft werden.

RechtfertigungsgründeNötigung, § 240 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 32· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Die Vergänglichkeit des Seins«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 1292
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JURA 2014Anfänger:innen

Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«

Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.

Nikolaus Bosch· JURA 2014, 1237
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
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