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Zivilrecht

Schenkung, §§ 516ff. BGB

Die Schenkung (§§ 516 ff. BGB) ist ein unentgeltlicher Vertrag, bei dem der Schenker dem Beschenkten aus seinem Vermögen einen Vorteil zuwendet. Abzugrenzen sind Handschenkung und Schenkungsversprechen (Formvorgaben: § 518 BGB) sowie Gefälligkeit und andere unentgeltliche Rechtsgeschäfte. Weiterer Klausurstoff: Haftungsprivilegierung für Schenker (§§ 521, 523, 524 BGB), Bereicherung bei Zuwendungen (§ 812 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 28 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.

Dr. Alexander Gaub· JuS 2026, 330· 120 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBAuftrag, §§ 662ff. BGBVerjährung+6 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt ein nachbarschaftliches Verhältnis mit Bezug auf Grundstücksnutzung, insbesondere die Nutzung eines Weges zur Garage sowie mögliche Ansprüche gegen die Errichtung eines Tores. Weiter werden Vertragskonstellationen rund um den Kauf technischer Geräte (Drucker und Tablet) thematisiert, einschließlich Fragen zur Vertretungsmacht, Geschäftsfähigkeit und wirksamen Vertragsschluss. Neben Fragen des BGB AT und Vertragsrechts werden auch sachenrechtliche Aspekte angesprochen.

Odrig· JA 2026, 14· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Eine schrecklich nette Familie

Die Klausur behandelt anspruchsvolle Fragen aus dem Schuld- und Sachenrecht, u. a. zu Nießbrauch und Grunddienstbarkeit, Gemeinschaften im Wohnungseigentum, Mietrecht und Schenkungswiderruf. Besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der Wirksamkeit eines sittenwidrigen Testaments und der Abgrenzung sowie Anwendung einschlägiger Normen.

· JURA 2025, 2080· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenSchenkung, §§ 516ff. BGB+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Einmal Erbe, immer Erbe? – Das Danaergeschenk

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Erbschaft, insbesondere zur Auslegung eines Testaments, zur Erbschaftsannahme und -ausschlagung, Verwaltung durch den vorläufigen Erben und Erbschaftsbesitzer sowie Besonderheiten bei der Genehmigung durch einen Nichtberechtigten. Thematisiert werden zudem schuldrechtliche Probleme wie Aufrechnung und bereicherungsrechtliche Kondiktion.

· JURA 2025, 2049
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Vermögenssorge(n)«

Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.

· JURA 2024, 2106· 300 Min Bearbeitung
GeschäftsfähigkeitSchenkung, §§ 516ff. BGBErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Das Recht geht vor die Hunde

Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.

Geschäftsfähigkeit§ 823 Abs. 1 BGBVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.

Wanninger· JuS 2023, 852
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBDie LeistungskondiktionSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.

Engelhorn· JuS 2023, 675
Scheidung und ScheidungsfolgenZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+3 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ehe und Espresso

Die Klausur behandelt den Kauf einer hochwertigen Espresso-Maschine durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wobei die Maschine zunächst im Eigentum der Verkäuferin verbleibt und später von den Ehegatten gemeinsam genutzt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird das Gerät von einem minderjährigen Nachbarn zerstört, sodass Schadensersatzansprüche geprüft werden. Im weiteren Verlauf verkauft ein Ehegatte die Maschine an eine Dritte, die Herausgabeansprüche der Ehefrau aus Miteigentum beleuchtet. Schließlich wird nach erfolgreicher Herausgabeklage die Maschine durch Selbsthilfe zurückgeholt und erneut Herausgabeklage der Dritten erhoben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Familienrecht, das Eigentumsrecht, das Minderjährigenrecht und die Anspruchskonkurrenz bei Schadens- und Herausgabeforderungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 826 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur "Großvaters gescheiterte Geschäfte" behandelt Fragen rund um die Geschäftsführung ohne Auftrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem gefundenen Segelboot und einer Schenkung eines Smartphones unter Bedingung. Sie thematisiert insbesondere Ansprüche aus GoA sowie Rückabwicklung im Bereicherungsrecht (inkl. Kettenübertragung).

Gräf· JA 2022, 272· 150 Min Bearbeitung
Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der unaufmerksame Notar

Die Klausur behandelt die Haftung des Notars wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung im Kontext eines Grundstücksschenkungsvertrags zur Pflichtteilsreduzierung. Neben möglichen Ansprüchen gegen den Notar werden die Folgen der Schenkung im Erbrecht sowie juristische Lösungen zur Beseitigung der fristschädlichen Schenkung betrachtet. Die Eheleute Berger erhalten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, einschließlich einer Feststellungsklage.

Czellnik, Brade· JA 2021, 503· 300 Min Bearbeitung
FeststellungsklageDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Ausschluss von der Erbfolge+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser

Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.

Sonja Breustedt· ZJS 2021, 472
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Juristisches Allerlei von der Vormerkung

In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.

Daniel J. Schneider· JURA 2021, 177
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?

In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.

Bubeck· JuS 2020, 1206
Auslegung der WillenserklärungDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGBSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Geschenkt ist geschenkt?

Der Fall behandelt die Frage, ob A von B die Herausgabe eines geschenkten Pakets verlangen kann. Thematisch stehen Widerruf und Auslegung von Willenserklärungen im Mittelpunkt, insbesondere im Kontext einer Schenkung. Der Fall eignet sich zur Vertiefung von Kenntnissen im Allgemeinen Teil des BGB sowie im Bereicherungsrecht.

Nina Benz· JURA 2020, 851
Auslegung der WillenserklärungSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit

In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.

Birgit Schneider· JURA 2019, 1274
GeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Kuckuckskind und Krokodil«

Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.

Luca Wimmer· JURA 2018, 1142
Gesetzliche ErbfolgeAnfechtung der WillenserklärungStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Scheiden tut weh

Die Klausur behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Familienhauses, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für Stromkosten. Zudem wird ein Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht geprüft.

Ludyga, Heintz· JA 2018, 902· 300 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheSchenkung von Todes wegenMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!

Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.

Josef Zintl, Jan Singbartl· ZJS 2014, 648
Rücktritt Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt

In der Klausur geht es um einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zwischen ehemaligen Lebensgefährten wegen einer hochwertigen Stereoanlage. Streit besteht insbesondere darüber, ob dem Herausgabeverlangen ein wirksames Schenkungsversprechen (§§ 516 ff. BGB) entgegensteht oder lediglich eine Leihe vorlag. Weitere behandelte Aspekte sind die gesetzliche Eigentumsvermutung gemäß § 1006 Abs. 1 BGB sowie verfahrensrechtlich die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO.

Graja· JA 2014, 287· 90 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Testaments, den Pflichtteilsentzug, erbrechtliche Ansprüche der enterbten Söhne, die Anrechenbarkeit einer früheren Schenkung auf den Erbteil, das Erbscheinsverfahren mit möglichen Beschwerde- und Wiederaufnahmemöglichkeiten sowie anwaltliches Vorgehen gegen ein Versäumnisurteil. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigtem geprüft.

Kieß· JA 2013, 612· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Tücken des Internetversandhandels

Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.

Jobst, Kapoor· JA 2012, 812· 180 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeBeendigungSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Riskante Schenkung

Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.

Obergfell, Hauck· JA 2012, 178· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe

Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.

Roman Guski, Julia Lübke· JURA 2011, 624
Gesetzliche ErbfolgeGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Geschenkt oder geerbt?

In der Klausur wird die Herausgabe von Erbschaftsgegenständen nach dem Tod des Erblassers behandelt. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Alleinerben gegen die Lebensgefährtin des Erblassers auf Herausgabe von Möbeln, eines Sportwagens und auf den Erlös einer verkauften Münzsammlung. Thematisiert werden Ansprüche aus dem Erbrecht, dem Bereicherungsrecht sowie die Schenkung von Todes wegen und Surrogationsfragen.

Gergen· JA 2007, 762· 120 Min Bearbeitung
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Undank ist der Welten Lohn

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung unter Vorbehalt von Wohn- und Mitbenutzungsrechten sowie Folgeprobleme im Zusammenhang mit einem vom Beschenkten weiterveräußerten Kotflügel aus dem Nachlass. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks sowie mögliche dingliche und schuldrechtliche Ansprüche hinsichtlich des verkauften Kotflügels.

Deutsch· JA 2007, 504· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGB§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die sogenannte „gemischte Schenkung“ am Beispiel des Verkaufs eines Fahrzeugs unter Marktwert mit erklärter Schenkungsabsicht. Thematisiert werden Anspruch auf Übereignung, Rückabwicklung (insbesondere nach späteren Streitigkeiten) sowie mögliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche bei verborgenen Mängeln. Die klausurrelevanten Fragestellungen gehen auf Kaufvertrag, Schenkung und Gewährleistungsfragen ein.

Eckard, Torka· JA 2007, 497· 300 Min Bearbeitung
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
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Schenkung, §§ 516ff. BGB in der Jurafuchs-Lernapp

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