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Kieß

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Klausuren

JA 2018Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Die Klausur behandelt eine Zivilprozesssituation, in der ein Dritter mit einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) sowie ggf. einer verlängerten Drittwiderspruchsklage versucht, die Zwangsvollstreckung in bestimmte Gegenstände (u.a. Pkw, Konten, Computeranlage) abzuwehren. Es geht dabei um Fragen der Eigentumslage, Prozessstandschaft, Treuhandkonten, Pfändbarkeit sowie die Rolle des gutgläubigen Erwerbs und Verfahrensbesonderheiten wie einseitige Erledigung.

Kieß· JA 2018, 613· 300 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Forderungspfändungen und Autoliebhaber

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Wirkungen der Forderungspfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung sowie Probleme rund um die Zustellung, Drittschuldnererklärung und weitere prozessuale Besonderheiten wie einseitige Erledigung, Hilfsantrag, Widerklage sowie das Kaufrecht in Bezug auf Sachmängel. Im Mittelpunkt stehen mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie die Konkurrenz von Pfändungen zugunsten verschiedener Gläubiger, insbesondere bei Restkaufpreisansprüchen im Autohandel.

Kieß· JA 2014, 362· 300 Min Bearbeitung
Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2014Examensklausur1. Staatsexamen

Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub

Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung im Rahmen einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Sie umfasst unter anderem Aspekte der Stellvertretung, des In-Sich-Geschäfts, des gutgläubigen Erwerbs, der Sachmangelhaftung sowie der Aufrechnung. Zudem sind prozessuale Fragen wie Zustellung und Präklusion im Berufungsverfahren relevant.

Kieß· JA 2014, 48· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Die Mühen des Erben

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Testaments, den Pflichtteilsentzug, erbrechtliche Ansprüche der enterbten Söhne, die Anrechenbarkeit einer früheren Schenkung auf den Erbteil, das Erbscheinsverfahren mit möglichen Beschwerde- und Wiederaufnahmemöglichkeiten sowie anwaltliches Vorgehen gegen ein Versäumnisurteil. Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch zwischen Käufer und Vormerkungsberechtigtem geprüft.

Kieß· JA 2013, 612· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Kieß prüfen besonders häufig Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (2×), „Verlängerte Drittwiderspruchsklage“ (1×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×), Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO (1×), Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×), Sofortige Beschwerde, § 793 ZPO (1×) und Stellvertretung (1×).