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Heintz

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Klausuren

JuS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Schutzfähigkeit von Sprachwerken und Lichtbildern

In der Klausur liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob Lichtbilder nach § 72 UrhG besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen und inwiefern dieser Schutz gegebenenfalls teleologisch zu reduzieren ist. Ein weiteres zentrales Thema bildet die rechtliche Würdigung einer handelnden Person unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsunfähigkeit sowie deren Vertretungsbefugnis bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Zudem sind die Voraussetzungen und Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich der Anforderungen an journalistische Sorgfalt und das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu prüfen.

Ludyga, Heintz· JuS 2020, 1194