Feststellung eines ersatzfähigen Schadens
Die Feststellung eines ersatzfähigen Schadens bestimmt sich nach den §§ 249 ff. BGB anhand der Differenzhypothese: Ersetzt wird der Unterschied zwischen der realen Vermögenslage und der fiktiven Lage ohne schädigendes Ereignis. Zu unterscheiden sind Naturalrestitution (§ 249) und Schadenskompensation (§ 251). Examensklassiker: fiktive Abrechnung bei Sachschäden (auch bei Veräußerung), Ausschluss fiktiver Mangelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht, positives vs. negatives Interesse, Dispositionsfreiheit des Geschädigten.
Zu diesem Thema haben wir 51 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden
Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters
Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen
Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.
Das TV-Huhn Brunhilde
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Deliktsrecht mit Schwerpunkt auf der Tierhalterhaftung. Das Problem dreht sich um die Verantwortlichkeit einer Hundehalterin, deren Hund ein teures Filmhuhn beschädigt. Hierbei soll insbesondere die Schadensberechnung sowie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag im zweiten Teil geprüft werden.
Anfängerklausur zum Kaufrecht: Wasser im Wagen
Paul Kater verlangt nach einem Gebrauchtwagenkauf von Susanne Vogel die Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 9.000 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, da zahlreiche Mängel am Fahrzeug vorliegen und diese nicht vollständig beseitigt wurden. Zusätzlich fordert Kater von Vogel Ersatz für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 800 €. Im Mittelpunkt des Falls stehen die kaufrechtlichen Mängelgewährleistung, das Rücktrittsrecht sowie die Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung der Anwaltskosten. Vogel rechnet mit Gegenansprüchen auf Nutzungs- und Wertersatz auf. Zu klären sind die wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und deren rechtliche Voraussetzungen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht – Fußballspiel mit Folgen
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Deliktsrechts anlässlich einer Auseinandersetzung im Rahmen eines Fußballspiels. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und das Zusammenspiel der Anspruchsgrundlagen aus § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie §§ 830, 840 BGB. Weiter werden ergänzend Fragen zur Haftung aus § 826 BGB sowie zu möglichen Aufsichts- und Auswahlverschulden nach § 831 BGB thematisiert.
Der gestresste Vater
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung zum Internationalen Privatrecht, insbesondere zu Art. 6 I Rom I-VO in Bezug auf Verbraucherverträge sowie zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im materiellen Recht wird die Zurechnung von Mitverschulden nach § 254 BGB im Kontext von Schutzverträgen und deliktischer Haftung diskutiert, zudem werden kaufrechtliche Fragestellungen geprüft.
Alles im grünen Bereich
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Ansprüche aus einem Unfall zwischen einer Landwirtin und einem Besucher eines Nachbargrundstücks sowie Schadensersatzansprüche bei rechtsanwaltlicher Pflichtverletzung. Außerdem werden nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche und das Selbstbeseitigungsrecht wegen Überwuchs eines Baumes thematisiert. Die Prüfung erstreckt sich auf deliktische, vertragliche und nachbarrechtliche Problemkreise und schult den Umgang mit einschlägigen Normen im Kontext aktueller Rechtsprechung.
Ein aufregender Start in den Tag
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, an dem ein Firmenfahrzeug und ein Bagger beteiligt waren. Zu prüfen ist insbesondere die Haftungslage im Deliktsrecht und nach dem StVG, samt Beweiswürdigung und der Durchsetzung von Schadenspositionen wie Sachschaden, Schmerzensgeld und Gutachterkosten.
Forever Stuck?
Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB
Die Klausur behandelt die Modifizierungen des Mitverschuldensmaßstabes bei § 254 I BGB anhand von praxisrelevanten Fällen. Besonderer Fokus liegt auf der Bestimmung des konkreten Maßstabs des Mitverschuldens und seiner Modifizierung durch gesetzliche Vorschriften sowie vertragliche Vereinbarungen. Die zugrunde liegende Fallkonstellation orientiert sich an der Rechtsprechung zum Mitverschulden beim Nicht-Tragen eines Fahrradhelms.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Eiskalte Schicksalsschläge
Die Examensklausur behandelt im ersten Teil ein haftungsrechtliches Problem rund um die 'cold-water-Challenge', insbesondere die deliktsrechtlichen Verkehrspflichten und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen. Im zweiten Teil wird ein aktuelles BGH-Urteil zu mietrechtlichen Fragestellungen bei Eintritt von Haushaltsangehörigen nach dem Tod des Mieters aufgegriffen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Gefährliche Seilschaften
In der Klausur werden vor allem die hilfsweise Aufrechnung als innerprozessuale Bedingung, die Kausalität im Zusammenhang mit § 830 I 2 BGB und grober Fahrlässigkeit sowie die rechtliche Behandlung reiner Frustrationsschäden und des Kommerzialisierungsgedankens thematisiert. Es geht darum, ob und wie eine Hilfsaufrechnung im Prozess berücksichtigt werden kann, sowie um die Voraussetzungen und Folgen kollektiver Verantwortlichkeit bei mehreren Schädigern. Zudem wird die Frage behandelt, ob und wann reine Frustrationsschäden, insbesondere entgangene Urlaubsfreude, als ersatzfähige Schäden im deutschen Zivilrecht anerkannt sind. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf diese Kernprobleme der Schadenszurechnung und Schadensermittlung im Zivilprozess.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.
Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker
Die Klausur behandelt die Rechte und Ansprüche des Grundstücksinhabers gegen Falschparker, insbesondere die Berechtigung zur eigenmächtigen Entfernung des widerrechtlich geparkten Fahrzeugs und die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ersatz für Abschleppkosten und weitere Schäden. Anhand von Beispielfällen werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen und die Auswirkungen kleiner Sachverhaltsveränderungen beleuchtet.
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Italienische Reise
Die Klausur behandelt ein Busunglück, das durch einen alkoholisierten Busfahrer mutwillig verursacht wurde. Im Mittelpunkt stehen die neue Regelung zum Hinterbliebenengeld (§ 10 III StVG, § 844 III BGB), Halterhaftung nach § 7 StVG, erbrechtliche Fragen (z.B. eigenhändiges Testament) sowie die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach Rom II-VO.
Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall
Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.
Fehler passieren...
Der Fall thematisiert verschiedene Problembereiche aus dem Delikts-, Schuld- und Erbrecht. Im Kern stehen Fragen zur deliktischen Haftung des Grundstücksbesitzers, zur Geschäftsführung ohne Auftrag, zum Bürgschaftsrecht, zur Verjährung und zur Auslegung eines Testaments mit Anknüpfungspunkten zum Internationalen Privatrecht. Prüfungsrelevante Aspekte sind die Drittschadensliquidation sowie Einreden und Rechtskraft im Bürgschaftsprozess.
Ein Arzt in Nöten
Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.
Der aufgeopferte Tesla
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.
* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Anhand eines konkreten Falls wird exemplarisch geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein befristeter Profivertrag trotz branchenspezifischer Besonderheiten und Verlängerungsoptionen wirksam ist.
Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär
Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst
Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Der unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe
Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Aufwendungen, Schadensersatz und Beseitigung
Die Klausur behandelt einen Rücktritt im Kaufrecht mit Folgeproblemen zu Aufwendungsersatz, Schadensersatz statt der Leistung und Beseitigungsansprüchen. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen schadensrechtlichen und rücktrittsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zur Erstattung von Aufwendungen und deren Konkurrenz zu Rücktrittsfolgen.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Dahingeschmolzen
Der Fall behandelt die Entwendung und Vermischung von Silberbarren, die von einem Dritten gestohlen und an eine GmbH verkauft wurden. Schwerpunkte sind der Eigentumserwerb an vermischten Sachen, Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Wertersatz sowie verfahrensrechtliche Aspekte eines Versäumnisurteils.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit
Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.
Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.
Der Sarg des Attentäters
Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.
Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.
Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau
Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.
Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.
Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio
In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.
Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur thematisiert Schadensersatzansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit ungewollter Familiengründung und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Rechtsgrundlagen von Schadensersatz bei Pflichtverletzungen im Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die rechtliche Einordnung von Rücktritt und Widerruf im Steuerberatervertrag. Zusätzlich werden die Rechtswahl im Internationalen Privatrecht und die Anforderungen an den Schadensnachweis erörtert.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.
Feststellung eines ersatzfähigen Schadens in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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