Dreipersonenverhältnisse
Dreipersonenverhältnisse im Schuldrecht umfassen insbesondere den echten Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) und den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD). Zentral ist die Abgrenzung echter/unechter VzD, die Rechtsstellung der Beteiligten (insb. Einwendungsdurchgriff, Geschäftszweck) sowie die Zulässigkeit der Drittbegünstigung als Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse. Examensrelevant sind zudem Streitfragen zur Nacherfüllung, Rücktritt und § 2301 BGB bei Todesfallverfügungen.
Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten
Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Der gestresste Vater
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung zum Internationalen Privatrecht, insbesondere zu Art. 6 I Rom I-VO in Bezug auf Verbraucherverträge sowie zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im materiellen Recht wird die Zurechnung von Mitverschulden nach § 254 BGB im Kontext von Schutzverträgen und deliktischer Haftung diskutiert, zudem werden kaufrechtliche Fragestellungen geprüft.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Der rauchende Mieter
Die Klausur befasst sich mit den gegenseitigen Unterlassungsansprüchen von Mietern wegen Rauchs von einem Balkon, den Regelungen einer Hausordnung zum Rauchverbot sowie den Möglichkeiten und Grenzen des Besitzschutzes und Mietrechts im Verhältnis zwischen Mietern. Neben mietrechtlichen Normen spielt der Besitzschutz eine Rolle sowie die Reichweite mietvertraglicher Nebenpflichten.
Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger
Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.
Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis
Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Dreipersonenverhältnisse in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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