Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
* "Bis hierhin und nicht weiter
Die Klausur behandelt die Sperrung der Innpromenade in Passau aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und prüft die Erfolgsaussichten eines vorläufigen Rechtsschutzantrags einer Studentin gegen diese Maßnahme. Die Fragestellungen betreffen vor allem das Verwaltungsprozessrecht, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie die Verhältnismäßigkeit und Ermessensausübung durch die Stadt. Außerdem werden Grundrechte angesprochen.
Heidelheimer Betrügereien
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Golfcart gegen E-Bike
Die Klausur befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen einem Golfcart und einem E-Bike. Ein Schwerpunkt liegt auf der haftungsbegründenden Kausalität, insbesondere der Beweiswürdigung, Zurechnung und dem Umgang mit dem Sachverhalt, sowie der Bemessung von Schmerzensgeld unter Berücksichtigung möglicher Mitverschuldensmomente wie Helm und Betriebsgefahr. Darüber hinaus werden die richtigen Anspruchsgrundlagen sowie die Beweislast und -führung zur Höchstgeschwindigkeit des Golfcarts behandelt und die Einordnung des E-Bikes als Kraftfahrzeug nach § 17 III 1 StVG diskutiert. Der Umgang mit Gesamtschuld sowie die Frage der Wiederbeschaffung versus Reparatur und die Prüfung von Feststellungsanträgen, Kosten und Zinsen runden die Klausur ab.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen
Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.
Unternehmensgründung
Die Klausur behandelt die Gründung einer GmbH mit Schwerpunkt auf die Kapitalaufbringung und die Einbringung von Sacheinlagen, sowie die Haftungsfragen der Gesellschafter und Geschäftsführer während der Vorgesellschaft und nach Eintragung ins Handelsregister. Die Aufgaben umfassen die Darstellung gesetzlicher Anforderungen bei Sacheinlagen, die Haftung für Verbindlichkeiten vor und nach Gründung, sowie die Folgen von Anlaufverlusten und deren Auswirkung auf spätere Haftungsrisiken.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Das verschwundene Tonband
In der Klausur werden zentrale Aspekte des Sachenrechts anhand eines verschwundenen Tonbands geprüft. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung einer Verarbeitung oder Umgestaltung des Tonbands durch Besprechen unter Berücksichtigung persönlichkeits- und urheberrechtlicher Aspekte. Daneben wird das Eigentumserwerb durch Fund mit besonderem Fokus auf die Rolle des besitzlosen Finders nach Ablauf der Fundfrist behandelt. Schließlich ist die rechtliche Analyse der Ersitzung mit Fristanrechnung Teil der Aufgabenstellung.
Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Fallkonstellation rund um ein vermietetes Apartmenthaus. Thematisiert werden mögliche Schadenersatzansprüche eines Besuchers gegenüber der Vermieterin wegen eines herabfallenden Baumastes, die Haftung eines Mieters für einen Aufzugsschaden infolge einer Hundeleinenblockierung, sowie das Recht eines Mieters auf Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Prüfungsgegenstand sind unter anderem vertragliche Schutzwirkungen zugunsten Dritter, Fahrlässigkeit, Tierhalterhaftung sowie mietrechtliche Gewährleistungsfragen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers
In dieser Klausur werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers thematisiert. Zentrale Schwerpunkte bilden die Frage, ob eine Regelung zur Beendigung der Amtszeit nur durch Verfassungsänderung möglich ist, sowie das Demokratieprinzip und dessen Auslegung nach Art. 79 III GG. Weiterhin wird erörtert, ob das Demokratieprinzip im konkreten Fall betroffen wäre. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und ihren dogmatischen Begründungen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Entschädigung für Betriebsschließungen in Zeiten von Corona
Die Klausur behandelt die systematische Einordnung und das Verhältnis von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen nach den einschlägigen Corona-Verordnungen gegeben ist. Ferner wird die Frage thematisiert, ob trotz Betriebsschließungen als weit verbreitetes Phänomen ein Sonderopfer mit daraus resultierendem Entschädigungsanspruch vorliegt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Neue Bahntrassen per Gesetz
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung von Maßnahmen- und Infrastrukturgesetzen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der Rechtswegerschöpfung gegenüber solchen Gesetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob ein Legislativakt als Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 IV GG anzusehen ist und somit dem effektiven Rechtsschutz unterliegt. Weitere zentrale Problempunkte betreffen die Reichweite und mögliche Rechtfertigung des Anspruchs aus Art. 19 IV GG im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben, die Infrastrukturmaßnahmen regeln.
Der vergessene Suspensiveffekt
In der Klausur wird der vorläufige Rechtsschutz bei Widerruf der Bestellung und Befähigung zum Luftsicherheitsassistenten nach zweifelnder Zuverlässigkeit behandelt. Im Mittelpunkt steht die Frage der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die sofort vollziehbare Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde. Es werden materielle und prozessuale Aspekte des Luftsicherheitsrechts sowie einschlägige verwaltungsprozessuale Vorschriften geprüft.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: Krokodile und Plastik aus dem Ozean
In der Klausur werden zentrale Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einzelvertretungsmacht nach dem Austritt eines Gesellschafters und der Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters, etwa beim Zugang einer E-Mail im Kontext der Registereintragung. Weiterhin wird das Verhältnis von Dissens und Irrtum bei Willenserklärungen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung des Rechtsfolgenirrtums. Zudem ist die negative Publizität des Handelsregisters, die Anwendung der 'Rosinentheorie' sowie der Einwand des Rechtsmissbrauchs Gegenstand der Prüfung.
Der Glatteissturz
Die Klausur behandelt Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer eisglatten, nicht geräumten Wegefläche im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zentral sind dabei die Voraussetzungen und die Haftung aus der Verkehrssicherungspflichtverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, Beweisfragen insbesondere im Hinblick auf den Anscheinsbeweis sowie Prozessfragen wie Feststellungsantrag und Zinsschuld.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Ein ungeahnt reicher Gatte
Im Mittelpunkt der Klausur stehen komplexe Fragen zum Sachen- und Familienrecht. Es geht um den gutgläubigen Erwerb eines Gegenstands von einem Nichtberechtigten, insbesondere um die Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung, die Schutzwirkung einer Vormerkung sowie deren Umfang und Voraussetzungen. Ebenso werden das absolute Verfügungsverbot des § 1365 BGB bei Ehegatten und dessen Anwendung auf Einzelgegenstände sowie die Bestimmung der Entreicherung nach § 818 III BGB thematisiert. Die Klausur behandelt darüber hinaus die Reichweite des Revokationsrechts im Kontext ehelicher Vermögensverfügungen.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Fortgeschrittenenklausur: „Hängt die Orangenen!“
Die Partei „Nationaler Aufbruch“ (N-Partei) hängt zur Bundestagswahl im Stadtgebiet Wahlplakate mit dem Aufruf „HÄNGT DIE ORANGENEN!“ auf, worauf die Ordnungsbehörde deren Entfernung und die sofortige Vollziehung anordnet. Die Partei sieht darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und erhebt Klage gegen die Abhängpflicht und die Androhung der Ersatzvornahme. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rechtmäßigkeit des behördlichen Einschreitens im Gefahrenabwehrrecht, zur Auslegung strafrechtlich relevanter Aussagen auf Wahlplakaten sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen kommunikativer Grundrechte. Die Klage prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der angegriffenen Verwaltungsmaßnahmen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasing, Straßenverkehrsrecht und Allgemeines Schuldrecht
In der Klausur stehen zentrale Fragen des Straßenverkehrs- und Schadensrechts im Vordergrund. Schwerpunktmäßig geht es um die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie um verschiedene Zurechnungs- und Mitverschuldensfragen, etwa beim Einsatz von Smartphones, bei erhöhter Geschwindigkeit und der Nutzung einer App im Straßenverkehr. Ein weiterer Kernpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasing mit besonderem Blick auf die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Verbraucher. Schließlich wird die Kombination aus Gewährleistungsausschluss und -abtretung in AGB sowie der Gewährleistungsausschluss im verbundenen Vertrag näher geprüft.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?
In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.
Der Abgasskandal
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.
Fortgeschrittenenklausur: 2G+ im Deutschen Bundestag
Im Fall beantragen die A-Fraktion sowie der Abgeordnete B beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die 2G+-Regelung im Deutschen Bundestag sie als ungeimpfte Abgeordnete in ihren Rechten verletzt. Die Präsidentin des Bundestages hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Zutritt zum Plenarsaal nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete oder „geboosterte“ Personen ermöglicht. Kernfragen betreffen die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung sowie mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte, insbesondere das Recht auf Teilnahme an Plenarsitzungen und effektive Opposition aus dem Grundgesetz. Zu prüfen sind unter anderem die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Regelung sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.