Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Die Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) im Strafprozessrecht sichern ein faires und geordnetes Verfahren. Wesentliche Maximen sind das Legalitätsprinzip, der Ermittlungsgrundsatz (§ 244 II StPO), Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz (§§ 250 ff. StPO) sowie der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG). Examensklassiker: Unmittelbarkeit bei Zeugenaussagen (§ 252 StPO), Revisionsrecht (§ 337 StPO), Beweisverwertungsverbote und rechtliches Gehör.
Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte
Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.
Selbstjustiz im Netz
Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.
Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht
Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte
Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugenaussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.
DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.
Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?
Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.
Ein riskanter Freundschaftsdienst
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche und strafprozessuale Konstellation: Nach einer alkoholbedingten Unfallfahrt im Straßenverkehr stehen Fragen zu Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten, dem Vereidigungsverbot sowie materiell-rechtlichen Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort im Fokus. Es werden außerdem die Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verurteilung behandelt.
Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner
In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.
Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend
Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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