Rösinger
Klausuren
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.