Kommunale Satzungen
Kommunale Satzungen sind autonome Rechtsnormen, die Gemeinden in Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts gem. Art. 28 II GG erlassen. Prüfungsklassiker sind das Verfahren und die Rechtmäßigkeitskontrolle (§ 47 VwGO), insbesondere formelle und materielle Satzungsmängel, Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG), Bestimmtheitsgebot (Art. 2 I GG) sowie Besonderheiten bei Bauleitplänen (§§ 1, 2 BauGB).
Zu diesem Thema haben wir 25 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Auflösung eines Wochenmarktes
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Hände weg von unseren Grundschulen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Kommunalrechts mit Schwerpunkt auf der Organisation und dem Schutz öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Grundschulen, im kommunalen Kontext. Es werden typische Problemstellungen rund um kommunale Satzungen und die Rolle der Kommunalaufsicht geprüft. Die Aufgabenstellung eignet sich zur vertiefenden Auseinandersetzung mit verwaltungsorganisatorischen Zusammenhängen in Gemeinden.
Parteitag in der Stadthalle?
Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage einer Partei auf Zugang zu einer kommunalen Stadthalle nach Veränderung der Benutzungssatzung, wobei der Begriff „Partei“ aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten gestrichen wurde. Thematisiert werden methodengerechte Satzungsauslegung und Grundsatzfragen zu kommunalen Einrichtungen, Vereinsbegriff und Gleichheitsrecht. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung der Zulassungsansprüche und die Auslegung der kommunalen Satzung.
Baunachbarstreit mit politischen Mitteln
Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.
Neue Geschäftsordnung, neues Glück?
Die Klausur behandelt relevante Fragestellungen des Kommunalrechts im Kontext einer neuen Geschäftsordnung. Im Mittelpunkt stehen kommunalorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere die Rolle und Funktionsweise kommunaler Organe. Der Sachverhalt und seine Analyse fokussiert den Umgang einer Gemeindeverwaltung mit einer geänderten Geschäftsordnung.
Eine Stadt in Zeiten des Klimawandels
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines kommunalen Klimanotstandsbeschlusses durch das Regierungspräsidium thematisiert. Geprüft werden insbesondere die kommunalen Handlungskompetenzen im Bereich Klimaschutz sowie die Grenzen und Möglichkeiten der Kommunalaufsicht.
Wildtierzirkus
Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.
»Kirchweih« als Pflichtaufgabe?
Die Klausur thematisiert einen Streitfall um die Beendigung einer kommunalen Traditionsveranstaltung und die Aufhebung der zugrundeliegenden Satzung. Schwerpunktmäßig werden Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der kommunalaufsichtlichen Beanstandung und der Pflicht zur Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen geprüft.
Der unmoralische Bebauungsplan
Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.
Die Stadt und der Müll
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung mit besonderem Fokus auf das Kostendeckungsprinzip und das Gebot der Leistungsäquivalenz. Es werden sowohl die Voraussetzungen für die Gebührenerhöhung aufgrund investitionsbedingter Mehraufwendungen als auch die sachliche Rechtfertigung verschiedener Gebührenmaßstäbe für Haushalte und Gewerbe thematisiert. Im Vordergrund steht die Prüfung der Vereinbarkeit der Satzung mit den Bestimmungen des einschlägigen Ausführungsgesetzes zum KrWG und des kommunalen Abgabenrechts.
Werbung in Biederstadt
Die Examensklausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Ortsbildsatzung der Stadt Biederstadt, insbesondere im Hinblick auf das Verbot großflächiger Werbung und die Beschränkung der Werbung im historischen Ortskern. Die Klausur verknüpft dabei Fragestellungen aus dem Bau- und Kommunalrecht mit grundrechtlichen Aspekten und der Zulässigkeit bzw. Begründetheit einer Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein baurechtswidrig genutztes Freizeitgrundstück Anspruch auf Anschluss an die kommunale Wasserversorgung hat. Dabei werden sowohl Fragen des kommunalen Satzungsrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch verwaltungsprozessrechtliche Aspekte geprüft. Zudem wird die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Wasseranschlusses durch die Gemeinde analysiert.
Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.
Easy Going in Europa?
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer kommunalen Regelung in Maastricht, die den Zutritt zu Coffeeshops auf Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden beschränkt, mit den europäischen Grundfreiheiten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Maßnahme eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Waren- und Dienstleistungsverkehr darstellt, ob sie gerechtfertigt werden kann und wie sie sich auf Nebenangebote in Coffeeshops (Speisen, Getränke) auswirkt.
Alle Jahre wieder – Ein Weihnachtsmarkt-Fall
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer verwaltungsrechtlichen Feststellungsklage gegen die Stadt Offenbach. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Übertragung der Organisation und Durchführung des traditionellen Offenbacher Weihnachtsmarktes auf einen privaten Betreiber zulässig ist oder gegen die kommunalen Selbstverwaltungsrechte gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verstößt. Der Kläger begehrt, dass die Stadt weiterhin selbst über Standplatzbewerbungen entscheidet.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.
Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung
Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.
Verrechnet
Die Klausur thematisiert die Rückforderung von Ausbildungskosten gegenüber einer Beamtin, die ihre Tätigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Mindestzeit beendet hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung, die rechtliche Einordnung der Verpflichtungserklärung (öffentlich-rechtlicher Vertrag oder einseitige Auflage) sowie die Zulässigkeit des Verwaltungsakts zur Rückforderung. Die Beamtin wehrt sich gegen den Bescheid im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
"SaarheimInForm"
Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.
Ordnungsliebe
Die Klausur "Ordnungsliebe" behandelt die Erfolgsaussichten von Normenkontrollanträgen gegen eine lokale Polizeiverordnung der Stadt Saarheim über Sitte und Anstand. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Antragsteller prozessführungsbefugt sind und ob die Verordnung mit höherrangigem Recht, insbesondere Grundrechten und den Vorgaben des Polizei- und Verordnungsrechts, vereinbar ist. Wesentliche Prüfungspunkte sind Normgeberkompetenz, formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung sowie ihre Vereinbarkeit insbesondere mit der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Keinen Platz den Drogen
Im Stadtmauerpark Saarheim wurde mittels Allgemeinverfügung nach § 12 Abs. 3 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Bezug zur Drogenszene verhängt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch einen Betroffenen. Es werden insbesondere verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte geprüft.
Investory
Im Fall 'Investory' geht es um die Rechtmäßigkeit eines auf ein Einkaufszentrum zugeschnittenen Bebauungsplans ('Obere Sulz II') der Stadt Saarheim, gegen dessen Inkrafttreten die Nachbarstadt Neunkirchen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht erhebt. Die Klausurproblematik liegt insbesondere in der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Abwägung öffentlicher Belange sowie der Einwendungserwägungen im Bauplanungsrecht, der Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde und den formellen sowie materiellen Anforderungen an das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
Frauenbeauftragte
Die Klausur behandelt die Bestellung der Bürgermeisterin Dr. Crémant zur Kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Saarheim nach § 79a KSVG und thematisiert die Beanstandung dieses Beschlusses durch das Landesverwaltungsamt. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Bestellung rechtmäßig war und ob die Stadt erfolgreich gegen die Beanstandung vorgehen kann.
Ausgehöhlt!
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines generellen behördlichen Betretungsverbots für ein gefährliches Höhlensystem auf dem Stadtgebiet von Saarheim, das nach mehreren Todesfällen erlassen wurde. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale und verwaltungsrechtliche Fragen (insb. Verwaltungsakt/Allgemeinverfügung, formelle und materielle Rechtmäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage und Bestimmtheit) sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zum Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. Der Kläger rügt insbesondere die Form des Eingriffs und beruft sich auf sein Selbstbestimmungsrecht.
Sammlerstücke
Kommunale Satzungen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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