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Zivilrecht

Gläubiger- /Schuldnermehrheit

Die Gläubiger- und Schuldnermehrheit (§§ 420–432 BGB) regelt Fälle, in denen auf einer oder beiden Seiten eines Schuldverhältnisses mehrere Personen stehen. Zentrale Unterscheidungen betreffen Teilgläubiger- und Gesamthandsgläubigerschaft sowie Teilschuld und Gesamtschuld, maßgeblich an der Teilbarkeit der Leistung orientiert (§ 420, §§ 421, 428 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung Teilschuld/Gesamtschuld, Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB, Erlass oder Aufrechnung bei mehreren Schuldnern.

Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See

Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBEntstehung & Gegenstand der SicherungsmittelFormfreiheit und Grenzen+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

I See My Red Door, I Must Have It Painted Black

Die Klausur behandelt drei Schwerpunkte: Im ersten Teil werden Mittäterschaft, Schuldnermehrheit und Rechtfertigungsgründe bei Protestaktionen, insbesondere eine Sachbeschädigungsaktion mit Farbsprühgeräten, vertieft. Der zweite Teil befasst sich mit dem deliktischen Schutz von Vorbehaltseigentum und der Beziehung zwischen Vorbehaltseigentümer und Anwartschaftsinhaber im Schadensfall. Im dritten Teil liegt der Fokus auf Gefahrtragungsfragen im Werkvertragsrecht und Drittschadensliquidation.

· JURA 2025, 2108· 300 Min Bearbeitung
Gläubiger- /Schuldnermehrheit§ 823 Abs. 1 BGBGefahrtragungsregeln +3 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.

Ulrike Kretz, Elias Feige· JURA 2024, 625
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungGläubiger- /Schuldnermehrheit+2 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "'Negative Vermögensbilanz' – Der Vollstreckungsbescheid am Vorabend von Weihnachten

Die Klausur behandelt die Zwangsvollstreckung gegen einen Studierenden, insbesondere Probleme bei Zustellung, Pfändung von Gegenständen mit Pfändungsverboten (Verlobungsring, entliehenes Buch, Pony), und die Erfolgsaussichten einer Vollstreckungserinnerung. Zudem wird die Möglichkeit von Rechtsbehelfen für die Universitätsbibliothek angesprochen.

Herberger· JA 2024, 372· 300 Min Bearbeitung
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPOGläubiger- / Schuldnerwechsel+6 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land

Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.

Dr. Sophie Burchardi, Robert Lamersdorf· JuS 2024, 139· 120 Min Bearbeitung
Gesellschaft bürgerlichen RechtsOffene HandelsgesellschaftGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.

Haertlein, Stößer· JuS 2023, 660
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesGläubiger- /Schuldnermehrheit+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Matratzenkauf – analog oder digital? Beides läuft nicht immer optimal!

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Matratzenkauf sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Schwerpunktmäßig werden Fragen zum Verbraucherwiderruf, zur Aufrechnung, zur Haftung einer GmbH & Co. KG sowie zur culpa in contrahendo bei Personengesellschaften thematisiert.

Widerruf & VerbraucherverträgeHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gläubiger- /Schuldnermehrheit+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Zu viele Köche verderben den Stoff«

Die Klausur befasst sich mit einem Schadensfall rund um den Gebrauch eines Wohnmobils zur Herstellung von Methamphetamin, wobei es durch unsachgemäße Handhabung zu einem Brand kommt. Im Anschluss treten Schadensersatz- und Aufrechnungsfragen zwischen mehreren beteiligten Personen auf, einschließlich der Problemfelder Gesamtschuld, Aufrechnungsverbot bei beidseitigen Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sowie Reserveursachen. Der Sachverhalt ist als Examensklausur ausgearbeitet.

Gläubiger- /SchuldnermehrheitAufrechnung§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Baumarkt in Existenznot

Die Klausur behandelt die insolvenzrechtlichen Auswirkungen von Vermögensverschiebungen einer GmbH kurz vor und nach Insolvenzeröffnung. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gegenständen, die noch vor beziehungsweise nach Verfahrenseröffnung aus dem Betriebsvermögen entfernt wurden, und die Unterscheidung zwischen dem 'starken' und dem 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter.

Saenger, Cordes· JA 2016, 732· 90 Min Bearbeitung
Gläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /SchuldnermehrheitKeine anderweitige Rechtshängigkeit+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Arzthaftungsrecht

Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.

Jens Prütting· JURA 2015, 1361
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Münz-Karibik à la carte

In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.

Hartmeyer, Müller· JA 2015, 17· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVersäumnisurteil+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Streit um einen Traktor

Die Klausur thematisiert den Gesamtschuldnerausgleich im Zusammenhang mit Sicherungseigentum und der Verwertung eines Traktors. Es werden die Voraussetzungen für Regressansprüche zwischen den Beteiligten V und B nach einer Zahlung an D sowie die Folgen einer notariellen Urkunde im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.

André Pressel· JURA 2009, 781
Grundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGläubiger- /Schuldnermehrheit+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine

Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.

Gebhard M. Rehm, Gesine Aden· JURA 2009, 136
Gläubiger- /Schuldnermehrheit+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG

Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG sowie die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Es werden typische Problempunkte bei Gründung, Kapitalaufbringung und Kreditsicherung in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen geprüft. Daneben ist auch die Haftung der Gesellschafter in der Krise einer Personenhandelsgesellschaft (KG) Gegenstand.

Kirchner, Dietrich· JA 2008, 340· 300 Min Bearbeitung
Grundsätze & UrteilsartenGläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /Schuldnermehrheit+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Wiederkaufsrechts bei Grundstücken, insbesondere die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts, Widmungsauflagen, Beseitigungspflichten, die Löschung dinglicher Belastungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Kontaminationen und baulichen Veränderungen. Daneben wird die Möglichkeit der Pfändung und Einziehung eines Rückerwerbsrechts aus Gläubigersicht beleuchtet.

Heese· JA 2007, 176· 300 Min Bearbeitung
Weitere SekundäransprücheGläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /Schuldnermehrheit+5 weitere
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Gläubiger- /Schuldnermehrheit in der Jurafuchs-Lernapp

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