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Zivilrecht

Formfreiheit und Grenzen

Die Formfreiheit im Privatrecht (§§ 125–129 BGB) ist Ausdruck der Privatautonomie: Verträge sind grundsätzlich formfrei, können aber gesetzliche oder vertragliche Formerfordernisse (z.B. Textform § 126b, Schriftform § 126) unterliegen. Formzwecke sind u.a. Warn-, Beweis- und Informationsschutz (z.B. Grundstückskauf § 311b, Verbraucherdarlehen § 492, Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2). Klassiker: Wirksamkeit von formnichtigen Rechtsgeschäften (§ 125 S. 1), Heilung von Formmängeln (§ 494 Abs. 2), Anwendbarkeit und Reichweite von Text- und Schriftformerfordernissen.

Zu diesem Thema haben wir 32 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See

Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBEntstehung & Gegenstand der SicherungsmittelFormfreiheit und Grenzen+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Die Klausur setzt sich mit dem gesetzlichen Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf auseinander. Prüfungsrelevant sind Fragen rund um den Kaufvertrag, Wirksamkeit und Formzwang sowie etwaige Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Dabei werden auch Konsequenzen für die Eigentumsübertragung betrachtet.

Dr. Martin Meier· JuS 2026, 160· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des KaufvertragsFormfreiheit und GrenzenGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Das Haus am Stadtrand

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum Grundstückskaufvertrag mit besonderem Fokus auf eine Schwarzgeldabrede sowie Fragen rund um Sachmängelhaftung, Beschaffenheitsvereinbarung, Haftungsausschluss und Nachbesserung. Der Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Vertrages, typischen Streitpunkten zur Sachmängelgewährleistung und aktueller BGH-Rechtsprechung zu diesen Themen. Adressiert werden sowohl die Formbedürftigkeit als auch die Rechtsfolgen bei einer Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Haftungsausschluss.

· JURA 2025, 2179
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+4 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.

Isabell Guntermann, Milena Wassermann· JuS 2025, 547· 60 Min Bearbeitung
Begründung und Mängel des ArbeitsverhältnissesBeendigung des ArbeitsverhältnissesDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung

Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.

Benjamin Beyer· JuS 2025, 343
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteFormfreiheit und GrenzenDefinitionen+2 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf

Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.

Prof. Dr. Christian Hattenhauer· JuS 2024, 966· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des KaufvertragsVorkaufAngebot und Annahme+8 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Maklerprovisionsklausel im Immobilienkaufvertrag und Verbraucherschutz

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Maklerprovisionsklauseln in Immobilienkaufverträgen nach der jüngsten Novellierung des Maklerrechts (§§ 656a–656d BGB). Im Mittelpunkt stehen die Themen Textformerfordernis, die Möglichkeit der Provisionsabwälzung auf einen Verbraucher sowie praktische Fragen der Vertragsgestaltung. Ein Sachverhalt zu einer Käuferprovision für einen Makler, die nicht vom Käufer bestellt wurde, bildet die Grundlage.

Maklervertrag, §§ 652ff. BGBFormfreiheit und Grenzen+2 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Das wird vermerkt!

Der Sachverhalt behandelt den Eigentumserwerb an einem Grundstück und verknüpft Probleme des Immobiliarsachenrechts mit dem BGB AT, insbesondere Stellvertretung, Auflassung sowie insolvenzrechtliche Bezüge durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus § 985 BGB besteht, insbesondere auch im Hinblick auf die Eintragung eines Insolvenzvermerks und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.

Julian Stegerer· JURA 2024, 66
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenStellvertretungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nach­erfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Wind­unfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.

Henssler, Deckenbrock, Kurzer· JuS 2023, 757
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zivilprozess- und Erbrecht - Der enterbte Ehemann

In der Klausur stehen die Pflichtteilsberechnung für Ehegatten unter besonderer Berücksichtigung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Beeinträchtigungsabsicht bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Auswirkungen des Erbscheinverfahrens auf die Erbenfeststellungsklage im Mittelpunkt. Es werden zentrale erbrechtliche und zivilprozessuale Problemstellungen behandelt. Schwerpunktmäßig geht es um die Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, das Niederstwertprinzip und die praktische Berechnung des Pflichtteils. Zudem wird die Rolle des Erbscheins und die Wechselwirkung zwischen Erbrecht und Prozessrecht beleuchtet. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der erbrechtlichen Anspruchsprüfung im Verhältnis von Ehegatten.

Bühler, Bogner· JuS 2023, 494
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Traumhaus mit Tücken

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum reformierten Bauträgervertragsrecht und setzt sich vertieft mit Formnichtigkeits- und Heilungsproblemen bei Grundstücksgeschäften auseinander. Daneben werden gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Vor-GmbH, Gründer- und Handelndenhaftung sowie zur Kapitalaufbringung einer GmbH thematisiert. Prozessuale Aspekte betreffen insbesondere die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage und die Frage nach dem einheitlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes.

Ra lf Knaier, Leoni Stegmann· JURA 2023, 342
Formfreiheit und GrenzenCharakteristik und AbgrenzungKlausurtypen & Prozessrecht+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.

Kaiser· JuS 2023, 241
Grundpfandrechte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Überraschender Weihnachtsbesuch

Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.

Benedikt Edlbauer· JURA 2022, 1467
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.

Lembke, Tegel· JuS 2022, 1148
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.

Ebner· JuS 2022, 839
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Bochumer Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht

Die Bochumer Preisaufgabe 2022 im Bürgerlichen Recht thematisiert ein Szenario zwischen zwei Freundinnen, bei dem eine Minderjährige eine Kaufpreisforderung aufheben will. Der Sachverhalt beleuchtet Aspekte der Geschäftsfähigkeit, Genehmigung durch die Eltern sowie die Wirksamkeit einer Forderungsaufhebung und Sicherungsübereignung. Die Aufgabe lädt zur wissenschaftlich fundierten Falllösung ein.

GeschäftsfähigkeitFormfreiheit und GrenzenErlöschen des Schuldverhältnisses+1 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.

Bartlitz· JuS 2022, 131
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+4 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft

Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.

Lieder· JuS 2021, 1169
Grundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechte+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Der etwas andere Mietvertragsschluss«

Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.

David Boss· JURA 2021, 695
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop

In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.

Mittwoch, Grübler· JuS 2021, 584
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Juristisches Allerlei von der Vormerkung

In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.

Daniel J. Schneider· JURA 2021, 177
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbraucherdarlehen in Zeiten von Covid-19

Die Klausur beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen eines Verbraucherdarlehensvertrags im Kontext der Covid-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Subsumtion eines Sachverhalts unter Art. 240 § 3 I EGBGB, insbesondere hinsichtlich des Zumutbarkeitsmaßstabs für den Darlehensgeber, sowie die Auslegung dieser Vorschrift unter Berücksichtigung systematischer, teleologischer und verfassungsrechtlicher Aspekte. Weiterhin wird die Auslegung von Art. 240 § 3 VII EGBGB thematisiert, wobei die Diskrepanz zwischen Wortlaut und Gesetzesbegründung eine zentrale Rolle spielt. Im Vordergrund steht somit die Auseinandersetzung mit aktuellen Gesetzesänderungen und deren Anwendung auf konkrete Lebenssachverhalte.

Pöschke, Stüttgen· JuS 2021, 148
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBWiderruf & VerbraucherverträgeStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Bürgschaftsrecht

Die Klausur behandelt einen typischen Fall aus dem Bürgschaftsrecht, bei dem der Anspruch einer Nachbürgin (Bank) auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Sicherungsnehmer (Bauherr) nach Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft zu prüfen ist. Schwerpunktmäßig werden die Wirksamkeit von Bürgschafts- und Nachbürgschaftserklärung unter Berücksichtigung von AGB und Einredeverzicht, sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen, thematisiert.

Louis Henning· JURA 2020, 154
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBDie Leistungskondiktion+1 weitere
JURA 20192. Staatsexamen / Referendariat

Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.

Charakteristik und AbgrenzungZustandekommen und BeendigungDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Grundstückskauf mit Folgen

Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.

Grundlagen des KaufvertragsErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGesetzliche Erbfolge+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Alpenbrause«

Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.

Caspar Behme· JURA 2014, 1174
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Bahnfahrt mit Hindernissen

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung zwischen Fahrgästen im Zuge eines Schadensereignisses während einer Bahnfahrt. Thematisiert werden vertragliche und deliktsrechtliche Haftungsansprüche sowie prozessuale Aspekte, insbesondere Beweiserleichterungen und Regress, im Zusammenhang mit Verletzungen und Sachschäden unter Berücksichtigung europäischer Fahrgastrechte und Bahn-Beförderungsbedingungen.

Heese, Ra pp, Thönissen· JA 2014, 251· 300 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Haftung nach StVGFormfreiheit und Grenzen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Kein Bett für Neonazis«!?

Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe

Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.

Roman Guski, Julia Lübke· JURA 2011, 624
Gesetzliche ErbfolgeGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt den Verkauf von Radarwarngeräten über eBay und die zivilrechtlichen Folgen eines sittenwidrigen Kaufvertrags, insbesondere Fragen zum Widerrufsrecht, Rückabwicklung nichtiger Verträge sowie die Erstattung von Versand- und Rücksendekosten. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen auf Rückzahlung sowie kondiktionsrechtliche Probleme.

Forschner· JA 2011, 579· 300 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Haftung nach StVG+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2011, 461
Formfreiheit und GrenzenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung

Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.

Sach- und RechtsmängelMinderung & SchadensersatzGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
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Formfreiheit und Grenzen in der Jurafuchs-Lernapp

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