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Zivilrecht

Erlöschen des Schuldverhältnisses

Das Erlöschen des Schuldverhältnisses (§§ 362–397 BGB) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Forderung durch Erfüllung oder in anderer Weise erlischt. Zentral ist die Erfüllung (§ 362 Abs. 1), ihre Voraussetzungen, der richtige Schuldner sowie die Rolle von Dritten bei der Leistung. Examensrelevant: Drittleistung mit/ohne Einverständnis, Ablösungsrecht (§ 268), Falsch- und Teilleistung, die Erfüllungstheorien und der Streit um die Rechtsnatur der Erfüllung.

Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Anfänger:innen

Geldbriefkasten(?)

Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.

· JURA 2025, 2081
Entstehung von Schuldverhältnissen Erlöschen des SchuldverhältnissesVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung

Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.

Benjamin Beyer· JuS 2025, 343
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteFormfreiheit und GrenzenDefinitionen+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Mit dem Tesla durch den Monsun

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik rund um einen gestohlenen und weiterverkauften Tesla. Zentrale Prüfungspunkte sind das Vermieterpfandrecht, Fragen zum Besitz und der gutgläubige Erwerb des Autos durch den Käufer, ebenso wie das Bestehen und der Rang verschiedener Sicherungsrechte (Anwartschaftsrecht, Sicherungsübereignung). Es geht außerdem um die Voraussetzungen und das Erlöschen des Vermieterpfandrechts sowie die dingliche Rechtslage rund um den Wagen.

Kurth· JA 2022, 634· 300 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteErlöschen des Schuldverhältnisses+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Bochumer Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht

Die Bochumer Preisaufgabe 2022 im Bürgerlichen Recht thematisiert ein Szenario zwischen zwei Freundinnen, bei dem eine Minderjährige eine Kaufpreisforderung aufheben will. Der Sachverhalt beleuchtet Aspekte der Geschäftsfähigkeit, Genehmigung durch die Eltern sowie die Wirksamkeit einer Forderungsaufhebung und Sicherungsübereignung. Die Aufgabe lädt zur wissenschaftlich fundierten Falllösung ein.

GeschäftsfähigkeitFormfreiheit und GrenzenErlöschen des Schuldverhältnisses+1 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Endlich gezahlt – und jetzt?« Eine Fallstudie zur Erfüllung im Prozess

Die Klausur behandelt die prozessuale Reaktion auf die Erfüllung eines Anspruchs während eines bereits anhängigen Zivilprozesses. Anhand von fünf Fallvarianten aus der aktuellen BGH-Rechtsprechung wird analysiert, wie die Parteien im Verlauf verschiedener Stadien der Rechtsverfolgung sachgerecht reagieren können. Dabei stehen der Wegfall des Klageanlasses durch Zahlung und die daraus resultierenden Kostentragungspflichten im Mittelpunkt.

Erlöschen des SchuldverhältnissesErledigungKlageänderung+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Mitgehangen, mitgefangen?

Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.

Anna Bizer, Felix Kiefner· JURA 2021, 429
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Dieselabgasskandal

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.

Jagusch, Thiede· JA 2020, 175· 180 Min Bearbeitung
FeststellungsklageVerjährung+6 weitere
JURA 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Die Kündigung eines Bausparvertrags in der Examensklausur

Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Probleme rund um die Kündigung eines Bausparvertrags. Der Schwerpunkt liegt auf typischen klausur- und examensrelevanten Streitfragen bei der vertraglichen Beendigung sowie auf relevanten Anspruchsgrundlagen. Fragen zum Vertragsrecht und zum Darlehensrecht dürften hierbei maßgeblich sein.

Jan Aufterbeck· JURA 2017, 0
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine unglückliche Übernahme

Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG

Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.

Sarah Röck· ZJS 2010, 372
Anfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 826 BGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Unter Druck

Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt aus dem Bereich des Zivilrechts, bei dem es um Rücktritt, Befreiung von der Gegenleistung, Annahmeverzug, beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit sowie die Zulässigkeit der Klage geht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen einer Druckmaschinenfirma und einem Druckereibetrieb.

Ivo Bach, Anja Heitmann· JURA 2009, 931
Rücktritt Annahmeverzug, § 293 ff. BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2009Anfänger:innen

Übungsklausur ZR (Anfänger) Ste. Cathérine Labouré

Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Gemälde und ein Medaillon, welche durch Diebstahl bzw. Zerstörung dem Käufer nicht mehr übergeben werden können. Schwerpunkt sind die subjektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB), Schadensersatzansprüche bei Unmöglichkeit unter Berücksichtigung von grob unverhältnismäßigem Aufwand (§ 275 II BGB) sowie die Zurechnung des Verschuldens durch Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).

Katharina Hilbig· JURA 2009, 701
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
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Erlöschen des Schuldverhältnisses in der Jurafuchs-Lernapp

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