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Öffentliches Recht

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das zentrale Beschlussorgan der Gemeinde (Art. 28 II GG), seine Zuständigkeiten und seine demokratische Legitimation sind im Kommunalrecht verankert. Im Bauplanungsrecht trifft er wesentliche Entscheidungen, etwa bei Bebauungs- und Flächennutzungsplänen (§ 30, 34, 35, 36 BauGB). Examensklassiker: Beschlusskompetenz des Gemeinderats, ordnungsgemäße Beteiligung im Bauleitverfahren, Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG).

Zu diesem Thema haben wir 19 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.

Rico Neidinger, Luca Grimm· JuS 2025, 1138· 180 Min Bearbeitung
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageGrundlagen+4 weitere
JA 20251. Staatsexamen

* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung

Der Sachverhalt behandelt eine Examensklausur im öffentlichen Recht mit Schwerpunkt Baurecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Gemeinde gegen eine fingierte Baugenehmigung – ausgelöst durch behördliches Schweigen trotz verweigertem gemeindlichen Einvernehmen – erfolgreich vorgehen kann. Die Klausur beleuchtet die Voraussetzungen, das Verfahren und die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage.

Hünting· JA 2025, 221· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Für Frieden in Europa

Die Klausur behandelt das Kommunalrecht mit Schwerpunkt auf den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidungsprozesse, illustriert am Beispiel einer Friedensinitiative in Europa. Im Zentrum stehen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderats sowie Instrumente der Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, zentrale Problemstellungen des Kommunalrechts im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium zu reflektieren.

Dr. Kristina Isabel Schmidt· JuS 2024, 956· 120 Min Bearbeitung
GrundlagenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

*"Die umsatzsteuerreduzierte Zone

In der Klausur geht es um die Anfechtung eines beanstandenden Bescheids einer Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber einer Großen Kreisstadt, die im Wege eines symbolischen Ratsbeschlusses zur 'umsatzsteuerreduzierten Zone' erklärt wurde. Schwerpunktmäßig werden die kommunale Selbstverwaltung, das Verfahren im Gemeinderat, die Rechtsaufsicht über die Gemeinde sowie prozessuale Fragen zur Anfechtungsklage behandelt.

Preißinger· JA 2024, 571· 120 Min Bearbeitung
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRecht der öffentlichen SachenDer Bundestag+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Neue Geschäftsordnung, neues Glück?

Die Klausur behandelt relevante Fragestellungen des Kommunalrechts im Kontext einer neuen Geschäftsordnung. Im Mittelpunkt stehen kommunalorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere die Rolle und Funktionsweise kommunaler Organe. Der Sachverhalt und seine Analyse fokussiert den Umgang einer Gemeindeverwaltung mit einer geänderten Geschäftsordnung.

Stephan Klenner· JURA 2021, 1502
Grundlagen+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, insbesondere die ausnahmsweise Verkürzung von Abstandsflächen im Ortskern einer Gemeinde in Bayern und die damit verbundenen nachbarrechtlichen Einwände. Im Fokus stehen die Prüfung von nachbarschützenden Vorschriften, Begründetheit und Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Bebauungsplan sowie das Zusammenspiel von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Verwaltungsprozessrecht.

Heß, Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ein Dorf bleibt unter sich

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen aufsichtsrechtlichen Bescheid, der die Aufhebung kommunaler Grundstücksvergaberichtlinien fordert. Die sachlichen Schwerpunkte liegen im Kommunalrecht mit Blick auf kommunales Wirtschaftsrecht, kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsaufsicht, flankiert durch Fragen des Verwaltungsprozessrechts (Klagen kommunaler Körperschaften). Europarechtliche Grundfreiheiten und Beihilfenrecht sind ausdrücklich ausgenommen.

Beyerbach· JA 2018, 121· 300 Min Bearbeitung
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeDer RatDer Gemeinderat+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat

In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.

Markus Ludwigs, Hannah Amann· JURA 2017, 1106
Der GemeinderatGrundlagen+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Kein Honigschlecken

Im vorliegenden Fall prüft der Bearbeiter die Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörde für ein geplantes Bienenhaus im Außenbereich. Es geht insbesondere um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Voraussetzungen und Grenzen der Privilegierung nach § 35 BauGB sowie die gemeindliche Planungshoheit und das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB.

Kollmann· JA 2016, 753· 120 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Der GemeinderatDer Bürgermeister+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

Im Sachverhalt begehrt die Jugendorganisation der NPD die Nutzung einer städtischen Schulaula für eine parteipolitische Veranstaltung. Die Stadt Mannheim lehnt den Antrag aus politischen und schulischen Erwägungen ab und konkretisiert daraufhin die Widmung aller schulischen Einrichtungen auf weltanschauliche Neutralität. Die NPD klagt vor dem Verwaltungsgericht und beantragt zudem einstweiligen Rechtsschutz. Die Klausur thematisiert die Gleichbehandlung politischer Parteien, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, verfassungsrechtliche Parteienprivilegien, Kommunalrecht sowie verwaltungsprozessuale und staatshaftungsrechtliche Gesichtspunkte.

Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min Bearbeitung
Politische ParteienEinstweiliger RechtsschutzRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?

Die Klausur behandelt den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), den Gleichbehandlungs- und Vertrauensschutz bei der Vergabe, insbesondere nach der Ausgliederung des Betriebs auf eine privatrechtliche GmbH. Schwerpunkte liegen auf dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis, dem Anspruch auf Gleichbehandlung, Ausgliederungen kommunaler Aufgaben sowie den Anforderungen des Vertrauensschutzes bei befristeten Nutzungsverhältnissen.

Heckel· JA 2012, 361· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen gegen die zwangsweise Anbringung von Fensterläden mittels Ersatzvornahme und den zugehörigen Kostenbescheid. Schwerpunkte sind das Verwaltungsvollstreckungsrecht, insbesondere die Anforderungen an die Vollstreckung und deren Kosten, sowie verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten unter Berücksichtigung des Bebauungsplans und der Beteiligungsrechte. Die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist hierbei ausdrücklich zu unterstellen.

Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im unbeplanten Außenbereich und prüft die materielle Rechtmäßigkeit dieses Plans, insbesondere unter Lärm- und Nutzungsgesichtspunkten für angrenzende Wohngebiete. Im Zusatzfall wird die Antragsbefugnis eines Umweltverbandes im Normenkontrollverfahren bei einer Rüge nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG erörtert.

Hanke, Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min Bearbeitung
UmweltrechtDer GemeinderatNormenkontrollverfahren+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Maßloses Wohnen im Außenbereich

Die Klausur behandelt ein bauplanungsrechtliches Streitverfahren um die Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich und die Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens. Im Mittelpunkt stehen die Auslegung und Anwendung von § 35 BauGB, insbesondere zu Splittersiedlungen sowie die Beteiligungsrechte der Gemeinde, die Bindungswirkung von Urteilen und die Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil. Daneben sind Normen des Verwaltungsprozessrechts und des bayerischen Landesrechts relevant.

Meyer· JA 2009, 378· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Zweitwohnung

In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Amerberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Wege der Normenkontrolle überprüft. Streitpunkte sind insbesondere die Differenzierung bei der Steuerpflicht, die Bestimmtheit des Steuermaßstabs, die Angemessenheit der Steuersätze sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Außerdem wird problematisiert, ob die kommunale Zweitwohnungssteuer mit bundesrechtlichen Steuern vergleichbar und daher unzulässig ist.

Meyer· JA 2006, 800· 300 Min Bearbeitung
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

For sale

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer weiteren Wohneinheit im Außenbereich sowie das Verfahren um das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Der Ablauf umfasst die Erteilung und anschließende Aufhebung eines Vorbescheids zur Errichtung einer Wohneinheit durch die Bauaufsichtsbehörde nach Widerspruch der Gemeinde, insbesondere unter Berücksichtigung von Fristen und Verfahrensfragen. Es sind Materien des Bauplanungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts (insb. Verwaltungsakt, Rücknahme und Widerruf) und des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angesprochen.

Meyer· JA 2006, 211· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer durch das Landratsamt unter Ersetzung des Einvernehmens (§ 36 BauGB) erteilten Baugenehmigung im Außenbereich, die Möglichkeit einer Befreiung von Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplans sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es sind Fragen des Bauplanungsrechts und Verwaltungsprozessrechts im Kontext des Kommunalrechts angesprochen.

Sikora· JA 2005, 40· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Einstweiliger Rechtsschutz+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Saarphrodite

Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Saarphrodite
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie Satzung+5 weitere
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