Kollmann
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Klausuren
JA 20161. Staatsexamen
Kein Honigschlecken
Im vorliegenden Fall prüft der Bearbeiter die Rechtmäßigkeit der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörde für ein geplantes Bienenhaus im Außenbereich. Es geht insbesondere um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Voraussetzungen und Grenzen der Privilegierung nach § 35 BauGB sowie die gemeindliche Planungshoheit und das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB.
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Der GemeinderatDer Bürgermeister+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kollmann prüfen besonders häufig Der Bürgermeister (1×), Der Gemeinderat (1×) und Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) (1×).