Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: Überblick
Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche sichern unmittelbaren Rechtsschutz gegen rechtswidrige Hoheitsakte und Realakte. Dazu gehören Abwehranspruch, vorbeugender Unterlassungsanspruch, Erstattungsanspruch, allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch und Vollzugsbeseitigungsanspruch (teils hergeleitet aus §§ 4, 6 BImSchG, Art. 34 GG, § 839 BGB). Examensrelevant: Anspruchsziel-Abgrenzung, Herleitung ungeschriebener Ansprüche, Verhältnis zu spezialgesetzlichen Regelungen und zu § 40 VwGO.
Zu diesem Thema haben wir 10 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen
Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.
Tornados gegen Windmühlen
Die Energize! GmbH möchte im Außenbereich drei Windenergieanlagen errichten und erhält hierfür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Bundesrepublik Deutschland bringt erhebliche öffentliche Belange vor und erhebt Klage gegen die Genehmigung, da der Betrieb der Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit einer militärischen Luftkampfübungsanlage und eines militärischen Flughafens beeinträchtigen soll. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage, das Vorliegen öffentlicher Belange sowie die Klagebefugnis der BRD.
Examensübungsklausur: „Wer pöbelt, wird gesperrt“
Die Nutzerin K wurde auf der Facebook-Fan-Page des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF nach wiederholten beleidigenden Kommentaren gesperrt und kann nun keine Beiträge mehr kommentieren. K verlangt vom ZDF die Aufhebung dieser Sperrung und argumentiert, ihre Aussagen seien legitim. Das ZDF beruft sich auf die veröffentlichte Netiquette und verweist darauf, die Account-Sperrung sei wegen Verstößen gegen die Verhaltensregeln erfolgt. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt der Klausur sind Fragen zum Anspruch auf Zugang zu einer virtuellen öffentlichen Einrichtung, zur öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und zur Zulässigkeit der Sperrung durch das ZDF.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Glamping“
Im Mittelpunkt des Falls steht die X-GmbH, die auf ihrem Grundstück in Bochum mehrere modulare Glamping-Kabinen sowie ein Rezeptions- und Restaurantgebäude ohne Baugenehmigung errichtet. Die Bauaufsichtsbehörde verlangt von ihr den Rückbau der Anlagen wegen Verstoßes gegen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften. Nach Insolvenz der X-GmbH erwirbt K das Grundstück und möchte das Glamping-Konzept fortsetzen, sieht sich aber mit dem Rückbauverlangen konfrontiert. Zentrale Schwerpunkte sind die baurechtliche Zulässigkeit der Modulbauten, die Anforderungen an das Baugenehmigungsverfahren und die Wirksamkeit der bauaufsichtlichen Verfügung auch gegenüber dem Erwerber im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Fortgeschrittenenklausur: Die Nachbarin und die laute Jugend
Im Fall begehrt die Mieterin N die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein geplantes Jugendzentrum, das auf einem Nachbargrundstück in einem urbanen Gebiet errichtet werden soll. Streit besteht insbesondere über die Zulässigkeit der Nutzung, die Einhaltung von Abstandsflächen, die Gebäudehöhe sowie zu erwartende Lärmbelastungen durch die abendliche Nutzung und geplante Veranstaltungen. Zur Prüfung stehen primär die Vorgaben des Bauplanungsrechts, darunter die Anforderungen eines Bebauungsplans, der Drittschutz, sowie Abgrenzungsfragen nach der BauNVO und dem BauGB. Im Zentrum steht die Frage, ob N durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt ist und einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.
Ärger im Clubheim
Der Fall thematisiert das polizeiliche Betretungsrecht von öffentlich zugänglichen Räumen und entstehende Entschädigungs- sowie Amtshaftungsansprüche eines unbeteiligten Dritten. Im Mittelpunkt stehen eine Polizeikontrolle bei einer Clubfeier sowie die zivil- und polizeirechtlichen Folgen daraus.
Das öffentlich-rechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen und Abläufe des öffentlich-rechtlichen Prüfungsgesprächs im Assessorexamen. Im Fokus stehen die verwaltungsrechtlichen Fragen und der Ablauf des Prüfungsverfahrens. Sie eignet sich für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht.
Übungsklausur ÖR Der Tod des Zuchtebers Cutlar
Die Klausur behandelt einen möglichen Amtshaftungsanspruch wegen eines fehlerhaften Sachverständigengutachtens durch einen im Verwaltungsverfahren beauftragten Sachverständigen. Sie thematisiert die Zurechnung des Fehlers im Verwaltungsverfahren, die Abgrenzung zwischen § 839 BGB und § 839a BGB (sowie deren analoge Anwendung) und die Frage, ob die öffentliche Hand haftet, wenn durch die Verfahrensprivatisierung Dritten ein Schaden entsteht.
Sammlerstücke
Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: Überblick in der Jurafuchs-Lernapp
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