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Klausuren

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JA 20181. Staatsexamen

Energieversorgung

Die Klausur befasst sich mit der zivilrechtlichen Behandlung von Energielieferungsverträgen zwischen mehreren Unternehmen: Vertragsschluss, Pflichtverletzung, Sachmängel und Verzögerung, sowie die Einbeziehung und Wirkung von AGB. Es sind Ansprüche zwischen Netzbetreiber und Kunden zu prüfen, insbesondere im Zusammenhang mit einer unvorhergesehenen Änderung des Energielieferanten und einem durch Überschreitung einer vereinbarten Stromstärke verursachten Schaden.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2018, 581· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Rote Karte für wen?

Die rechtsextreme A-Partei veranstaltet eine Demonstration, woraufhin Bundesministerin W eine kritische Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlicht. Die A-Partei sieht sich dadurch in ihrer Chancengleichheit verletzt und beantragt beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren. Streitig ist, ob die Äußerung von W gegen das Neutralitätsgebot verstößt und die Chancengleichheit politischer Parteien beeinträchtigt.

Aleksandra Kozlowska· JA 2018, 515· 120 Min
OrganstreitverfahrenPolitische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank

Die Klausur thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte rund um einen Spind-Schlüssel im Fitnessstudio. A hebt einen verlorenen Schlüssel auf und entwendet daraus Bargeld und eine EC-Karte samt notierter PIN, nutzt die Karte zum Geldabheben und erschleicht sich später eine Fundsache (Pulsuhr) durch falsche Angaben. Zusätzlich gibt A das erbeutete Geld seiner Mutter weiter. Die Aufgabenstellung fordert strafrechtliche Prüfung sämtlicher relevanten Handlungen des A.

Dr. Florian Schumann, Aleksandar Zivanic· JA 2018, 504· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Die Gebrauchtwagenprofis

Der Fall thematisiert den Verkauf eines gebrauchten Pkw über eBay durch einen Autohändler, wobei ein Mitarbeiter die Auktion verwaltet. Im Zentrum steht die Frage nach Vertragsschluss, der Wirkung vorzeitiger Angebotsbeendigung und etwaigen Schadensersatzansprüchen nach Weiterverkauf an einen Dritten. In einer Abwandlung geht es um die Fernabsatz-Widerrufsrechte und deren Ausübung nach fünf Monaten.

Sebastian Jacob, Johannes Liebhaber· JA 2018, 492· 120 Min
Angebot und AnnahmeStellvertretungWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!

Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.

Dr. Michael Duchstein· JA 2018, 452· 60 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Hamburger Lehren

Die Klausur beschreibt einen Streit zwischen Bund und dem Land Berlin über ein Gesetz zur Sicherheit bei Bundes-Großereignissen, ausgelöst durch einen Vorstoß zur Unterstellung der Landespolizeikräfte unter das Kommando der Bundespolizei. Das Land Berlin beantragt eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz und argumentiert mit verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsformel sowie Verwaltungskompetenz.

Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungsverfahrenGesetzgebungskompetenzen+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, Zueignungsabsicht, sowie Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit einer Flucht mit Handy und dem Einsatz eines Messers. Weiterhin wird im strafprozessualen Teil das Recht auf den gesetzlichen Richter und Fragen rund um das Beschäftigungsverbot von Richterinnen sowie der Unterschied zwischen Aussetzung und Unterbrechung eines Strafverfahrens behandelt.

Diane Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Wiederholung+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Montgomerys Moneten

Die Klausur behandelt komplexe Fragen im Zusammenhang mit hypothekengesicherten Darlehen, Abtretungen von Grundpfandrechten und Darlehensforderungen sowie bereicherungsrechtlichen Ansprüchen. Im Mittelpunkt stehen drei Fallvarianten zur Finanzierung eines Bauvorhabens, zur Sicherungsabrede, zur Zession und zu den Konsequenzen verschiedener Auszahlungsszenarien und Zahlungsunfähigkeit. Die Bearbeitung erfordert ein umfassendes Verständnis des Grundpfandrechts, Darlehensvertragsrechts, Zessionsrechts und Bereicherungsrechts.

Yves Georg· JA 2018, 419· 300 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsGrundpfandrechteDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+3 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein deutscher Angeklagter wegen einer Tat in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden darf, wenn in Polen wegen derselben Tat bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nach nationalem polnischem Recht eingestellt wurde. Kernproblem ist der europarechtliche Strafklageverbrauch (ne bis in idem) nach Art. 54 SDÜ im Verhältnis zwischen deutschen und polnischen Behörden.

Kristin Vorbeck, Philipp Zündorf· JA 2018, 377· 60 Min
Europäische Integration+1 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung eines bundesweiten Betriebsverbots für Spielhallen mit Spielautomaten. Ein Spielhallenbetreiber sieht sich durch das neue SpielHG in seinen Grundrechten verletzt und beabsichtigt, Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Zu prüfen sind die Auswirkungen des Gesetzes auf die Grundrechte sowie die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Annika Kieck· JA 2018, 351· 90 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

In dem Übungsfall geht es um eine durch einen verdeckten Ermittler provozierte Betäubungsmittelstraftat. Besonderes Augenmerk liegt auf der rechtlichen Bewertung der Tatprovokation, der Zulässigkeit und Verwertung von Beweismitteln (insb. Speichelprobe) sowie revisionsrechtlichen Problemen, insbesondere der Fristversäumnis durch den Verteidiger. Zudem werden strafprozessuale und materiell-rechtliche Fragen rund um die Beihilfe/Mittäterschaft beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geprüft.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Begründetheit der Revision: Einführung+2 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim

Die Klausur thematisiert die Haftung der Gesellschafter in einer OHG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen Geschäftsführungsmaßnahmen (§ 115 I HGB), Einwendungen nach § 129 III HGB sowie Regressansprüche der Gesellschafter. Geprüft wird insbesondere, ob ein Dritter aus einem mit Vertretungsmacht getätigten Geschäft gegen einen einzelnen Gesellschafter vorgehen kann und wie sich interne Stimmverhältnisse sowie die Beteiligungsquote im Außenverhältnis auswirken.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lars Bühren· JA 2018, 331· 90 Min
Mietverhältnisse über WohnraumGewährleistungWeitere Sekundäransprüche
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Sommernacht

Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.

Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“

Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).

Kai Cornelius, Dominik Birner· ZJS 2018, 604
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung

Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.

Politische ParteienKonkrete NormenkontrolleEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tempora mutantur ius et mutatur illis – Hier: Baurecht

Im Mittelpunkt des Falls steht S, der auf seinem Grundstück in Köln eine Fußballhalle errichten möchte. Die zuständige Behörde verweigert die Baugenehmigung unter Berufung auf einen Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet vorsieht. S wendet sich sowohl mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan als auch, nach Ablehnung der Genehmigung, mit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht, Änderungen in der Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO im Kontext unionsrechtlicher Vorgaben sowie die Anforderungen an das Verwaltungsprozessrecht.

Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht

Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.

Christian Kolb· ZJS 2018, 584
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen

Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Philipp Knauth, Anna Wilke· ZJS 2018, 576
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anna, Ottilie und die enterbte Tochter

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.

Heike Matzkat-Eschenburg· JA 2018, 292· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

In dieser Übungsklausur geht es um eine Gruppe von Freunden, die im Rahmen eines eskalierten Streits in einer Berghütte in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt werden, bei der ein Beteiligter infolge eines Schlages sein Augenlicht verliert. Zudem unternimmt einer der Freunde später einen Stoß mit potentiell tödlicher Folge gegen einen anderen, zieht ihn jedoch zurück, um als Helden vor einer Frau dazustehen. Zu prüfen sind unter anderem Delikte des Strafgesetzbuches wie Bedrohung, Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei mit besonderem Fokus auf Täterschaft und Teilnahme, Mordmerkmale sowie Rücktritt vom Versuch.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen einem weltweit bekannten Politiker (K), einem Verlag (V) und einem Journalisten (J), der als Ghostwriter tätig war. Im Mittelpunkt stehen Unterlassungs-, Entschädigungs- und Herausgabeansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen von K durch J. Der Sachverhalt thematisiert daneben das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien.

Auftrag, §§ 662ff. BGBGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne

B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.

Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Biogasanlage versus landschaftliche Ästhetik

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit im öffentlichen Baurecht: L beantragt und erhält eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich der Stadt, während B als unmittelbar angrenzende Eigentümerin dagegen Widerspruch und Klage erhebt und die Aufhebung der Genehmigung fordert. B macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Wohnqualität, führe zu Wertverlust ihres Grundstücks und störe die landschaftliche Ästhetik. Die rechtswesentlichen Schwerpunkte liegen auf der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§§ 29 ff. BauGB), dem Drittschutz im Verwaltungsprozessrecht sowie der Berücksichtigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf Immissionen und Rücksichtnahmegebot. Zu prüfen sind zudem Fragen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren und mögliche Verletzungen subjektiv-öffentlicher Rechte.

Alexander Stark· ZJS 2018, 443
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.

Alexander Schwarz· ZJS 2018, 434
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
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