Klausuren
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Examensklausur – Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht: Die Reise nach Südafrika
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt mit internationalen Bezügen: Zwei Studenten mieten in Südafrika ein Apartment und schließen weitere Verträge, unter anderem einen Mietwagenvertrag. Im Fokus stehen die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, international-vertragliches und außervertragliches Schuldrecht sowie Aspekte des internationalen Gesellschaftsrechts.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
»Niemand hat die Absicht, Paypal-Käuferschutz geltend zu machen«
In diesem Examensfall geht es um den Online-Kauf einer Ultraschallzahnbürste über eBay von einer niederländischen Gesellschaft durch einen deutschen Verbraucher. Im Fokus stehen Fragen des internationalen Privatrechts, Widerrufsrecht und mögliche Ausschlusstatbestände beim Fernabsatzkauf von Hygieneartikeln sowie die rechtlichen Konsequenzen der Zahlung via Paypal und dem Paypal-Käuferschutz.
Klausur Asylrecht Sommersemester 2017 von Pro Bono Heidelberg e. V. zur Qualifikation zur Beratung im Rahmen der studentischen Rechtsberatung
Die Klausur stellt typische Beratungssituationen im Asylrecht dar, insbesondere zur Zuständigkeit im Asylverfahren nach der Dublin III-VO und den unionsrechtlichen Vorgaben. Thematisiert werden die Möglichkeiten der Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide des BAMF, die Anforderungen an humanitäre Aufenthaltstitel nach § 28 AsylG und Beratungshandwerk, z.B. Anhörungsvorbereitung und interkulturelle Kommunikation.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.
Wasserspielplatz
Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.
Kritische Fragen
Die Oppositionsfraktion O im Bundestag stellt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Praxis des Einsatzes von V-Leuten sowie der Positionierung der Kabinettsmitglieder zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft mit Verweis auf Geheimnisschutz, kompetenzielle Beschränkungen und den exekutivischen Kernbereich. O beantragt beim BVerfG festzustellen, dass ihr Informationsanspruch verletzt wurde. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Antrags.
Mein Haus ist Dein Haus
Die Strafrechtsklausur thematisiert das Verhalten von J, L und D in verschiedenen Konstellationen: J verschafft sich mit Hilfe von L Zugang zu dessen Haus, um ein Bauteil zu holen, obwohl dies dem ausdrücklichen Willen von Ls Eltern widerspricht; D verlässt nach einem Knall am Unfallort in Panik die Unfallstelle, weil sie glaubt, J angefahren zu haben, und erwägt erst verspätet Hilfe zu leisten. Die Schwerpunkte liegen auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen.
Scheiden tut weh
Die Klausur behandelt Rückforderungsansprüche eines Schwiegerelternteils nach einer Vermögenszuwendung an den Schwiegersohn im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für einen Stromlieferungsvertrag. Weiterhin geht es um Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht. Der Fall basiert auf einer echten Examensklausur aus dem Saarland.
Eine folgenreiche Gefälligkeit
Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten einer Beklagten, sich gegen die Vollstreckung aus einem Versäumnisurteil zur Wehr zu setzen. Gegenstand sind insbesondere Einwendungen im Einziehungsverfahren, wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit von Forderungen nach entsprechender Pfändung und Überweisung. Zudem wird die Rolle des Drittschuldners, Kontobewegungen und die Problematik der Doppelzahlung beleuchtet.
Der 'Tornado'-Überflug
Im Zuge des G-8-Gipfels in Düsseldorf 2018 setzt die Polizei zur Aufklärung eines Protestcamps ein Tornado-Kampfflugzeug der Bundeswehr ein. A, Teilnehmer des Camps, sieht darin eine Verletzung seiner Grundrechte und möchte Verfassungsbeschwerde erheben. Die Klausur prüft insbesondere die Grundrechtsbetroffenheit durch den Überflug sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde.
Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen
Im Sachverhalt bringen zwei Freunde einen Mord in Form eines Anstiftungsgeschehens zur Ausführung und es kommt zu Aussagedelikten sowie einer Individualbeleidigung eines Polizeibeamten. Die Klausur behandelt die Strafrahmenverschiebung/Tatbestandsverschiebung nach § 28 StGB, die Abgrenzung von Kollektiv- und Individualbeleidigung sowie strafprozessuale Aspekte der uneidlichen Falschaussage zugunsten des Täters.
Der minderjährige Stellvertreter
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, der von einer minderjährigen Vertreterin abgeschlossen wurde. Die Schwester des Geburtstagskindes handelt als Stellvertreterin, überschreitet dabei aber die Preisvorgabe ihres Bruders. Der Getränkehändler verlangt Zahlung, wobei die Frage aufgeworfen wird, ob und gegen wen ein Anspruch besteht. Thematisiert werden insbesondere die Stellvertretung und Geschäftsfähigkeit im BGB AT.
Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark
Die Examensklausur thematisiert Ansprüche einer Grundstückseigentümerin gegen ihre vormalige Mieterin und einen Dritten auf Schadensersatz nach einem durch eine fahrlässige Handlung verursachten Brandschaden, offene Mietforderungen und einen Beseitigungs- sowie Herausgabeanspruch wegen einer Grenzüberschreitung durch eine Garage. Zudem wird prozessual auf Fragen der Verjährung, Anspruchskonkurrenz und Widerklage eingegangen.
Winterfreuden?
Der britische Chirurg S möchte dauerhaft in Österreich arbeiten, stößt jedoch auf die Pflicht zu einer landesspezifischen Gesundheitsbescheinigung für die Berufszulassung. Die Klausur fragt nach der unionsrechtlichen Konformität dieser Regelung, insbesondere hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit, und gibt Fallfragen zu Gewaltenteilung in der EU und zur Dassonville-Rechtssache. Es werden verfahrensrechtliche, europarechtliche und grundfreiheitenbezogene Aspekte thematisiert.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung, die Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine gutachterliche Auseinandersetzung mit materiell- und prozessualstrafrechtlichen Themen.
Freundschaftsdienste
Die Klausur befasst sich mit dem Verhältnis von Freundschaftsdiensten und vertraglichen bzw. sachenrechtlichen Ansprüchen im Zivilrecht. Es werden Werklohnansprüche nach erfolgter Reparatur durch einen Freund, Herausgabeansprüche nach Besitzentziehung sowie die sachenrechtliche Zuordnung im Falle der Weiterveräußerung behandelt. Schwerpunkt sind die Abgrenzung zwischen Gefälligkeit und Vertrag sowie der Eigentumsübergang im Sachenrecht.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Der Sachverhalt behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verfolgung im Straßenverkehr. Dabei werden mögliche staatshaftungsrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung sowie Schmerzensgeld gegenüber der öffentlichen Hand thematisiert. Der Fall setzt Kenntnisse im Staatshaftungsrecht voraus.
Beziehung mit schwerer Folge
In diesem Übungsfall aus dem Strafrecht wird das Verhalten von Rouven gegenüber seiner ehemaligen Partnerin Pamela untersucht. Rouven bedrängt und bedroht Pamela mit Nachrichten, Telefonanrufen, einer E-Mail an ihren Arbeitgeber und Sachbeschädigungen, was letztlich zur Entwicklung einer schweren Depression und zum Suizid von Pamela führt. Der Fall thematisiert verschiedene Tatbestände aus dem Strafrecht und fragt nach der Strafbarkeit von Rouven.
* "Immer Ärger mit Opa
Der Fall behandelt mehrere zivilrechtliche Problemfelder: Zunächst geht es um Rückabwicklungs- und Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf eines Gebrauchtwagens, insbesondere um Fragen der Beweislastumkehr und Transportkostenvorschuss. Weiter werden vertragliche Haftungsfragen bei Hausnotrufverträgen im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung aufgeworfen. Schließlich geht es um die Wirksamkeit und Erfüllbarkeit eines Vertrages mit einem Wunderheiler.
80. Geburtstag mit Hindernissen
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um die Bestellung eines Buffets durch einen minderjährigen Enkel für den 80. Geburtstag seiner Großmutter. Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Anfechtung einer Willenserklärung sowie Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag. Zusätzlich wird in einer Abwandlung ein Sachmangel betreffend Gänsepastete behandelt.
ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
In dieser originalen Examensklausur im Zivilrecht wird die Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Wege der Drittwiderspruchsklage behandelt. Der Kläger wendet sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen in verschiedene Vermögensgegenstände, die durch Urteil gegen einen Dritten eingeleitet wurden, und problematisiert werden auch Aspekte der gewillkürten Prozessstandschaft und des gutgläubigen Erwerbs. Die Klausur ist für die Zweite Juristische Staatsprüfung konzipiert und enthält vielschichtige Verstrickungen im Vollstreckungs- und materiellen Recht.
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Zusammenhang mit einem entwendeten juristischen Kommentar und einem betrügerisch erlangten Rauschgift. Es ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB hinsichtlich Raub, räuberischer Erpressung und Betrug zu prüfen. Der Sachverhalt eignet sich als mittelschwere Semesterabschlussklausur.