Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Unbestelltes aus Europa
Ein Elektriker bestellt bei einem Elektronikfachgeschäft ein bestimmtes Schnellladegerät, erhält aber ein gleichwertiges Ersatzgerät einer anderen Marke. Zunächst ignoriert er das Ersatzgerät, nutzt es aber später, ohne den Kaufpreis zu bezahlen. Die Klausur prüft, ob der Händler Anspruch auf Zahlung oder Rückgabe hat und bezieht sich ausdrücklich auf Art. 27 der Verbraucherrechterichtlinie.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.
Der unaufmerksame Kranführer
Der Sachverhalt behandelt die Haftung des angestellten Kranführers A, der auf einer Baustelle durch einen Fehler sowohl betriebsintern als auch gegenüber Dritten Sach- und Personenschäden verursacht. Es sind zivilrechtliche Ansprüche von Arbeitgeber, Kollegen und Passanten gegen A sowie gegen weitere Beteiligte zu prüfen. Dabei spielen die Haftungsbeschränkung von Arbeitnehmern und das Haftungssystem der Kommanditgesellschaft eine zentrale Rolle.
Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies
P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen
Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.
Die Examensfeier
Im Fall 'Die Examensfeier' wird geprüft, ob A gegen C (und in der Abwandlung gegen B) Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten zustehen, nachdem A nach einer Feier alkoholisiert auf einer Fahrbahn eingeschlafen ist und von seinen Freunden aus Gefahrensituationen gerettet, aber fahrlässig auf eine Fahrradspur gelegt wurde. Der Fall thematisiert die Haftung wegen Ausführungsverschuldens bei einer GoA, die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie die besondere Haftung des § 680 BGB bei echten und tatsächlichen Gefahrenlagen.
Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen
Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.
Rutschiger Kunstrasen
Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um einen mangelhaften Kunstrasenplatz, dessen Granulat als besonders rutschfest beworben, aber tatsächlich mangelhaft geliefert wurde. Thematisiert werden insbesondere Ansprüche auf Neulieferung, Entfernung und Entsorgung des mangelhaften Materials, Wiedereinbau sowie Ersatz von Gutachterkosten im Rahmen des Kaufrechts und der Gewährleistung. Einen Schwerpunkt bildet die Anwendung der Vorschriften über Sachmängel und Nacherfüllung bei einem Kaufvertrag.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur behandelt drei eigenständige Problemfelder aus Schuld- und Sachenrecht: Einen möglichen Unterlassungsanspruch gegen Suchvorschläge einer Internetsuchmaschine, Ersatzansprüche für Detektivkosten nach vergessener Tankrechnung sowie den Ersatz von Mehrkosten aus einer Ersatzbeschaffung beim Kraftstoffkauf nach Lieferverzug. Die Fragestellungen erfordern Gutachten zu bestehenden Ansprüchen bei typischen Konstellationen im Kaufrecht und allgemeinen Schuldrecht.
Cashback Aktion
In diesem Übungsfall geht es um den Erwerb eines Objektivs über eine Onlineplattform, das ohne die im Angebot genannte Originalverpackung geliefert wird, was die Teilnahme an einer Cashback-Aktion des Herstellers verhindert. Zu prüfen ist insbesondere, ob dem Käufer gegen den Verkäufer ein Anspruch auf Zahlung von 30 EUR zusteht, weil er an der Aktion nicht teilnehmen kann. Die Klausur behandelt v.a. Fragen des Vertragsschlusses, der Sachmangelhaftung sowie von Minderung und Schadensersatz.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Einmal hin, Arzt ist drin
Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.
»Dieselgate«
Die Klausur behandelt Ansprüche und Rechtsfolgen rund um den Kauf eines vom sogenannten »Dieselgate«-Skandal betroffenen Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware. Neben kaufrechtlichen Mängelrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz) werden Aspekte der Haftung für Verrichtungsgehilfen sowie deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, thematisiert.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.
Unter Brüdern hilft man sich
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Schuldrecht – Ärger beim Pferdekauf
Der Übungsfall behandelt verschiedene schuld- und kaufrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Dressurpferdes, darunter die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf und Ansprüche aus fehlerhafter tierärztlicher Ankaufsuntersuchung. Die Aufgaben umfassen Fragestellungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Haftung und Schadensersatz sowie Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Curry und Chips
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Prüfung eines Pferdekaufs durch einen Hobbyreiter bei einer GmbH, deren Vertreter nach Prokurawiderruf handelt. Thematisiert werden dabei insbesondere Fragen der Vertretung, der Haftung für Sachmängel und tierärztliche Untersuchungen sowie Nutzungsersatzansprüche. Der Bearbeiter muss außerdem Stellung zu den Folgen einer fehlenden Eintragung des Prokurawiderrufs und zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nehmen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB
Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.