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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JA 20131. Staatsexamen

Keine Karten für Chaoten!

Die Klausur behandelt die Untersagung der Abgabe von Eintrittskarten für ein Fußballspiel durch den Veranstalter aufgrund polizeilicher Bedenken hinsichtlich gewaltbereiter Problemfans und die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Prüfungsgegenstand ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Frage nach der Verantwortlichkeit des Veranstalters als Verhaltensstörer oder Notstandspflichtiger im Polizei- und Ordnungsrecht.

Dr. Roland Broemel· JA 2013, 604· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte in einem durch qualifizierten Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich und den Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Genehmigung des Umbaus einer bestehenden Immobilie zu einer Berufsbildungseinrichtung mit Unterkunftsmöglichkeiten im allgemeinen Wohngebiet rechtmäßig ist und ob dem Nachbarn ein Abwehrrecht gegen diese Genehmigung zusteht.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Recht der öffentlichen SachenDie BaugenehmigungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Fussball ist unser Leben

Die Klausur befasst sich mit der polizeirechtlichen Meldeauflage gegen einen angeblich gewaltbereiten Fußballfan im Vorfeld eines Auswärtsspiels und deren gerichtlicher Überprüfung mittels Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Fokus stehen die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Maßnahme, insbesondere die Ermessensausübung und der Grundrechtsschutz, sowie das Prozessrechtliche Interesse an einer Feststellung nach Erledigung. Weiterhin problematisiert werden die Verpflichtung zur Anhörung und die Auswirkungen auf Handlungsfreiheit und Freizügigkeit.

Klaus Weber· JA 2013, 458· 60 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidAusführung der Gesetze durch die VerwaltungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein privates Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern auf seinem Gelände untersagen darf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Grenzen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, insbesondere der Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld zum Hausrecht privater Eigentümer öffentlicher Einrichtungen. Die Aufgabenstellung verlangt eine Überprüfung der materiellen Rechtslage aus öffentlich-rechtlicher Sicht.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurEuropäische IntegrationFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 20132. Staatsexamen / Referendariat

Die Feuerwehrkosten

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids der Stadt Ketzin/Havel gegenüber einem Bürger, der nach einem Feuerwehreinsatz zur Rettung seines Fahrzeugs aus einer Schneewehe zu Feuerwehrkosten herangezogen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gebührenschuld tatsächlich entstanden ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung, der einschlägigen landesrechtlichen Normen, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und etwaiger Mitverursachung durch unzureichenden Winterdienst.

Andreas Kerst· JA 2013, 375· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungDer Bürgermeister+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

Die Klausur thematisiert das polizeiliche Betretungsverbot im häuslichen Bereich sowie die Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen. Es wird ein typischer Sachverhalt aus dem Polizei- und Ordnungsrecht behandelt, bei dem die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme und die Zulässigkeit der Klage zu prüfen sind. Der Fokus liegt auf der Anwendung der polizeilichen Generalklausel und verwaltungsprozessrechtlichen Vorschriften.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageRecht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel+5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerrecht: Menschenrechtsverletzungen durch eingeladene Soldaten

Die NGO Human Rights Monitor und die Angehörigen von X klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Staat A, nachdem dessen Soldaten in einem afrikanischen Staat C im Rahmen eines internationalen Einsatzes tödliche Schüsse auf Demonstranten und NGO-Mitarbeiter abgegeben haben. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen von EMRK-Rechten (insbesondere Art. 2, 3, 5, 6 und 8 EMRK) durch das Vorgehen und die anschließende Behandlung von Y, die schwer verletzt wurde und inhaftiert blieb. Thematisiert werden außerdem die Zulässigkeit der Klage, die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK sowie Fragen des diplomatischen Schutzes durch einen Drittstaat und konsularrechtliche Pflichten. Darüber hinaus spielen juristische Probleme zur Jurisdiktion und zu internationalen Verträgen im Verfahren vor dem IGH eine Rolle.

Gefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt

Die Klausur thematisiert den Rücktritt eines Bundespräsidenten, die formelle Wirksamkeit eines Rücktritts sowie die (vertretungsweise) Ausübung von Amtshandlungen durch den Bundesratspräsidenten. Im Mittelpunkt steht, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten im Organstreitverfahren vorgehen kann.

Dr. Thorsten Helm, Maximilian Platzer· JA 2013, 284· 180 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer BundespräsidentDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur Staatsorganisationsrecht: Präsidiale Privatisierungsprüfung

Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz zur vollständigen Privatisierung des Maßregelvollzugs in psychiatrischen Krankenhäusern in den Bundestag ein. Das Gesetz sieht vor, dass künftig private Anbieter hoheitsrechtliche Zwangsmaßnahmen gegenüber den untergebrachten Personen durchführen dürfen. Die Bundespräsidentin weigert sich, das Gesetz auszufertigen, mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit des Bundes, das Beamtenprivileg aus Art. 33 Abs. 4 GG und das Demokratieprinzip. Rechtlich stehen die präsidentielle Prüfungsbefugnis, die Verfassungsmäßigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und die Grundrechtsrelevanz im Mittelpunkt.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot

Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Nils Schaks· ZJS 2013, 397
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Du sollst nicht rauchen

Die Klausur behandelt den Nichtraucherschutz in Gaststätten und die damit verbundenen Einschränkungen für einen Gaststättenbetreiber durch das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG). Es sind insbesondere Grundrechtsfragen zur Berufsfreiheit, zur Pflicht zum Passivrauchengefahen-Test und zur möglichen Ungleichbehandlung gegenüber größeren Gaststätten zu prüfen. Der Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Eingriffe und den Rechtsschutzmöglichkeiten des Betreibers.

Christian Weinbuch· JA 2013, 197· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Stadt und der Müll

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung mit besonderem Fokus auf das Kostendeckungsprinzip und das Gebot der Leistungsäquivalenz. Es werden sowohl die Voraussetzungen für die Gebührenerhöhung aufgrund investitionsbedingter Mehraufwendungen als auch die sachliche Rechtfertigung verschiedener Gebührenmaßstäbe für Haushalte und Gewerbe thematisiert. Im Vordergrund steht die Prüfung der Vereinbarkeit der Satzung mit den Bestimmungen des einschlägigen Ausführungsgesetzes zum KrWG und des kommunalen Abgabenrechts.

Die SatzungKommunale SatzungenWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung der Nutzung eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Rosenheim. Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht, die Zulässigkeit und Begründetheit des Verwaltungsakts (Untersagungsverfügung) sowie eine Interessenabwägung insbesondere unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG. Zudem wird die verwaltungsprozessuale Einordnung (Anfechtungsklage) angesprochen.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF

Die Klausur thematisiert die Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der europäischen Finanzhilfsmaßnahmen zur Staatsschuldenkrise, insbesondere nach Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes bezüglich des Euro-Rettungsschirms (EFSF). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche verfassungsprozessualen Anträge Bundestagsabgeordnete gegen eine mögliche Verletzung von Parlamentsrechten bei der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an ein Sondergremium stellen können und wie die Erfolgsaussichten dieser Anträge zu beurteilen sind.

Michaela Staufer· JA 2013, 124· 180 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Unionsrecht: Nationales Verbot des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen

In diesem unionsrechtlichen Fall klagt die Gesellschaft K gegen die Untersagung des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen durch die Gesundheitsbehörde eines Mitgliedstaats. Streitig ist, ob ein nationales Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsen mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Grundfreiheiten, vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie und der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV auf den Online-Handel sowie der Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund. Das vorlegende Gericht legt den Fall dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Vorgaben vor.

Recht der öffentlichen SachenSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Reden ist Silber …« – auch im Bundestag?

Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, welche die Beteiligungsrechte der Abgeordneten und die Verhandlungsöffentlichkeit betrifft. Im Fokus steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das aus einer Einschränkung von Rede- und Aussprachemöglichkeiten resultiert. Zentral ist die Frage, ob die neuen Regelungen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Parlamentsverfahren vereinbar sind.

Alexander Schiff· JURA 2013, 1289
Der BundestagOrganstreitverfahrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fotografierverbot von SEK-Beamten

Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ratsausschluss nach Prügelei?

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses einer nordrhein-westfälischen Stadt, der das Ratsmitglied Bobic aufgrund einer gewalttätigen Auseinandersetzung nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausschließen soll. Geprüft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses eines Ratsmitglieds, insbesondere unter Einbeziehung wahl- und kommunalrechtlicher Vorschriften sowie der Auswirkungen auf die Grundrechte des Betroffenen.

Thorsten Attendorn· JURA 2013, 1065
Der RatGrundlagen+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.

Prof. Dr. Volker M. Haug· JURA 2013, 959
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungStaatsstrukturprinzipien des GG+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ralph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
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