Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Prüfungsstress im Jurastudium
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.
Der Entzug des Doktortitels
Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht vom 4. Mai 2018
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Konflikt zwischen einer angemeldeten Versammlung aus dem rechtsextremen Spektrum und einer geplanten Gegendemonstration, die Sitzblockaden und zivilen Ungehorsam vorbereitet. Die Veranstalterin der Hauptversammlung stellt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf polizeiliche Maßnahmen gegen das Blockadetraining der Gegendemonstranten, da sie das Zustandekommen ihrer Versammlung gefährdet sieht. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Versammlungsrechts, des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sowie des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.
Der erfinderische Steuergesetzgeber
Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.
Der übermütige Oberbürgermeister
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.
Durchblick in dicker Luft
Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Der Abgasskandal
Im Fall "Der Abgasskandal" geht es um Ansprüche eines Pkw-Käufers gegen den Händler und den Hersteller eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs. Thematisiert werden insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, ausgelöst durch die Manipulation der Abgassteuerungssoftware und die daraufhin erfolgenden behördlichen Maßnahmen (z.B. Fahrverbote und Betriebsuntersagungen). Die Klausur stellt klassische Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts dar.
Amtshaftung im bewaffneten Konflikt und Widerruf ehrenrühriger falscher Tatsachenbehauptungen
In dem Fall verlangt ein bei einem Luftangriff verletzter afghanischer Zivilist von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld und den Widerruf einer ehrverletzenden, sachlich falschen Tatsachenbehauptung aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Zentral wird das Staatshaftungsrecht im Kontext bewaffneter Auslandseinsätze und der Folgenbeseitigungsanspruch thematisiert.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.
Wasserspielplatz
Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.
Kritische Fragen
Die Oppositionsfraktion O im Bundestag stellt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Praxis des Einsatzes von V-Leuten sowie der Positionierung der Kabinettsmitglieder zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft mit Verweis auf Geheimnisschutz, kompetenzielle Beschränkungen und den exekutivischen Kernbereich. O beantragt beim BVerfG festzustellen, dass ihr Informationsanspruch verletzt wurde. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten des Antrags.
Der 'Tornado'-Überflug
Im Zuge des G-8-Gipfels in Düsseldorf 2018 setzt die Polizei zur Aufklärung eines Protestcamps ein Tornado-Kampfflugzeug der Bundeswehr ein. A, Teilnehmer des Camps, sieht darin eine Verletzung seiner Grundrechte und möchte Verfassungsbeschwerde erheben. Die Klausur prüft insbesondere die Grundrechtsbetroffenheit durch den Überflug sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde.
Winterfreuden?
Der britische Chirurg S möchte dauerhaft in Österreich arbeiten, stößt jedoch auf die Pflicht zu einer landesspezifischen Gesundheitsbescheinigung für die Berufszulassung. Die Klausur fragt nach der unionsrechtlichen Konformität dieser Regelung, insbesondere hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit, und gibt Fallfragen zu Gewaltenteilung in der EU und zur Dassonville-Rechtssache. Es werden verfahrensrechtliche, europarechtliche und grundfreiheitenbezogene Aspekte thematisiert.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Eine Rentnerin gründet eine Home-Sitting-Agentur, um während der Abwesenheit von Hauseigentümern deren Wohnung zu bewohnen und so Einbrüche zu verhindern. Die Behörde sieht darin ein erlaubnispflichtiges Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO und droht mit einer Betriebsschließung. Die Rentnerin erhebt negative Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Erlaubnispflicht juristisch klären zu lassen.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Der Sachverhalt behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verfolgung im Straßenverkehr. Dabei werden mögliche staatshaftungsrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung sowie Schmerzensgeld gegenüber der öffentlichen Hand thematisiert. Der Fall setzt Kenntnisse im Staatshaftungsrecht voraus.
Rote Karte für wen?
Die rechtsextreme A-Partei veranstaltet eine Demonstration, woraufhin Bundesministerin W eine kritische Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlicht. Die A-Partei sieht sich dadurch in ihrer Chancengleichheit verletzt und beantragt beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren. Streitig ist, ob die Äußerung von W gegen das Neutralitätsgebot verstößt und die Chancengleichheit politischer Parteien beeinträchtigt.
Hamburger Lehren
Die Klausur beschreibt einen Streit zwischen Bund und dem Land Berlin über ein Gesetz zur Sicherheit bei Bundes-Großereignissen, ausgelöst durch einen Vorstoß zur Unterstellung der Landespolizeikräfte unter das Kommando der Bundespolizei. Das Land Berlin beantragt eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz und argumentiert mit verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsformel sowie Verwaltungskompetenz.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein deutscher Angeklagter wegen einer Tat in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden darf, wenn in Polen wegen derselben Tat bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nach nationalem polnischem Recht eingestellt wurde. Kernproblem ist der europarechtliche Strafklageverbrauch (ne bis in idem) nach Art. 54 SDÜ im Verhältnis zwischen deutschen und polnischen Behörden.
Verbotene Automaten
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung eines bundesweiten Betriebsverbots für Spielhallen mit Spielautomaten. Ein Spielhallenbetreiber sieht sich durch das neue SpielHG in seinen Grundrechten verletzt und beabsichtigt, Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Zu prüfen sind die Auswirkungen des Gesetzes auf die Grundrechte sowie die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde.
Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung
Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.
Fortgeschrittenenklausur: Tempora mutantur ius et mutatur illis – Hier: Baurecht
Im Mittelpunkt des Falls steht S, der auf seinem Grundstück in Köln eine Fußballhalle errichten möchte. Die zuständige Behörde verweigert die Baugenehmigung unter Berufung auf einen Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet vorsieht. S wendet sich sowohl mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan als auch, nach Ablehnung der Genehmigung, mit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht, Änderungen in der Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO im Kontext unionsrechtlicher Vorgaben sowie die Anforderungen an das Verwaltungsprozessrecht.
Übungsfall: Biogasanlage versus landschaftliche Ästhetik
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit im öffentlichen Baurecht: L beantragt und erhält eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich der Stadt, während B als unmittelbar angrenzende Eigentümerin dagegen Widerspruch und Klage erhebt und die Aufhebung der Genehmigung fordert. B macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Wohnqualität, führe zu Wertverlust ihres Grundstücks und störe die landschaftliche Ästhetik. Die rechtswesentlichen Schwerpunkte liegen auf der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§§ 29 ff. BauGB), dem Drittschutz im Verwaltungsprozessrecht sowie der Berücksichtigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf Immissionen und Rücksichtnahmegebot. Zu prüfen sind zudem Fragen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren und mögliche Verletzungen subjektiv-öffentlicher Rechte.
Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt
Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.