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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.042 Klausuren
JURA 20191. Staatsexamen

Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht vom 4. Mai 2018

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Konflikt zwischen einer angemeldeten Versammlung aus dem rechtsextremen Spektrum und einer geplanten Gegendemonstration, die Sitzblockaden und zivilen Ungehorsam vorbereitet. Die Veranstalterin der Hauptversammlung stellt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf polizeiliche Maßnahmen gegen das Blockadetraining der Gegendemonstranten, da sie das Zustandekommen ihrer Versammlung gefährdet sieht. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Versammlungsrechts, des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sowie des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.

Andreas Kerkemeyer· JURA 2019, 652
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der erfinderische Steuergesetzgeber

Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.

Konkrete NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenStaatsstrukturprinzipien des GG+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der übermütige Oberbürgermeister

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.

Der öffentlich-rechtliche VertragBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenWirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Durchblick in dicker Luft

Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.

VerfassungsbeschwerdeInformationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Im Fall "Der Abgasskandal" geht es um Ansprüche eines Pkw-Käufers gegen den Händler und den Hersteller eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs. Thematisiert werden insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, ausgelöst durch die Manipulation der Abgassteuerungssoftware und die daraufhin erfolgenden behördlichen Maßnahmen (z.B. Fahrverbote und Betriebsuntersagungen). Die Klausur stellt klassische Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts dar.

Susanne Hähnchen· JURA 2019, 294
JURA 2019Fortgeschrittene

Amtshaftung im bewaffneten Konflikt und Widerruf ehrenrühriger falscher Tatsachenbehauptungen

In dem Fall verlangt ein bei einem Luftangriff verletzter afghanischer Zivilist von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld und den Widerruf einer ehrverletzenden, sachlich falschen Tatsachenbehauptung aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Zentral wird das Staatshaftungsrecht im Kontext bewaffneter Auslandseinsätze und der Folgenbeseitigungsanspruch thematisiert.

Björnstjern Baade· JURA 2019, 201
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)FolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch+4 weitere
JURA 20192. Staatsexamen / Referendariat

»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.

Christian Marxsen· JURA 2019, 105
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2019Anfänger:innen

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wasserspielplatz

In der Klausur 'Wasserspielplatz' geht es um die Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Amerbach zur Speisung eines Wasserspielplatzes sowie um baurechtliche Zulässigkeitsfragen. Die Klägerin befürchtet durch den Bescheid eine Beeinträchtigung ihres bestehenden gewerblichen Fischzuchtbetriebs, während die Gemeinde die Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen sowie bauordnungsrechtlichen Maßnahmen verteidigt. Themen sind vor allem die Genehmigungspraxis im öffentlichen Baurecht, wasserrechtliche Eingriffe und die verwaltungsgerichtliche Klage (Anfechtungsklage) nach VwGO.

Anton Meyer· JA 2018, 940· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Der Bürgermeister+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Kritische Fragen

Die Klausur behandelt das Fragerecht von Parlamentsfraktionen und dessen verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere im Kontext einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Es thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischem Informationsanspruch und dem exekutiven Kernbereich, den Geheimhaltungserfordernissen sowie der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die rechtliche Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Christian Linke· JA 2018, 920· 120 Min
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Der Bundestag+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der 'Tornado'-Überflug

Die Klausur behandelt den Einsatz eines Tornado-Kampfflugzeugs zur Luftaufklärung über ein Protestcamp im Vorfeld eines G-8-Gipfels. Schwerpunktmäßig werden Fragen des modernen Grundrechtseingriffsbegriffs, insbesondere hinsichtlich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), und der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 PolG NRW, wobei Annahmen zur Verfassungsmäßigkeit und zum Amtshilfeersuchen vorgegeben sind.

Alexander Hobusch· JA 2018, 838· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Winterfreuden?

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Niederlassungsfreiheit und die unionsrechtlichen Anforderungen an Gleichbehandlung sowie Anerkennung ausländischer Nachweise, hier am Beispiel eines britischen Arztes, der in Österreich praktizieren will. Geprüft wird die Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, die ausschließlich österreichische Bescheinigungen zur gesundheitlichen Eignung für Ärzte verlangt. Zusätzlich werden grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung in der EU und zur Rechtssache Dassonville behandelt.

Jukic· JA 2018, 761· 120 Min
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidDer Rat+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

ORIGINAL: "Die Home-Sitterin

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen einer negativen Feststellungsklage im Verwaltungsprozessrecht sowie die Auslegung des Begriffs ‚Bewachung‘ im Sinne von § 34a GewO. Anhand der Tätigkeit einer Home-Sitterin wird außerdem die Anwendung und Reichweite der Gewerbeordnung sowie das behördliche Einschreiten nach § 15 GewO thematisiert.

Prof. Dr. Nils Schaks· JA 2018, 687· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Staatshaftung im Straßenverkehr

Die Klausur behandelt einen Schadensfall im Straßenverkehr, bei dem ein Polizist in einem privat zur Verfügung gestellten Fahrzeug einen Terroranschlag zu verhindern versucht und dabei einen Unfall verursacht. Es sind Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen das Land Hessen zu prüfen, insbesondere amtshaftungsrechtliche und weitere staatshaftungsrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Prof. Dr. Ulrich Jan Schröder· JA 2018, 678· 180 Min
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Rote Karte für wen?

Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit ein Bundesminister im Amt politische Parteien öffentlich abkanzeln und dabei staatliche Ressourcen nutzen darf. Im Zentrum stehen die Chancengleichheit politischer Parteien, das staatliche Neutralitätsgebot, die Abgrenzung zwischen Amts- und Parteisphäre sowie das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Aleksandra Kozlowska· JA 2018, 515· 120 Min
Die BundesregierungOrganstreitverfahrenDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Hamburger Lehren

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen Bund und Land Berlin im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gegen ein Bundesgesetz zur Regelung polizeilicher Zuständigkeiten bei Großereignissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Gesetzgebungsformel, zum Gesetzgebungsverfahren sowie zur Verwaltungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Gesetz und seine Begründung verfassungswidrig sind und ob dem Berliner Senat ein Rechtsschutzbedürfnis zusteht.

Abstrakte NormenkontrolleDer BundestagDer Bundesrat+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

Die Klausur behandelt die Frage des Strafklageverbrauchs nach europäischem Recht, insbesondere nach Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ). Im Fall wurde gegen einen polnischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren in Polen eingeleitet und mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Problematisch ist, ob dies einer Strafverfolgung in Deutschland entgegensteht.

Kristin Vorbeck, Philipp Zündorf· JA 2018, 377· 60 Min
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert das Spielhallenbetriebsverbot des fiktiven SpielHG und dessen Auswirkungen auf Grundrechte eines Spielhallenbetreibers. Es wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht sowie die Grundrechtsverletzung fokussiert überprüft. Im Mittelpunkt stehen Eigentumsschutz und Berufsfreiheit, sowie die verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten.

Annika Kieck· JA 2018, 351· 90 Min
Die BundesregierungGesetzgebungsverfahrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung

Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.

Politische ParteienKonkrete NormenkontrolleEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tempora mutantur ius et mutatur illis – Hier: Baurecht

Im Mittelpunkt des Falls steht S, der auf seinem Grundstück in Köln eine Fußballhalle errichten möchte. Die zuständige Behörde verweigert die Baugenehmigung unter Berufung auf einen Bebauungsplan, der ein reines Wohngebiet vorsieht. S wendet sich sowohl mit einem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan als auch, nach Ablehnung der Genehmigung, mit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Bauplanungsrecht, Änderungen in der Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO im Kontext unionsrechtlicher Vorgaben sowie die Anforderungen an das Verwaltungsprozessrecht.

Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Biogasanlage versus landschaftliche Ästhetik

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit im öffentlichen Baurecht: L beantragt und erhält eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich der Stadt, während B als unmittelbar angrenzende Eigentümerin dagegen Widerspruch und Klage erhebt und die Aufhebung der Genehmigung fordert. B macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Wohnqualität, führe zu Wertverlust ihres Grundstücks und störe die landschaftliche Ästhetik. Die rechtswesentlichen Schwerpunkte liegen auf der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§§ 29 ff. BauGB), dem Drittschutz im Verwaltungsprozessrecht sowie der Berücksichtigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf Immissionen und Rücksichtnahmegebot. Zu prüfen sind zudem Fragen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren und mögliche Verletzungen subjektiv-öffentlicher Rechte.

Alexander Stark· ZJS 2018, 443
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.

Alexander Schwarz· ZJS 2018, 434
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Kauft deutsche Milch!

Die Klausur thematisiert, ob die Untätigkeit der deutschen Gefahrenabwehrbehörden gegenüber Straßenblockaden auf deutschen Straßen sowie eine staatlich initiierte Werbekampagne zur Förderung deutscher Milch im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten im Binnenmarkt der EU, stehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ausländischer Milchbauer Anspruch auf Schutz und Gleichbehandlung gegenüber deutschen Wettbewerbern hat und ob die Maßnahmen eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen.

Dr. Yury Safoklov· JA 2018, 194· 120 Min
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDer Rat+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Berufsfreiheit – No milk today

Gerda Arnoldsen, eine niederländische Milchwirtin, und Petra Simonis, eine deutsche Landwirtin, betreiben jeweils einen Hof und verkaufen ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch an Endverbraucher. Nach kleineren Salmonellen-Ausbrüchen beschließt der Bundestag ein ausnahmsloses Verbot des Verkaufs loser Milch, das sie existenziell betrifft. Beide erheben Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz und argumentieren, es stelle ein Berufsverbot dar und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, dem Berufsbegriff, der Drei-Stufen-Theorie sowie zur Anwendbarkeit des Grundrechts auf eine Unionsbürgerin.

Nils Schaks, Julia Wildgans· ZJS 2018, 345
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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