Klausuren
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»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Musikwettbewerb mit Folgen
Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.
»Ausreisevorbereitungen«
T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.
»Keine Unschuldslämmer«
In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten
Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.
»Schwammerl am Wilden Kaiser«
Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.
Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif
Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Vom Wutbürger W
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des W, der in das Anwesen des G eindringt, Gegenstände entwendet, Sachbeschädigung begeht und sich gegen den Kampfhund verteidigt. Es geht insbesondere um Diebstahl, Qualifikationen dieses Delikts, Sachbeschädigung, sowie die Frage eines Defensivnotstands.
Die eigenmächtige Vollstreckung
A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.
Ein Sommerabend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Anton im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Fahrrads (inklusive Beurteilung von Diebstahl und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs), der anschließenden Rückgabe an einem anderen Ort, und dem Geschehen um die versuchte gefährliche Körperverletzung an Franziska, deren Todesfolge zu prüfen ist. Die §§ 212, 211 StGB (Totschlag/Mord) sind auszuklammern.
Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit
In dieser Examensklausur werden die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von K, S und R im Zusammenhang mit einem alkoholbedingten Beinahe-Verkehrsunfall und einer falschen Zeugenangabe vor Gericht geprüft. Thematisiert werden insbesondere Trunkenheit im Verkehr und Delikte rund um die falsche uneidliche Aussage. Die Prüfung der Strafbarkeit des Verteidigers wegen Strafvereitelung ist ausdrücklich ausgenommen.
Ein Haus zu viel
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftung und Betrug, insbesondere den Versuchsbeginn sowie Verteidigungsstrategien bei ungewissen Sachverhalten. Die Studierenden müssen prüfen, ob und wie sich die Strafbarkeit ändert, wenn gemeinsames Wissen oder Billigung gegeben ist, und wie ein Verteidiger hier agieren kann.
Parkfreuden
In der Klausur "Parkfreuden" werden strafrechtliche Probleme rund um die Nutzung eines manipulierten Behindertenparkausweises, das Erstellen einer Kopie mittels Passfoto, das Erschleichen von Leistungen, sowie Betrug durch Umetikettieren im Feinkostladen behandelt. Zusätzlich geht es um den Missbrauch von Ausweispapieren und die körperliche Auseinandersetzung mit einer Kassiererin nach Aufdeckung des Betrugs.
Nachts im Museum
Die Klausur 'Nachts im Museum' thematisiert Strafbarkeitsfragen rund um einen geplanten und ausgeführten Kunstdiebstahl in der Kunsthalle München. Schwerpunktmäßig behandelt werden das Vorgehen einer Tätergruppe, technische Überwindung von Sicherungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Hehlereihandlungen im Zusammenhang mit der Diebstahlsbeute. Die strafrechtliche Bewertung der Handlungen von A, B und C steht im Mittelpunkt.
Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“
Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.
Übungsfall: The Hangover Part I
Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“
In der Klausur geht es um einen Jurastudenten, der im Besitz steuerrelevanter Bankdaten Kunden zur Zahlung auffordert, um sie nicht zu verpfeifen, sowie um einen (später insolventen) Kunden, der gewaltsam auf einen Dritten einwirkt, damit er ein Privatdarlehen erhält, wobei es zu Körperverletzung und letztlich zum Tod des Betroffenen kommt. Geprüft werden unter anderem Erpressung, Raubqualifikation und Raub mit Todesfolge.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt ethisch und rechtlich komplexe Situationen rund um Sterbehilfe, das Entfernen und Wiedereinführen einer Ernährungssonde, die mittelbare Täterschaft bei der Tötung eines Patienten, sowie die Manipulation von Krankenakten und eine Betrugshandlung mit einem wirkungslosen Tonikum. Verschiedene Beteiligte, darunter Ärzte und Angehörige, werden auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft.
Referendarexamensklausur: Der Milzriss
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.