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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 20111. Staatsexamen

Ehec-Alarm

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes zur Bekämpfung von Ehec-Infektionen, insbesondere die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Im Zentrum stehen die Zustimmungspflichtigkeit eines Bundesgesetzes nach Art. 84 GG, das Prüfungsrecht und die Weigerung des Bundeskanzlers zur Gegenzeichnung sowie mögliche verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe (Organstreitverfahren).

Prof. Dr. Timo Hebeler, Lisa Erzinger· JA 2011, 921· 300 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2011Anfänger:innen

Der Tod war schneller

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Fahrers T, nachdem dieser bei einem zuvor abgesprochenen illegalen Beschleunigungsrennen einen tödlichen Unfall verursacht hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Selbst- und Fremdgefährdung, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in eine fahrlässige Tötung.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVersuch und RücktrittTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Anfechtung eines Computerkaufs im Internet

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines über das Internet abgeschlossenen Kaufvertrags infolge eines Erklärungsirrtums ("Verklicken") beim Kauf eines Notebooks statt einer Maus mit Tastatur. Im Fokus stehen insbesondere die Qualifikation des Nutzerverhaltens als Willenserklärung, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung einschließlich der Abgrenzung zwischen Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Schadensersatzansprüche nach § 122 BGB und aus culpa in contrahendo.

Dr. Moritz Keller, Dr. Kai P. Purnhagen· JA 2011, 894· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

In der Klausur "Die mobile Werbeanlage" geht es um die rechtliche Bewertung eines auf Privatgrund am Straßenrand abgestellten, mit Werbung versehenen Pkw-Anhängers. Die Behörde qualifiziert das Fahrzeug als ortsfeste Werbeanlage und ordnet dessen Entfernung per bauordnungsrechtlicher Ordnungsverfügung an. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verfügung aus Sicht des Eigentümers sowie etwaige Auswirkungen einer (Mit-)Nutzung durch einen weiteren Nutzer.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bürgermeister+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Autos für Afrika

In dieser Klausur geht es darum, wie A und B durch einen gefälschten Abwrack-Nachweis sowohl die Umweltprämie erschleichen als auch eine Urkundenfälschung begehen. Im zweiten Teil wird die Wirksamkeit einer strafrechtlichen Verständigung im Rahmen der Hauptverhandlung und die Frage nach der Anfechtbarkeit des Urteils nach Rücknahme eines Rechtsmittels behandelt.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2011, 836· 120 Min
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Die Klausur behandelt bedingter Vorsatz, Abweichung vom Kausalverlauf, Mordmerkmale, Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium, antizipierter Rücktritt, Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die TÜV-Plakette

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes, nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das trotz vorhandener Mängel eine TÜV-Plakette erhalten hat. Es sind vor allem Fragen zur Sachmangelhaftung, den Gewährleistungsrechten des Käufers sowie zum Ausschluss dieser Rechte durch AGB-ähnliche Klauseln und zu Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

Dr. Michael Duchstein· JA 2011, 744· 120 Min
Gewährleistung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Zum Verwechseln ähnlich

Die Klausur behandelt die Thematik der Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit und den vorläufigen Rechtsschutz im Wege der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage. Der Sachverhalt dreht sich um Schreiben an Existenzgründer, die täuschend als Rechnung gestaltet sind, und die rechtlichen Voraussetzungen sowie das Ermessen im Rahmen des § 35 GewO. Zudem werden wettbewerbsrechtliche Aspekte (UWG) angesprochen.

Dr. Christine Gömöry· JA 2011, 698· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Simuliertes Prüfungsgespräch im Zivilrecht

Das simulierte Prüfungsgespräch behandelt ausgewählte zivilrechtliche Fragestellungen, die für das Verständnis der grundlegenden Mechanismen im BGB von zentraler Bedeutung sind. Die Übung eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen und vertieft die Anwendung von Rechtsnormen im Allgemeinen und Schuldrecht.

Gresbrand· JA 2011, 692
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen gegen die zwangsweise Anbringung von Fensterläden mittels Ersatzvornahme und den zugehörigen Kostenbescheid. Schwerpunkte sind das Verwaltungsvollstreckungsrecht, insbesondere die Anforderungen an die Vollstreckung und deren Kosten, sowie verfahrensrechtliche Fragestellungen zur Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten unter Berücksichtigung des Bebauungsplans und der Beteiligungsrechte. Die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist hierbei ausdrücklich zu unterstellen.

Matthias Valta, Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Kfz-Kopper

Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.

Dr. Jan Lieder· JA 2011, 658· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Der engagierte Bürgermeister

Die Klausur behandelt den öffentlichen Unterlassungsanspruch gegen eine Gemeinde, die durch amtliche Äußerungen und Aufruf zur Gegendemonstration in einer amtlichen Publikation in das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eines politischen Akteurs eingreift. Es geht um die Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit solcher hoheitlichen Äußerungen und deren Eingriffsqualität, mit Bezug zur Verwaltung und zum einstweiligen Rechtsschutz. Zugrunde liegt die Situation eines Bürgermeisteraufrufs gegen eine rechtsextreme Versammlung.

Andreas Kerst· JA 2011, 617· 60 Min
Politische ParteienÖffentlich-rechtlicher UnterlassungsanspruchRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Inspiration durch Gewaltvideos?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A, B und C nach einem gemeinsam begonnenen Angriff auf O, der unter anderem von Gewaltvideos inspiriert ist. Im Mittelpunkt stehen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte einschließlich sukzessiver Mittäterschaft sowie Fragen der Anstiftung zu einem späteren versuchten Diebstahl. In einer Zusatzfrage werden die prozessualen Konsequenzen für das weitere Verfahren beleuchtet.

Prof. Dr. Uwe Murmann· JA 2011, 593· 300 Min
Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt den Verkauf von Radarwarngeräten über eBay und die zivilrechtlichen Folgen eines sittenwidrigen Kaufvertrags, insbesondere Fragen zum Widerrufsrecht, Rückabwicklung nichtiger Verträge sowie die Erstattung von Versand- und Rücksendekosten. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen auf Rückzahlung sowie kondiktionsrechtliche Probleme.

Julius Forschner· JA 2011, 579· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Haftung nach StVG+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Klage eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit verbotswidrig verkauften Feuerwerkskörpern (Chinaböllern). Schwerpunktmäßig sind Fragen der Deliktshaftung, des Minderjährigenschutzes im Kaufrecht sowie prozessuale Besonderheiten wie die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung relevant.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
Stellvertretung§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ein bestürzender Sturz im Urlaub

In dieser Examensklausur wird die Haftung des Reiseveranstalters bei einem Sturzunfall auf einer Pauschalreise thematisiert. Geprüft werden insbesondere Fragen zum Reisevertrag, zur Verkehrssicherungspflicht, zum Vertrag zugunsten Dritter und zur Zurechnung/Abwehr von Schadenspositionen (u.a. Schockschaden, Vorteilsausgleichung). Die deliktsrechtliche Prüfung nach §§ 823, 844 BGB ist nicht erforderlich.

Dr. Christoph Warga· JA 2011, 504· 300 Min
§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der voreilige Mieter

Die Klausur behandelt die Frage der Selbstvornahme im Mietrecht: Der Mieter nimmt eigenmächtig eine Reparatur vor und verlangt die Erstattung der Kosten vom Vermieter. Thematisiert wird insbesondere, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Vermieter nicht zuvor darüber informiert wurde und selbst günstigere Reparaturmöglichkeiten gehabt hätte.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2011, 461
Formfreiheit und GrenzenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Die Klausur thematisiert die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen im Rahmen einer geplanten Großveranstaltung ('Rush Drive 2010'), die vorbeugend zur Gefahrenabwehr durchgeführt wurde. Es werden die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage sowie mögliche Schadensersatzansprüche wegen einer Beschädigung des Fahrzeugs durch die Polizei im Gutachtenstil geprüft.

Prof. Dr. Gerrit Manssen, Jeanine Greim· JA 2011, 443· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenPolizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Polizeiliche Generalklausel+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur thematisiert eine von Suizidwunsch und Sterbehilfe geprägte Konstellation mit zwei Söhnen, von denen der eine dem Vater ein tödliches Gift injizieren soll, während der andere das Gift bereitstellt. Es sind klassische Probleme der Täterschaft, Teilnahme und Rechtfertigungsgründe ebenso zu würdigen wie Fragen betreffend Fahrlässigkeit und Körperverletzung mit Todesfolge. Zusätzlich geht es um einen Ärztefall mit einer fehlerhaften Operation am falschen Knie.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBAbgabe und Zugang von WillenserklärungenVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Die Klausur thematisiert die Sicherstellung eines PKW durch das Ordnungsamt wegen abgefahrener Reifen und die Herausgabe im Wege des Eilrechtsschutzes. Es werden unter anderem die Abgrenzung zwischen Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung, die Rechtsnatur des Sofortvollzugs sowie das Verhältnis von StVZO zum allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenDer RatDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt Ansprüche des Hauseigentümers K gegen das Land Berlin nach einer Hochwasserüberschwemmung. Thematisiert werden insbesondere das Staatshaftungsrecht (u.a. Amtshaftung, Aufopferung), mögliche Mitverantwortung durch unterlassene Zahlungen, Grundrechtsschutzpflichten des Landes bei Gefahrenlagen sowie ein Behandlungsfehler durch den Notarzt. Außerdem werden Fragen zur Aufrechnung mit öffentlichen Beitragsforderungen und zur gerichtlichen Zuständigkeit aufgeworfen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
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