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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Giro d

In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.

Martin Lotz, Dennis Reschke· JURA 2012, 481
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Altes und Neues zum Abschleppen und zur Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen

Die Klausur behandelt das Abschleppen eines falsch geparkten Fahrzeugs nach Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschilds, die daraus resultierende Kostenerstattung sowie Zuständigkeitsfragen zwischen Polizei und Gemeindevollzugsdienst. Weiterhin thematisiert sie Fragen der Bekanntgabe und Anfechtung von Verkehrszeichen, insbesondere die Klagebefugnis und Fristenproblematik bei der Anfechtung einer Radwegbenutzungspflicht.

Mathias Hong· JURA 2012, 473
Bekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenWiederholung+4 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen

Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.

OrganstreitverfahrenDie obersten Verfassungsorgane – EinführungAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunkt Völker- und Europarecht Aufstand in Abistan – Ein Moot-Court-Fall

Der Sachverhalt behandelt einen bewaffneten Konflikt im fiktiven Staat Abistan, bei dem völkerrechtliche und menschenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit ausländischer Truppenpräsenz, gezielten Tötungen, Haftbedingungen und immunitätsrechtlichen Problemen geprüft werden sollen. Der Fall diente als Grundlage für einen Moot Court und erfordert insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten.

JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Präimplantationsdiagnostik

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit eines strafrechtlichen Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Besonders im Fokus stehen der Schutz der Menschenwürde sowie der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte bei ethisch und gesellschaftlich kontroversen Gesetzesänderungen.

Carsten Bäcker· JURA 2012, 399
Abstrakte NormenkontrolleMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.

Jessica Schmidt· JURA 2012, 390
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.

Jens Bülte, Raymond Becker· JURA 2012, 319
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek

Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.

GaststättenrechtDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Düstere Zeiten« – Der Umfang des Anspruchs auf Nachlieferung (insbesondere: Ausbau- und Einbaukosten)

Im Fall 'Düstere Zeiten' verlangt ein Käufer von einem Verkäufer den Aus- und Einbau sowie die Rücknahme eines mangelhaften Halogenstrahlers und die Lieferung sowie den Einbau eines mangelfreien Strahlers. Alternativ begehrt er Ersatz der entsprechenden Kosten nach Ausfall der ursprünglichen Ware wegen eines Herstellungsfehlers. Es sind die Ansprüche aus kaufrechtlichen Mängelrechten, insbesondere Umfang und Inhalt der Nacherfüllung, zu prüfen.

Nacherfüllung Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkauf+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Umweltrechtliche Verbandsklage und Bodenschutz

Die Klausur thematisiert die umweltrechtliche Verbandsklage im Kontext des Bodenschutzes und des Umweltschadensgesetzes. Im Mittelpunkt stehen Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Umweltfachgesetzen sowie das behördliche Ermessen und die Störerauswahl. Aktuelle europarechtliche Vorgaben werden im Zusammenhang mit dem Umweltschadensgesetz aufgegriffen.

David Jungbluth· JURA 2012, 234
Umweltrecht+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Fortgeltung von Tarifnormen nach Betriebsübergang, Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung

Die Klausur behandelt im ersten Teil Probleme im Zusammenhang mit der Fortgeltung und Transformation von Tarifnormen nach Betriebsübergang und der sog. Überkreuzablösung durch Betriebsvereinbarung. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung, insbesondere nach § 15 AGG, geprüft.

Matthias Jacobs· JURA 2012, 155
Störungen des ArbeitsverhältnissesRechtsquellen +2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das allzu kritische Schulbuch

In diesem Übungsfall erhebt ein Schulbuchverleger Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Lehrbuchs durch das Kultusministerium. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit, des Zensurverbots sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, wobei die rechtlichen Maßstäbe der Schulbuchzulassung zu prüfen sind.

Christian Ernst· JURA 2012, 145
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus

Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.

Jan Lieder· JURA 2012, 138
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumGewährleistung+5 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereich Handels- und Gesellschaftsrecht Alleingang beim Beteiligungserwerb

Die Klausur thematisiert die Hauptversammlungskompetenz bei einem bedeutenden Beteiligungserwerb einer Aktiengesellschaft unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften des AktG und UmwG sowie der Rechtsprechung des BGH (Holzmüller- und Gelatineentscheidungen). Weiterhin werden die Rechtsfolgen eines Missachtens ungeschriebener Hauptversammlungskompetenzen und die Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen behandelt.

Sebastian Schwarz· JURA 2012, 75
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Nomen est omen

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.

Robert Horn· JURA 2012, 64
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett

M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.

Louis Pahlow, Alexander Zapp· JURA 2012, 59
Pflichten im Mietverhältnis Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen

In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.

Leif Böttcher· JURA 2012, 56
Auslegung der WillenserklärungGrundprinzipien des SachenrechtsWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur befasst sich mit einer straßenrechtlichen Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die das gewerbliche Abstellen von Reisemobilen zur Prostitution mit sofortiger Vollziehung untersagt. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Ein Verfahren voller Probleme

Die Klausur behandelt die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach Aufrechnung im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag sowie Ansprüche aus einem Mietverhältnis wegen Mangelbeseitigung. Streitpunkte sind die Zulässigkeit der Klage, die Zuständigkeit des Gerichts und die Wirksamkeit der Aufrechnung sowie die Voraussetzungen einer Vollstreckungsabwehrklage und der Herausgabeklage.

Sebastian Jordan· JA 2011, 928· 60 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
199100101140