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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2012Fortgeschrittene

Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

In dieser Examensklausur wird die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei bauplanungsrechtlichen Vorhaben im Außenbereich thematisiert. Gegenstand sind sowohl die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Einvernehmensersetzung als auch mögliche Amtshaftungsansprüche des Bauherrn bei rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. Zudem werden die Fristwirkung und Folgen der Einvernehmensfiktion nach § 36 II 2 BauGB behandelt.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.

Georg Klein· JURA 2012, 966
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelPflichten von Unternehmer und Besteller+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Schrei kein Glück

Die Klausur behandelt einen Online-Kauf einer Handtasche unter Einbeziehung von AGB, Fragen zur ordnungsgemäßen Lieferung an Dritte im Mehrparteienhaus, Fernabsatzrecht, Widerruf und Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Auswirkungen der Übergabe der Ware an eine Nachbarin sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Simon Apel, Katja Brzezinski· JURA 2012, 888
Grundlagen des KaufvertragsAGBWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Recht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung

In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.

Freizügigkeit, Art. 21 AEUVGrundfreiheiten: ÜberblickFreizügigkeit (Art. 11 GG)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Demokratisierung durch Militärausbildung?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.

Barış Çalışkan· JURA 2012, 876
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ein riskanter Freundschaftsdienst

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche und strafprozessuale Konstellation: Nach einer alkoholbedingten Unfallfahrt im Straßenverkehr stehen Fragen zu Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten, dem Vereidigungsverbot sowie materiell-rechtlichen Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort im Fokus. Es werden außerdem die Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verurteilung behandelt.

Michael Kahlo, Benno Zabel· JURA 2012, 867
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand

Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Frischer Wind in der Bauleitplanung

Der Fall behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung für Windkraftanlagen am Hubertussee in Berlin, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Anzahl zulässiger Windräder durch einen Bebauungsplan und die Berücksichtigung von Umweltschutz und Klimaschutz. Wesentliche Fragen sind das Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren, das Verhältnis zwischen Bundes-, Landes- und Bezirkskompetenz im Klimaschutz sowie die Zulässigkeit und Grenzen der Feinsteuerung von Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Christine Kleider· JURA 2012, 802
NormenkontrollverfahrenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.

Alexander Roos, Christof Taube· JURA 2012, 730
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Nichtleistungskondiktion§ 826 BGB+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige

Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.

David Julius Kästle· JURA 2012, 657
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das Alkoholverbot am Marktplatz

Die Fortgeschrittenenklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines durch kommunale Polizeiverordnung angeordneten Alkoholverbots auf dem Marktplatz, geprüft im Kontext einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Fragestellungen liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.

Michael Riegner· JURA 2012, 646
GefahrenabwehrverordnungErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR (Fortgeschrittene) Der Formel-1-Chef und die Nazi-Orgie

Ein britischer Sportfunktionär wird nach Berichterstattung einer Zeitung und Veröffentlichung kompromittierender Fotos und Videos in seiner Privatsphäre verletzt und sucht vergeblich effektiven Rechtsschutz im nationalen Gericht. Er wendet sich anschließend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil das nationale Recht seiner Ansicht nach keinen ausreichenden Schutz bietet.

Thorsten Ricke· JURA 2012, 641
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!

Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.

Jochen Bernhard· JURA 2012, 633
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Klausur Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales Einmal Kanzlei und zurück?

Die Klausur behandelt die arbeitsrechtliche Einordnung eines 'freien Mitarbeitervertrags' in einer Anwaltskanzlei. Der Fall dreht sich um die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Arbeitnehmerstatus am Beispiel einer juristischen Aushilfskraft, insbesondere hinsichtlich Weisungsgebundenheit, Eingliederung und arbeitsvertraglicher Pflichten.

Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!

In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.

Christian Picker· JURA 2012, 560
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit

Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.

Marcus Bergmann, Ottmar Rensch· JURA 2012, 553
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JURA 2012, 543
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Deutsches und internationales Steuerrecht Streit mit dem Finanzamt

Die Klausur behandelt drei steuerrechtliche Streitfragen mit dem Finanzamt: Erstens geht es um die Einordnung von Entgelten aus der Überlassung von Grundstücken für Funkantennen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als steuerfreie Entschädigungen. Zweitens wird die steuerrechtliche Berücksichtigung von Reise- und Reinigungskosten als Werbungskosten thematisiert. Drittens wird die Zurechnung von Auslandseinkünften eines selbständigen Kameramanns unter Beachtung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen erörtert.

JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück

Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
19899100140