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Strafrecht

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten im Strafprozessrecht bestimmen, welches Gericht oder welche Behörde für ein Strafverfahren zuständig ist (§§ 24–42 StPO). Zentrale Fragen betreffen örtliche und sachliche Zuständigkeit sowie das Verbot der Überschreitung der Anklage (§ 264 StPO). Examensrelevant: Zuständigkeitswechsel (§§ 42, 270 StPO), Kontrolle via Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), Revisionsrüge bei Zuständigkeitsverstößen (§ 337 StPO).

Zu diesem Thema haben wir 8 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“

Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.

Dr. Georg Bischoff, Carolin Carle· JuS 2025, 63· 300 Min Bearbeitung
Begründetheit der Revision: EinführungBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+7 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?

Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.

Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Max Klarmann· JuS 2024, 435· 180 Min Bearbeitung
WiederholungRechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeHauptverfahren 2: Beweisrecht+6 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.

Bischoff, Guntermann· JuS 2022, 1063
Unterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besondere Verfahren+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin

Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.

Czellnik· JuS 2021, 69
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFahrlässigkeitGang des Zwischenverfahrens+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?

Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.

Gunnar Duttge, Simone Klaffus· JURA 2020, 979
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+3 weitere
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Zuständigkeiten in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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